Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Familiennachzug (Gelesen: 942 mal)
Themen Beschreibung: Familienzusammenführung
Sarashawky2288
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 21

Bayern, Hamburg, Germany
Bayern
Hamburg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Syrien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familiennachzug
28.04.2023 um 15:00:40
 
Hallo liebe Team,
kann eine Personen mit 19d Familienachzug machen  , wenn die Dehe bereis nach der Flucht bzw. erhalt AE ? muss das Lebensunterhalt gesichert?
viele Grüße
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.214

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug
Antwort #1 - 28.04.2023 um 17:12:06
 
Es muss genügend Wohnraum nachgewiesen werden, genug Einkommen und ein A1

(1) Für den Familiennachzug zu einem Ausländer muss

1.
    der Ausländer eine Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU, Aufenthaltserlaubnis, eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte oder eine Mobiler-ICT-Karte besitzen oder sich gemäß § 18e berechtigt im Bundesgebiet aufhalten und
2.
    ausreichender Wohnraum zur Verfügung stehen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Sarashawky2288
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 21

Bayern, Hamburg, Germany
Bayern
Hamburg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Syrien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug
Antwort #2 - 28.04.2023 um 17:24:16
 
ich habe verschrieben: wenn die Ehe nach erhalt Aufenthaltstitel (19d).
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug
Antwort #3 - 29.04.2023 um 15:12:19
 
Heißt das: Du hast zuerst eine AE nach § 19d erhalten,
dann hast Du in Syrien geheiratet?

Ja, dann funktioniert die Familienzusammenführung ganz normal: Er muss das Visum beantragen, er muss sein A1-Zertifikat vorlegen.
Du musst der Familienzusammenführung zustimmen, Du musst Wohnung und Einkommen in Deutschland nachweisen.

Falls die Voraussetzungen nicht so sind wie beschrieben, beschreib sie nochmal genau.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Sarashawky2288
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 21

Bayern, Hamburg, Germany
Bayern
Hamburg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Syrien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug
Antwort #4 - 29.04.2023 um 19:54:06
 
Hello: muss nicht die Heirat vor erhalt des AE bestanden, damit ich meine Familie holen kann ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.214

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug
Antwort #5 - 30.04.2023 um 07:57:01
 
Sarashawky2288 schrieb am 29.04.2023 um 19:54:06:
Hello: muss nicht die Heirat vor erhalt des AE bestanden, damit ich meine Familie holen kann ?


Was heißt Familie? Du darfst, wenn du die Bedingungen erfüllst (Wohnung + Einkommen + A1) deinen Mann nachholen....keine Familie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.110
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug
Antwort #6 - 30.04.2023 um 12:25:01
 
Ehemann/Ehefrau und eigene Kinder. Das ist "Familie" in diesem Zusammenhang.

In Deinem Profil steht dass Du "Lebenspartner/in von Ausländer/in" bist.
Das stimmt dann nicht, oder?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familiennachzug
Antwort #7 - 30.04.2023 um 12:55:29
 
Nein. Wer eine AE hat, darf heiraten.

"Herholen" geht nie.

Die Ehepartnerin oder der Ehepartner beantragt selbst ein Visum und reist dann ein. Dabei müssen beide die Voraussetzungen erfüllen, die das Aufenthaltsgesetz vorsieht.

Ein Visum zum Heiraten funktioniert ähnlich, nur die Reihenfolge ist etwas anders.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema