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Schweizer wohnhaft in Deutschland, Eheschließung mit Singapurerin (Gelesen: 3.382 mal)
Achtklang
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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24.04.2023 um 23:27:41
 
Liebes Forum,

Ich bin Schweizer Staatsbürger, wurde in Deutschland geboren, und wohne in Deutschland. Ich habe eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, noch in Papierform. Diese wurde vor ca. 8 Jahren ausgestellt.

Ich würde gerne meine Verlobte aus Singapur heiraten und mit ihr in Deutschland wohnen. Ist nicht ganz so einfach, wie ich mir das in meiner Naivität zuerst vorgestellt hatte. Da sich die meisten Informationen im Internet zum Thema Freizügigkeit auf Unionsmitglieder beziehen, bin ich mir unsicher, wie weit dies alles auf einen in Deutschland wohnhaften Schweizer Staatsbürger übertragbar ist. Ich nehme an, es wäre für mich sinnvoll, Rechtsberatung bei einem Fachanwalt einzuholen. Hier wäre ich sehr dankbar über Hinweise, wie ich einen Anwalt finden kann, der sich tatsächlich gut mit dem doch eher speziellen Freizügigkeitsabkommen EU-Schweiz auskennt. Und ich bin mir unsicher welche Sparte die Richtige wäre. Migrationsrecht? Familienrecht?

Zu folgenden Fragen würde ich mich auch über jeden Hinweis freuen:

1.) Ich glaube, in meiner Situation bin ich automatisch in Deutschland freizügigkeitsberechtigt nach dem Freizügigkeitsabkommen EU-Schweiz. Ist das so?

2.) Benötigt meine Verlobte für eine Einreise nach Deutschland zum Zwecke der Heirat ein Heiratsvisum, oder kann sie (im Rahmen des Freizügigkeitsrechts) einfach so als Tourist einreisen? Staatsbürger aus Singapur können ja prinzipiell für bis zu 90 Tage ohne Visum einreisen. Oder wäre es dann problematisch, überhaupt in Deutschland heiraten zu können? Kann sie nach der Heirat problemlos in Deutschland bleiben und die Aufenthaltserlaubnis-CH beantragen? Also, auch wenn das dann mehr als 90 Tage Aufenthalt in Deutschland wären, bis die Aufenthaltserlaubnis-CH erteilt wird?

3.) Wäre auch eine Heirat in einem anderen Land eine eine Option? (Dänemark? Singapur? England?) Vor allem, wenn die bürokratischen Hürden dadurch niedriger würden, z.B. wegen erforderlicher A1-Sprachprüfung. Kann meine Verlobte nach einer solchen Heirat im Ausland visafrei nach Deutschland einreisen, und eine Aufenthaltserlaubnis-CH beantragen? Oder wird hier ein spezielles Visum für eine legale Einreise benötigt, da sie ja dauerhaft bleiben möchte? (Z.B. ein Visum zur Familienzusammenführung?)

4.) Gegenwärtig ist mein Einkommen als Angestellter mit nur 1 Arbeitstag/Woche eher gering (etwas mehr als 500 Euro im Monat). Wird sich aber hoffentlich bald wieder ändern. Ich beziehe allerdings keine Hilfen vom Staat und werde dies voraussichtlich auch in Zukunft nicht benötigen, und ich bin über den Arbeitgeber sozial- und krankenversichert. Falls ich nun eine eine Drittstaatlerin (meine Verlobte aus Singapur) heirate: Würde diese Beschäftigung voraussichtlich ausreichen, damit sie eine sogenannte Aufenthaltserlaubnis-CH in Deutschland gemäß dieses Freizügigkeitsabkommens bekommen kann?

5.) Ich könnte mittels einer sogenannten Einbürgerung durch Erklärung recht einfach die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Alle Voraussetzungen sind erfüllt. Würde ich hierdurch die Vorteile, welche ich durch das Freizügigkeitsabkommen EU-Schweiz genieße, verlieren? (Ich nehme an: Ja.)

Vielen Dank schon mal und viele Grüße
  Achtklang
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 25.04.2023 um 16:29:29
 
Berlin sagt z.B. das in Deinem Fall (runterscrollen bis ganz unten):
https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/freizuegigkeit-eu-ewr-schweiz/

Ich sehe da keine Probleme. Deine zukünftige Frau kann visumsfrei einreisen, ihr heiratet und sie bleibt aufgrund ihrer Freizügigkeit hier. Das Aufenthaltsrecht ist für sie ohne Belang. Warum Du eine Aufenthaltserlaubnis hast (eine AE oder eine NE?) ist mir völlig schleierhaft, Du hast als Schweizer doch mit dem AufenthG nichts zu tun.

Wenn Du angestellt bist und 500€ brutto/netto? im Monat verdienst bist Du über den AG krankenversichert und Deine Frau kann in Deine Familienversicherung meine ich. Frage bei Deiner Krankenkasse nach, ob das korrekt so ist. Das wäre das Wichtigste (dass sie krankenversichert ist). Wie Ihr Euren Lebensunterhalt verdienen wollt wirst Du Dir ja sicher überlegt haben. 

zu 1) ja
zu 2) nein
zu 3) das müsst ihr entscheiden, nötig ist es nicht
zu 4) keine Ahnung
zu 5) ich sehe keine Vorteile bei einer Einbürgerung

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Aras
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Antwort #2 - 25.04.2023 um 19:14:02
 
zu 4.

Sofern ihr krankenversichert seid und es keinen tatsachlichen Sozialleistungsbezug gibt, wird da auch nicht näher geprüft. Würde der Behörde aber auch nicht direkt Gehaltsnachweise vorlegen...
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Achtklang
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Antwort #3 - 26.04.2023 um 14:31:56
 
Vielen Dank für die wertvollen Hinweise.

Also wird das Standesamt aufgrund der Freizügigkeit wohl für die Heirat kein Visum verlangen, und auch keine Einkommensnachweise oder gar ein A1-Sprachzertifikat?

Krankenversicherung wird klappen, und Sozialleistungen werden wir nicht beziehen. Wenn ich das richtig verstehe, wird sie nach der Heirat auch in Deutschland arbeiten dürfen.

Viele Grüße
  Achtklang
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Aras
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Antwort #4 - 26.04.2023 um 15:03:46
 
Naja, müssen hier etwas entwirren:

Beim Standesamt zum heiraten:

Um in Deutschland zu heiraten braucht deine Verlobte eine Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis vom Oberlandesgericht. Die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis organisiert das Standesamt im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung. Für die Gebühren für die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis müsst ihr eure Einkommenssituation erklären. Also du musst da deine Einkommensnachweise und ihre Einkommensnachweise vorlegen. Wenn Sie kein Einkommen hat, dann braucht sie nur eine formlose Erklärung abzugeben, dass sie kein Einkommen hat. Diese Einkommensnachweise kommen in die Akte vom OLG und nicht in die Ausländerakte.
Da deine Verlobte ein höchstpersönliches besonderes Rechtsgeschäft abschließt (Heirat) muss sie wissen zu was sie zustimmt. Also selbst mit A1 wäre es problematisch, das Ja-Wort zu geben.  Wenn du einen Freund hast, der die gleiche Sprache wie deine Verlobte und auch gut deutsch spricht, dann kann dieser zur Eheschließung als Dolmetscher für diese Heirat vereidigt werden. Ansonsten brauchst du einen professionellen Dolmetscher.
Das Standesamt wird höchstens schauen ob  deine Verlobte sich rechtmäßig in Deutschland aufhält, also ob sie sich innerhalb der 90 Tage je 180 Tage Zeitraum aufhält.
Auf ein Visa darf das Standesamt nicht verweisen.

Mit der Eheurkunde könnt ihr den aufenthaltsrechtlichen Aspekt klären. Also Aufenthaltserlaubnis-CH, die auch eine Arbeitserlaubnis enthalten wird.
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SimonB
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Antwort #5 - 26.04.2023 um 15:18:01
 
Achtklang schrieb am 26.04.2023 um 14:31:56:
Also wird das Standesamt 

Es wird meist/stets/ eigentlich immer empfohlen, beim Standesamt des gewählten Ortes der Eheschließung nachzufragen, was dort zur Vorlage verlangt wird. Das eine sagt Hü, das andere Hott. o.s.ä.

Achtklang schrieb am 26.04.2023 um 14:31:56:
Krankenversicherung wird klappen, 

Wenn ihr dann verheiratet seid, wird deine KV auch deine Ehefrau mit in die Familienversicherung aufnehmen.
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Achtklang
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Antwort #6 - 26.04.2023 um 15:48:29
 
Vielen Dank für den Hinweis bezüglich der Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis. Das wird bei einer Heirat in Deutschland wahrscheinlich wirklich notwendig sein, bei einer Heirat im Ausland (z.B. Singapur) wahrscheinlich nicht.

Tja, ich habe ein bisschen Bammel davor, daß das Standesamt alle möglichen Forderungen stellt...

Das Thema, daß ein Dolmetscher für die Heirat notwendig sein könnte, ist mir noch gar nicht in den Sinn gekommen. Aber stimmt natürlich, es handelt sich hier um ein hochoffizielles Rechtsgeschäft. Nun habe ich persönlich keine Probleme, mit meiner Verlobten zu kommunizieren, mein Englisch ist auf C1- bis C2-Niveau. Mit ein bisschen Vorbereitung würde ich wahrscheinlich die C2-Prüfung schaffen.
Meine Verlobte ist eher auf A1-Niveau was ihr Deutsch angeht, aber sie arbeitet daran.

Ich habe tatsächlich einen Freund, der auch sehr gut Englisch spricht (ungefähr dasselbe Niveau wie ich). Allerdings haben wir beide keine formalen Zertifikate o.ä. dafür.

Viele Grüße
  Achtklang
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Melanny
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Antwort #7 - 26.04.2023 um 16:48:09
 
So weit ich mich noch erinnere, darf bei der Trauung weder Braut noch Bräutigam als Dolmetscher für den anderen fungieren. Es bedarf einer dritten Person.

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SimonB
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Antwort #8 - 26.04.2023 um 16:50:15
 
Achtklang schrieb am 26.04.2023 um 15:48:29:
Nun habe ich persönlich keine Probleme,

Das ist nicht relevant. Zwinkernd Die Eheschließung in einem Standesamt ist hier relevant.
Findet die Eheschließung in D statt, ist  die Amtssprache deutsch. Alle Dokumente des Standesamtes sind in deutscher Sprache.

Meine Erfahrung als Trauzeuge: Eine Standesbeamtin eines dt. Standesamtes fragte den ausländischen Verlobten, ob er die deutsche Sprache verstehe. Der antwortete lächelnd mit JA, ich verstehe gut.
Das genügte ihr (obwohl er natürlich so gut wie nichts verstand, was dort "erzählt") wurde.
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roseforest
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Antwort #9 - 26.04.2023 um 17:07:02
 
Wie geschrieben wurde: beim Standesamt nachfragen.
Bei einem Bekannten von mir war es kurz vorm Abbruch da der bekannte des heiratswilligen dann doch nicht so gut übersetzen konnte. Ein anderer Fall da wollte das StA wirklich einen offiziellen Dolmetscher.

@simonB kann sicher so passieren.. aber wenn der Standesbeamte vorher ein bissl small talk machen will wie bei unserer Hochzeit kann das gut nach hinten losgehen Zwinkernd
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Aras
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Antwort #10 - 26.04.2023 um 18:17:59
 
Bei meiner persischsprachigen Frau habe ich auch meinen afghanischen Freund (der mit mir gemeinsam Jura studierte) als Dolmetscher gebracht. Er war dann Trauzeuge und Dolmetscher meiner Frau. Da wird nicht nach Sprachnachweisen gefragt.

Dass der Standesbeamte einen vom Gericht ermächtigten Dolmetscher verlangt, wäre ermessenfehlerhaft. Da sollte man ggf. die Standesamtsaufsicht hinzuschalten.

Ansonsten ja: Kannst auch in Singapur heiraten und dann hier nur noch mit der Apostille versehenen singapurischen Heiraturkunde bei der Ausländerbehörde vorsprechen und die Aufenthaltserlaubnis-CH beantragen.


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Antwort #11 - 27.04.2023 um 08:47:47
 
Aras schrieb am 26.04.2023 um 18:17:59:
Dass der Standesbeamte einen vom Gericht ermächtigten Dolmetscher verlangt, wäre ermessenfehlerhaft. Da sollte man ggf. die Standesamtsaufsicht hinzuschalten.


Es ist sicher nicht ermessensfehlerhaft, wenn auf einen vereidigten Dolmetscher bestanden wird, da es im Rahmen der Anmeldung einer Eheschließung begrifflich weit über das übliche Sprachwissen hinausgeht und rechtliche Sachverhalte korrekt übersetzt werden müssen. Hier ist schon so mancher mit guten/sehr guten Sprachkenntnissen ins Straucheln geraten.

Bei der Eheschließung kann dann jemand übersetzen, der sich das zutraut.


Bitte Kontakt mit dem zuständigen Standesamt aufnehmen und dort nachfragen,

a) welche Unterlagen jeder von euch vorlegen muss
b) ob für die Anmeldung ein vereidigter Dolmetscher notwendig ist (falls die erste Sprache von ihr nicht englisch ist, dann ggf. jemanden für ihre Muttersprache)
c) ob ein Freund die Eheschließung übersetzen darf




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Antwort #12 - 27.04.2023 um 11:38:16
 
Bei einer Heirat sollte man auch klar unterscheiden:

1) Übersetzer:innen übersetzen. Das machen sie zu Hause oder im Büro, es geht um Geburtsurkunden und Pässe. Sie müssen ermächtigt sein.

2) Dolmetscher:innen dolmetschen. Das machen sie vor Ort zu vorgegebenen Terminen. Sie müssen allgemein beeidigt sein, wenn das Standesamt das verlangt.

Es sind zwei verschiedene Berufe und zwei verschiedene "Zulassungen". Die Beeidigung für die mündliche Tätigkeit ist Bundesrecht, die Ermächtigung für die schriftliche Tätigkeit ist Landesrecht.
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Aras
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Antwort #13 - 27.04.2023 um 15:23:37
 
Zur Anmeldung der Eheschließung kann man sich vom deutschen Verlobten per Vollmacht vertreten lassen.
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Antwort #14 - 27.04.2023 um 22:17:57
 
Vielen Dank für die vielen nützlichen Informationen. Ich sehe schon, das Heiraten in Deutschland wird auf jeden Fall ein bisschen bürokratisch werden. Naja, wird schon werden.  Augenrollen

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