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Vergangene Aufenthalte in Deutschland - Ehegattennachzug (Gelesen: 974 mal)
Twistfluss
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Vergangene Aufenthalte in Deutschland - Ehegattennachzug
18.05.2023 um 14:58:55
 
Guten Tag,

meine Frau und ich sind gerade voller Sorge und ich hoffe, dass hier eventuell einige Leute durch Erfahrungen oder Ähnliches Klarheit verschaffen können.

Um die Lage kurz darzustellen: Meine Frau und ich haben letzten Monat in Dänemark geheiratet. Meine Frau benötigte für den Aufenthalt im Schengen-Raum ein Visum. Sie hat sich ein Schengen-Visum zu Tourismus-Zwecken bei der Niederländischen Botschaft besorgt, demnach war das Hauptreiseziel Niederlande. Allerdings hat sie dieses Visum benutzt, um zwar in den Niederländen einzureisen und auszureisen, jedoch auch um mich zu besuchen und ebenfalls mit mir für 2 Tage nach Dänemark zu fahren, um dort zu heiraten. Sie hat das nicht in der ursprünglichen Planung bei der Botschaft angegeben; dort hat sie lediglich den Zweck des Tourismus in den Niederlanden angegeben. Der Grund dafür war, dass sie bereits in der Vergangenheit Schengen-Visa bei der Niederländischen Botschaft erfolgreich bekam und meinte, der Prozess wäre ihr hier schon bekannt. Es gab sonst nie Probleme. Weder bei Einreise, noch bei Ausreise. Alle Fristen wurden immer eingehalten.
Ich war damit ursprünglich nicht einverstanden, aber über etwaige Konsequenzen beim Ehegattennachzug hatte ich damals nicht nachgedacht.

Nun ist meine Frage: Weiß jemand, ob das ein Problem sein könnte, bei dem Verfahren zum Ehegattennachzug bei der Deutschen Botschaft? Wir werden die letzten Aufenthalte von ihr in Deutschland angeben, sie hatte ja stets ein gültiges Schengen-Visum für die Einreise in den Schengenraum samt Stempel der niederländischen Grenze. Dabei wird es aber sichtbar sein, dass wir in Dänemark geheiratet haben während einem Touristen-Visum, das von den Niederlanden ausgestellt wurde. Das ist zwar Teil des Schengen-Raums, aber es war nicht das Hauptreiseziel.

Inwieweit ist es realistisch, dass abgegebene Planungen vorheriger Schengen-Visa im Nachhinein bei einem nationalen Visum für Deutschland relevant sind bzw erforderlich sind?

Entschuldigt den langen Text, ich habe gehofft, auf diese Weise ein wenig Klarheit zu erhalten. Ich mache mir große Sorgen, sollten Probleme wahrscheinlich sein. Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen mit meinen Fragen.

Herzlichen Dank
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 18.05.2023 um 15:17:51
 
Das ist alles völlig irrelevant.

Wenn sie jetzt verheiratet ist und bei der deutschen Botschaft ein Einwanderungsvisum (D-Visum, FZF-Visum) beantragt, prüft die Botschaft nur die Punkte, die für diesen Antrag wichtig sind.

Geprüft wird, ob die Heiratsurkunde echt und die Ehe echt ist, ob Ihr ein Zusammenleben plant, ob sie eine Terroristin ist.

Ob sie schon mal in Holland war, ist komplett egal.

Sie muss zum Visumantrag ein A1-Zertifikat packen. Dann geht das Ganze an Deine Ausländerbehörde. Du musst ggf. bestätigen, dass Du mit dieser Frau zusammenleben willst.
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Twistfluss
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 18.05.2023 um 19:21:04
 
Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Ich hatte nur Bedenken, da sie ja nicht nur *mal* in Holland war, sondern dass wir bei der Schengen-Visum-Erteilung in Holland eben nichts davon gesagt hatten, zu Heiraten oder mich in Deutschland zu besuchen. Und beim Besuch um Weihnachten rum war es ja vergleichbar. Aber es macht schon Sinn, wenn du sagst, dass in einem Fall eines Einwanderungsvisums die konkret vorliegenden Punkte wichtiger sind.

Dankeschön für die Zeit und Grüße
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 18.05.2023 um 19:47:48
 
Twistfluss schrieb am 18.05.2023 um 19:21:04:
... Ich hatte nur Bedenken, da sie ja nicht nur *mal* in Holland war, sondern dass wir bei der Schengen-Visum-Erteilung in Holland eben nichts davon gesagt hatten, zu Heiraten oder mich in Deutschland zu besuchen. Und beim Besuch um Weihnachten rum war es ja vergleichbar. ...


Hallo,

das ist auch völlig unerheblich und man muss keine Bedenken haben. Es ist grundsätzlich völlig zulässig, mit einem Schengenvisum auch Besuche in anderen Schengenstaaten vorzunehmen. Und es ist auch zulässig, im Rahmen des Aufenthalts irgendwo zu heiraten.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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roseforest
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 19.05.2023 um 22:23:51
 
Genau alles problemlos machen viele so.

Offiziell muss Hauptreiseland Holland sein aber ... Wer kontrolliert es. Bzw ist sogar gar nicht möglich zu kontrollieren .. man kann ja sogar mit D-Ticket zwischen Arnhem und Deutschland pendeln da gibt's ja nichtmal irgendwelche Buchungsnachweise

Zudem: ein und ausreisen kann sie sogar in einem anderen Schengen Staat also den Flug über Holland zu buchen war gar nicht notwendig.

Wichtig ist  nur dass sie jetzt fristgerecht wieder ausreist und das FzF Visum im Heimatland beantragt.
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