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Ins EU Ausland mit Duldung? (Gelesen: 2.815 mal)
BlaueQualle
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i4a rocks!


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19.05.2023 um 15:45:54
 
Meine Frau ist Filipina und bekommt in ein paar Monaten einen Aufenthaltstitel aufgrund unseres gemeinsamen deutschen Kindes. Aufgrund laufender Urkundenpruefung hat sie derzeit nur eine Duldung. Mit dieser darf sie sich wohl nur in Deutschland aufhalten. Wir muessten aber mit meiner Familie bald fuer ca. 3 Tage in die Niederlande. Gibt's da eine Moeglichkeit eine Genehmigung dafuer zu bekommen?

Es gibt ja nichtmal Grenzkontrollen. Ich war schon total oft in den Niederlanden und wurde noch nicht einmal mit Ausweis kontrolliert oder so. Also wahrscheinlich wuerde es sowieso niemanden auffallen, aber wir wollen natuerlich kein Risiko eingehen und uns auch nicht unnoetig Strafbar machen.

Gibt's irgendeine Moeglichkeit, dass sie in die Niederlande reisen kann? Ihren Aufenthaltstitel bekommt sie wohl erst in ein paar Monaten. Die UP dauert sehr lange.
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reinhard
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Antwort #1 - 19.05.2023 um 15:55:26
 
Für die Niederlanden braucht sie Pass und Visum.
Das ist deshalb, weil sie nur eine Duldung hat. Nur mit Aufenthaltstitel dürfte sie visumfrei die Niederlande besuchen.

Nach Deutschland zurück darf sie allerdings nicht. Die Duldung erlischt mit der Ausreise. Sie müsste dann entweder zurück auf die Phillipinen und dort ein Visum beantragen oder in ein anderes Land, wo sie erlaubt leben kann.

"Nicht kontrolliert" ist der Normalfall. Falls es eine Kontrolle gibt und sie kein Visum hat: Polizei, Gefängnis, Verhandlungen mit Deutschland, Abschiebung, Aufnahmezentrum für "unerlaubt Eingereiste", bundesweite Verteilung nach Quote. Muss sie entscheiden, ob sie das Risiko eingehen möchte.
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deerhunter
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Antwort #2 - 19.05.2023 um 16:18:36
 
Wie schon erklärt würde das die abschiebung forcieren. Man kann Glück haben oder nicht. Ich wurde innerhalb der letzten 2 jahre bei 5x Niederlandereise 2x kontrolliert (1x Auto / 1x Bahn)

Wäre also ein erhebliches Risiko
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BlaueQualle
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Antwort #3 - 19.05.2023 um 16:37:33
 
Also wir machen es natuerlich nicht ohne Genehmigung. Die Frage ist, kann sie eine Genehmigung bekommen, damit sie ins EU Ausland reisen kann? Kann die Auslaenderbehoerde irgendwas ausstellen? oder gibt's da keine Moeglichkeit?
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Aras
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Antwort #4 - 19.05.2023 um 17:33:51
 
Für die Reise in die Niederlande gilt EU Freizügigkeit und sie müsste bei einer Kontrolle die Heiratsurkunde vorlegen und ihr müsstet eure Reisepässe mit haben.

Bei der Rückreise, naja... Duldung.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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blubb


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Antwort #5 - 19.05.2023 um 18:00:02
 
Das ist eben der Punkt.
Die hier mal wieder vorschnell ins Spiel gebrachte Abschiebung durch die NL steht erst einmal natürlich nicht so einfach an für eine wohl grundsätzlich erst einmal abgeleitet freizügigkeitsberechtigte Drittstaaterin.

Abgeleitete Freizügigkeit als Ehefrau eines Deutschen könnte aber möglicherweise daran scheitern, dass die Ehe, in den USA geschlossen, in Deutschland anscheinend nicht anerkannt ist. Ich weiß nicht, wie tief die NL in die Prüfung der Eheurkunde ggf. einsteigen würden und wie der Status in den NL gesehen werden würde.

Vom Kind ableiten - könnte vielleicht funktionieren.

Aber das eigentliche Problem wäre die Wiedereinreise nach DEU, falls eine Kontrolle stattfindet. Formal mit Duldung nicht möglich und damit unerlaubt.
Tatsächlich wäre sie zwar bei einer Kontrolle durch deutsche Beamte bereits eingereist und es besteht keine Gefahr einer Zurückweisung. Da die BPOL an der Grenze aber in eigenem Saft Zurück- und Abschiebungen vornehmen kann, wäre dann auch nicht die (möglicherweise wohlwollende) ABH involviert. Wenn auch in der Praxis ein solcher Fall vermutlich nicht zu einer Abschiebung seitens der BPOL ins Heimatland enden würde, bleibt ein schlecht kalkulierbares Restrisiko.

Ich wüsste auch ad hoc nicht, welcher Art eine (dafür formal vorgesehene) Bescheinigung für eine erlaubte Wiedereinreise der ABH sein sollte.

Zusammenfassend halte ich es für keine gute Idee, vor August unbedingt ins Ausland reisen zu wollen, in diesem Einzelfall mit der Vorgeschichte.

Gruß
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deerhunter
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Antwort #6 - 19.05.2023 um 19:32:07
 
Soweit bekannt sind die beiden nicht real verheiratet (alte Beiträge), sondern habe eine Fantasie - Urkunde von einer nicht akzeptierten Onlinehochzeit in Utah!

Also Vorsicht mit Ehefrau und freizügigkeit...die Frau hat ihr Schengenvisum überzogen und nur aufgrund von Schwangerschaft / Baby eine Duldung

https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1679316738/0#0

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Antwort #7 - 19.05.2023 um 21:38:00
 
Also eine Fantasie Urkunde ist das nicht hat sogar Apostille Zwinkernd.
Ich kenne ein anderes Paar die haben auch online in Utah geheiratet, sie auch pinay. Die Frau war zur diesen Zeitpunkt arbeiten in Japan. Von dort wurde ein FzF Visum beantragt .. hat keiner gemerkt dass es online war Zwinkernd.

Allerdings das dürfte die Ausnahme sein. Lt Visa Handbuch kann das aber auch geheilt werden durch Wiederholung der Eheschließung in D.
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Antwort #8 - 19.05.2023 um 23:07:52
 
Was soll jetzt auch noch der Unsinn mit der "Fantasie-Urkunde"?

Bezüglich der Ehe und der Problematik damit habe ich doch nicht nur irgendetwas rausgehustet, sondern entsprechend etwas differenziert. Bzgl. der Ehe, bzgl. der Möglichkeiten einer abgeleiteten Freizügigkeit und der Problematik bei einer Wiedereinreise mit dieser Duldung.
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reinhard
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Antwort #9 - 20.05.2023 um 13:06:47
 
Es bleibt aber sinnvoll, jetzt nichts zu riskieren und bis zur Klärung des Aufenthaltstitels nicht noch die niederländische Polizei in die Angelegenheit zu verwickeln. Also: In Deutschland bleiben und nur mit Aufenthaltstitel verreisen.
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Antwort #10 - 05.06.2023 um 15:05:40
 
Uns sagte letztens jemand, dass es eine Art Reisegenehmigung gibt oder aehnliches, stimmt das? Kann die Auslaenderbehoerde irgendeine Bescheinigung oder so ausstellen, damit meine Frau mit Duldung ins EU Ausland reisen darf? Oder besteht da absolut keine Moeglichkeit?
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Antwort #11 - 05.06.2023 um 16:37:09
 
Verstehe ich richtig?

Du weißt, dass die ABH derzeit nur die Abschiebung einer vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländerin ausgesetzt hat, weil es Gründe gibt, sie nicht zwangsweise außer Landes zu bringen?

Und dann denkst Du darüber nach, dass dieselbe ABH ihr ein Dokument ausstellt, damit sie nach dem Verlassen des Landes wieder einreisen darf?

Duldung heißt, um es flapsig auszudrücken:
Wir dürfen (oder wollen) Dich nicht außer Landes bringen - aber wenn Du weg bist, dann bist Du weg!

Wer eine Duldung hat, bleibt in Deutschland, solange er geduldet ist oder verlässt Deutschland ohne Rückkehrmöglichkeit aufgrund des aktuellen Status.

Schengenrecht und das Fehlen von Grenzkontrollen ändern daran nichts.
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #12 - 05.06.2023 um 19:47:37
 
Sie hat sehr wohl ein Recht hier zu bleiben da sie ein deutsches Kind hat.
Hier wird ja auch jeder Flüchtling reingelassen. In meiner Gegend wohnen mehr Syrer als Deutsche.
Dann wollten die mal nicht so einen Aufstand wegen einer Filipina machen. So toll ist Deutschland auch nicht. Andere europäische Lände sind da weit besser als Deutschland.
Jedenfalls, abschiedenen können die sie nicht so einfach.
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Antwort #13 - 05.06.2023 um 19:55:03
 
BlaueQualle schrieb am 05.06.2023 um 19:47:37:
ie hat sehr wohl ein Recht hier zu bleiben da sie ein deutsches Kind hat.


Nein, das hat sie nicht weil sie mit dem falschen Visum eingereist ist. Sie kann doch froh sein, dass die ABH den Antrag jetzt überhaupt bearbeitet ohne dass sie vorher ausreisen muss. Sich jetzt darüber zu mokieren dass sie momentan "nur" eine Duldung hat mit der sie Deutschland nicht verlassen darf wenn sie wieder zurück will finde ich schon ein starkes Stück.
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Petersburger
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Antwort #14 - 05.06.2023 um 20:37:41
 
BlaueQualle schrieb am 05.06.2023 um 19:47:37:
Sie hat sehr wohl ein Recht hier zu bleiben da sie ein deutsches Kind hat.

Hat sie nicht.

Es ist das deutsche Kind, das ein Recht auf ein Leben in Deutschland und seine Mutter hat.

Aber Du liegst insofern nicht falsch, als die ABH ihr derzeit zugesteht
BlaueQualle schrieb am 05.06.2023 um 19:47:37:
hier zu bleiben

Nichts anderes!

Tut sie das aber nicht - also reist sie aus, statt in Deutschland zu bleiben -, dann gilt für sie genau dasselbe wie für alle anderen in derselben Situation.
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