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Frage bezüglich Ehegattennachzug-Visumverfahren (Gelesen: 763 mal)
Vanille100
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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17.05.2023 um 23:03:39
 
Guten Abend zusammen,

ich habe ein paar allgemeine Fragen und dachte, dass es hier eventuell ein paar Leute gibt, die schon einiges an genereller Erfahrung sammeln konnten und demnach schon besser Bescheid wissen.

Zu meiner Lage:
Meine Frau, Angehörige eines Drittstaats, die aktuell in Großbritannien lebt und ich (Deutsch) haben einen Termin zur Erlangung eines Visums zum Ehegattennachzug für sie beantragt.

Ich hatte bereits mehrere Male über die vergangenen Wochen hinweg E-Mail-Kontakt zu einem Mitarbeiter meiner zugehörigen Ausländerbehörde. Der besagte Mann scheint wohl eine Art Betreuer oder Vorsitzender zu sein.
In jedem Fall hat dieser mir nach ein paar telefonischen Gesprächen, in denen es hauptsächlich um Fragen und Sorgen meinerseits ging, gesagt, ich solle mich etwa nach 3 bis 5 Wochen nach dem Termin für das Visum meiner Frau nochmals bei ihm melden; auf diese Weise könne er das Verfahren wohl etwas "beschleunigen". Laut Website der zugehörigen Deutschen Auslandsvertretung meiner Frau beträgt die Bearbeitungsdauer eines Visums zum Ehegattennachzug etwa 3 Monate.

Ich sollte sagen, dass ich den sehr hilfsbereiten Kollegen der Ausländerbehörde schon oft angerufen und auch angeschrieben habe und nicht erneut mit einer eventuell nervigen Frage auftauchen möchte, da alles Wesentliche eigentlich geklärt wurde..

Nun meine konkrete Frage: Hat jemand von euch Erfahrung, welche Auswirkungen eine solch interne abgemachte "Beschleunigung" durch einen Anruf in etwa haben könnte?

Auch wenn es aktuell eventuell noch nichts an der Lage ändern mag, dass meine Frau und ich warten müssen, interessiere ich mich dennoch dafür. Vielleicht ergibt sich ja eine positive Überraschung in Form einer Einschätzung von Leuten, die erfahren sind auf diesem Gebiet.

Danke für's Lesen und schönen Abend noch Smiley
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Vanille100
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 17.05.2023 um 23:26:45
 
Edit: Eine weitere Frage, die ich vergessen hatte:
Ist es für das Visumsverfahren bezüglich der Geschwindigkeit oder Einfachheit von Vorteil, Nachteil oder neutral, wenn meine Frau in der Vergangenheit bereits einen 6-monatigen Aufenthalt in Deutschland zu Studiumszwecken hatte?

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roseforest
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Antwort #2 - 17.05.2023 um 23:50:02
 
Hi, die Deutsche AV sendet nach Visumantrag die Unterlagen per Kurier nach D. Das dauert ein paar Wochen.
Ich kann mir nur vorstellen dass der MA dort
In der ABH deinen Antrag dann "aus dem Stapel fischt"
Und bevorzugt bearbeitet.

Wenn er ganz nett gewesen wäre hätte er dir auch eine Vorabzustimnung geben können dann müsste der Antrag gar nicht zur abh Zwinkernd

Das Visum vorher sollte egal sein das wird nix beschleunigen
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Vanille100
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 17.05.2023 um 23:56:25
 
Hallo roseforest,

Ah, daran hatte ich nicht gedacht..
Ist denn eine solche Vorabzustimmung jetzt noch erreichbar für uns?
Vor dem Visum-Termin wird meine Frau dafür jedoch nicht hier in Deutschland vor Ort sein können.
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roseforest
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Antwort #4 - 18.05.2023 um 00:01:45
 
Ja das würde schon gehen wenn sie denn alles schon hat also a1 etc.. wird aber nur in den seltesten Fällen gemacht
Da muss eig schon ein sehr wichtiger Grund vorliegen
Warum euer Antrag quasi eine "Sonderbehandlung" bedarf.
Aber fragen kostet ja nichts;)

Klickt Mal auf das Wort Vorabzustimnung dann kommt auch eine Erklärung
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