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Deutsches kind (Gelesen: 690 mal)
Ani
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Deutsches kind
27.04.2023 um 16:59:43
 
Hallo,

Mein ex  mann ist mit einem national visum nach Deutschland aus Afghanistan gekommen .
Wir haben uns getrennt .
Wir haben ein gemeinsames deutsches kind.
Bei der trennung wurde ihm der aufenthalt wntzogen von ausländerbehörde und er hat  ein asylantrag gestellt.
Jetzt meine Frage ,
Kann er wenn er mit meinen deutschen Kind umgangsrecht hat , wieder den aufenthaltstitel erlangen.

Danke

LG
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SimonB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #1 - 27.04.2023 um 17:06:58
 
Ani schrieb am 27.04.2023 um 16:59:43:
Kann er wenn er mit meinen deutschen Kind umgangsrecht hat , wieder den aufenthaltstitel erlangen.

Ja, das ist möglich.
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lottchen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 27.04.2023 um 17:40:13
 
Meines Wissens braucht er das (geteilte) Sorgerecht. Umgangsrecht ist doch noch was anderes, oder?
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Aras
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Antwort #3 - 27.04.2023 um 17:49:15
 
Wenn er bereits in Deutschland ist, benötigt er kein Sorgerecht. Es reicht wenn er alle zwei Wochen 1-2 Stunden mit dem Kind Umgang hat. Das reicht aus, um als sozialer Vater zu gelten.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Antwort #4 - 27.04.2023 um 19:16:05
 
Es wäre gut, wenn er sich intensiv beraten lässt.

Vermutlich hat er einen Fehler gemacht, als ihm bei der Trennung das "Aufenthaltsrecht entzogen" wurde. Da müsste es eine Anhörung gegeben haben. Vielleicht hat er da falsch reagiert.

Ein Asylantrag in Bezug auf Afghanistan ist heute fast immer erfolgreich. Er müsste mindestens eine Aufenthaltserlaubnis nach
§ 25, Absatz 3 Aufenthaltsgesetz bekommen. Dann kann er in Ruhe eine Aufenthaltserlaubnis als Vater eines deutschen Kindes beantragen.

Kümmert er sich denn um das Kind? Könnt Ihr trotz der Trennung in Ruhe über die Pläne in Bezug auf das gemeinsame Kind sprechen?
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Ani
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #5 - 28.04.2023 um 09:39:34
 
Ich habe keinen Kontakt zu ihm.
Das kind ist 1 jahr  geworden und hat auch kein Kontakt gehabt.
Das Umgangsrecht läuft über unsere Anwälte.

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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #6 - 28.04.2023 um 10:57:35
 
Ani schrieb am 28.04.2023 um 09:39:34:
Ich habe keinen Kontakt zu ihm.
Das kind ist 1 jahr  geworden und hat auch kein Kontakt gehabt.
Das Umgangsrecht läuft über unsere Anwälte.



Dann müsste er sich beraten lassen, entweder von seinem Anwalt oder hier.

Du kannst davon ausgehen, dass er als Ergebnis des Asylverfahrens einen Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen bekommt und hier bleibt. Dann braucht er das Kind nicht mehr, um die Aufenthaltserlaubnis zu sichern. Wenn er sich dann für das Kind interessiert, weißt Du, dass es ehrlich gemeint ist.
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