Andreas89 schrieb am 21.05.2023 um 07:25:09:Das hört sich für mich so an, dass die Urkunde im Normalfall als ausreichend angesehen wird, aber je nachdem welcher Beamter die Urkunde prüft, es zu Problemen kommen kann.
Das hört sich ein wenig nach Willkür an. So ist das aber nicht. Tatsächlich ist es aber so, dass eine Behörde eine
nicht legalisierte Urkunde anerkennen kann, aber eben nicht muss.
In der Regel wird eine Behörde sie meiner Erfahrung nach auch so anerkennen, aber wenn Du auf Nummer sicher gehen möchtest...
Zitat:Kann durch eine Legalisierung der Urkunde durch die deutsche Botschaft in Bischkek sichergestellt werden, dass diese Urkunde ausreicht?
... muss diese Frage in Relation zur nicht legalisierten Urkunde mit "ja" beantwortet werden.
Zitat:Die Vollmacht ist auf 3 Jahre beschränkt. Wie muss eine Nachfolgevollmacht aussehen, damit in Zukunft in allen Lebenslagen keine Zustimmung des Vaters mehr erforderlich ist?
Bspw., indem die Mutter vor dem deutschen Familiengericht die Übertragung des alleinigen Sorgerechts beantragt und der Kindsvater dem zustimmt. ->
KlickOder eben das von Reinhard vorgeschlagene Ruhen dort beantragt.
Zitat:Ist es ausreichend, wenn diese wieder von einem Notar in Kirgistan ausgestellt und dann durch die deutsche Botschaft in Bischkek legalisiert wird?
Das würde wieder für die alltägliche Lebensführung ausreichen. Aber einfacher und für die Zukunft effektiver wäre es, dies über das Gericht verbindlich zu machen (Ruhen o. Aufgabe), zumal der Vater vermutlich ja kooperiert.
Gruß