Achtklang
Themenstarter
Junior Member
Offline
i4a rocks!
Beiträge: 10
Geschlecht:
Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: schweizer
|
Liebes Forum,
Ich bin Schweizer Staatsbürger, wurde in Deutschland geboren, und wohne in Deutschland. Ich habe eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, noch in Papierform. Diese wurde vor ca. 8 Jahren ausgestellt.
Ich würde gerne meine Verlobte aus Singapur heiraten und mit ihr in Deutschland wohnen. Ist nicht ganz so einfach, wie ich mir das in meiner Naivität zuerst vorgestellt hatte. Da sich die meisten Informationen im Internet zum Thema Freizügigkeit auf Unionsmitglieder beziehen, bin ich mir unsicher, wie weit dies alles auf einen in Deutschland wohnhaften Schweizer Staatsbürger übertragbar ist. Ich nehme an, es wäre für mich sinnvoll, Rechtsberatung bei einem Fachanwalt einzuholen. Hier wäre ich sehr dankbar über Hinweise, wie ich einen Anwalt finden kann, der sich tatsächlich gut mit dem doch eher speziellen Freizügigkeitsabkommen EU-Schweiz auskennt. Und ich bin mir unsicher welche Sparte die Richtige wäre. Migrationsrecht? Familienrecht?
Zu folgenden Fragen würde ich mich auch über jeden Hinweis freuen:
1.) Ich glaube, in meiner Situation bin ich automatisch in Deutschland freizügigkeitsberechtigt nach dem Freizügigkeitsabkommen EU-Schweiz. Ist das so?
2.) Benötigt meine Verlobte für eine Einreise nach Deutschland zum Zwecke der Heirat ein Heiratsvisum, oder kann sie (im Rahmen des Freizügigkeitsrechts) einfach so als Tourist einreisen? Staatsbürger aus Singapur können ja prinzipiell für bis zu 90 Tage ohne Visum einreisen. Oder wäre es dann problematisch, überhaupt in Deutschland heiraten zu können? Kann sie nach der Heirat problemlos in Deutschland bleiben und die Aufenthaltserlaubnis-CH beantragen? Also, auch wenn das dann mehr als 90 Tage Aufenthalt in Deutschland wären, bis die Aufenthaltserlaubnis-CH erteilt wird?
3.) Wäre auch eine Heirat in einem anderen Land eine eine Option? (Dänemark? Singapur? England?) Vor allem, wenn die bürokratischen Hürden dadurch niedriger würden, z.B. wegen erforderlicher A1-Sprachprüfung. Kann meine Verlobte nach einer solchen Heirat im Ausland visafrei nach Deutschland einreisen, und eine Aufenthaltserlaubnis-CH beantragen? Oder wird hier ein spezielles Visum für eine legale Einreise benötigt, da sie ja dauerhaft bleiben möchte? (Z.B. ein Visum zur Familienzusammenführung?)
4.) Gegenwärtig ist mein Einkommen als Angestellter mit nur 1 Arbeitstag/Woche eher gering (etwas mehr als 500 Euro im Monat). Wird sich aber hoffentlich bald wieder ändern. Ich beziehe allerdings keine Hilfen vom Staat und werde dies voraussichtlich auch in Zukunft nicht benötigen, und ich bin über den Arbeitgeber sozial- und krankenversichert. Falls ich nun eine eine Drittstaatlerin (meine Verlobte aus Singapur) heirate: Würde diese Beschäftigung voraussichtlich ausreichen, damit sie eine sogenannte Aufenthaltserlaubnis-CH in Deutschland gemäß dieses Freizügigkeitsabkommens bekommen kann?
5.) Ich könnte mittels einer sogenannten Einbürgerung durch Erklärung recht einfach die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Alle Voraussetzungen sind erfüllt. Würde ich hierdurch die Vorteile, welche ich durch das Freizügigkeitsabkommen EU-Schweiz genieße, verlieren? (Ich nehme an: Ja.)
Vielen Dank schon mal und viele Grüße Achtklang
|