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BAMF setzt Urteil des Verwaltungsgericht nicht um - was tun? (Gelesen: 1.998 mal)
Themen Beschreibung: Flüchtling gewinnt vor Gericht - BAMF stellt sich stumm.
kabul
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10.04.2023 um 10:44:29
 
Hallo zusammen,

nach einem vollständig abgelehnten Asylantrag (es wurde kein Schutz gewährt - nicht am Abschiebeschutz), hat der AS erfolgreich geklagt.

Das VG hat nun nach 2 Jahren (Klageeinreichung bis Entscheidung) entschieden, dass der Flüchtlingsstatus zuzuerkennen ist und das BAMF die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.

Das Urteil wurde am 05.01.23 verkündet. Das BAMF reagiert seitdem nicht. Weder auf Briefe, noch auf Emails.

Die ABH sagt, sie könne nichts machen, weil der Bescheid vom BAMF fehle. Das Urteil interessiere nicht.

Was können wir tun? Die Antragstellerin hat in den zwei Jahren einen studienvorbereitenden Kurs an der Uni besucht und nebenbei gearbeitet, um Miete, KK etc. zu bezahlen. Denn wie wir alle wissen konnte sie weder BAFÖG noch Leistungen nach dem AslybG erhalten.

Sie braucht jetzt dringend Hilfe.
Vielen Dank!
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reinhard
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Antwort #1 - 10.04.2023 um 12:35:17
 
Im Prinzip geht es Euch so wie Tausenden anderen. Das BAMF wird reagieren, aber es geht dort nicht besonders schnell.

Ich habe einmal erlebt, dass ein Anwalt im Verwaltungsgericht (mündlicher Termin für anderen Mandaten) für eine positives Urteil vor vier Monaten die "Vollstreckung" beantragt hat: Eine Gerichtsvollzieherin wird ins BAMF geschickt und wartet dort auf dem Flur, bis der neue Bescheid fertig ist.
Der Richter hat es akzeptiert, sagte aber, er wüsste nicht, ob sowas klappt.

Die normale Methode ist, wenn die Betroffene einmal im Monat einen Brief schreibst. Zum Beispiel immer am 5. des Monats. Irgendwann klappt es. Sie könnte auch an die örtliche Bundestagsabgeordnete schreiben oder sie in der Wahlkreis-Sprechstunde ansprechen, ob die Abgeordnete einen Brief an den Präsidenten des BAMF schreibt. Das könnte auch die Integrationsbeauftragte des Kreises machen.

Die Ausländerbehörde kann tatsächlich nichts machen. Sie muss auf den Bescheid warten.
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roseforest
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Antwort #2 - 10.04.2023 um 14:40:52
 
Ja mit dem BAMF hatte ich vor kurzem auch Erfahrungen, Ging um lächerliche Erstattung von 50 Prozent der Kosten für den Int Kurs also eine ganz einfache Sache würde man meinen.. 😂.
Nach 2 Monaten kam ein Brief dass der Antrag positiv entschieden wurde aber noch "einige Interne vorgänge " abgeschlossen werden müssen. Weitere 1 Monat später kam wieder ein Brief mit Bescheid und die Überweisung. Schon sehr effektiv 😂😂
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kabul
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Antwort #3 - 05.05.2023 um 01:19:18
 
Vielen Dank an alle.

Nun hat das BAMF reagiert und die Abschlussmitteilungen a die ABH geschickt.

Die zuständige Mitarbeiterin meldet sich einfach nicht um einen a Termin zur Beantragung des AT zu vereinbaren.

Hab sie mehrfach versucht Zu erreichen. 

Habt ihr einen Rat?

Vielen Dank.
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SimonB
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Antwort #4 - 05.05.2023 um 11:21:06
 
kabul schrieb am 05.05.2023 um 01:19:18:
Hab sie mehrfach versucht Zu erreichen.

Hatte die AS einen Brief ans BAMF geschickt (nach @reinhards Vorschlag?)
Man könnte nun einfach bei der ABH schriftlich ohne vorherige Terminvereinbarung einen Antrag auf den AT stellen.

kabul schrieb am 05.05.2023 um 01:19:18:
Nun hat das BAMF reagiert und die Abschlussmitteilungen a die ABH geschickt.

Hast du das Datum?

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reinhard
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Antwort #5 - 05.05.2023 um 11:45:37
 
Wichtig ist eben, den Aufenthaltstitel zu beantragen. Falls Du ein Formular hast, dann mit Formular. Falls nicht, dann formlos.

Richtig frankieren, damit der Brief nicht zurückkommt.
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kabul
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Antwort #6 - 05.05.2023 um 23:04:52
 
Erst einmal vielen Dank für Eure Antworten.

SimonB schrieb am 05.05.2023 um 11:21:06:
Hatte die AS einen Brief ans BAMF geschickt (nach @reinhards Vorschlag?)


Ja, hat dann die Anwältin der AS gemacht. Dann kam am 06.04. der Brief bei der ABH an. Das wissen wir, weil die Schwester der AS im gleichen Verfahren von einem anderen Sachbearbeiter betreut wird.

Bei dem war die Schwester bereits nach Termineinladung. Er hat dann im Computer nachgeschaut und gesagt, dass die Abschlussmitteilung schon "im System sei" er aber nichts machen kann, da die AS von einer Kollegin betreut wird. Er hat uns dann die Email und Telefonnummer der Kollegin gegeben.

Diese meldet sich nicht zurück. Auf Anrufe reagiert sie nicht.

reinhard schrieb am 05.05.2023 um 11:45:37:
Wichtig ist eben, den Aufenthaltstitel zu beantragen. Falls Du ein Formular hast, dann mit Formular


Also wenn ich das richtig verstanden habe, dann brauchen wir auf keinen Termin zu warten, sondern beantragen den AT per Form.

Die Schwester musste ein biometrisches Foto mitbringen und den Fingerabdruck hinterlassen für den Reisepass und den AT.

Wie kann die AS nun den Fingerabdruck abgeben, wenn wir den AT per Post beantragen?

Vielen Dank noch einmal!
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lottchen
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Antwort #7 - 06.05.2023 um 07:50:20
 
kabul schrieb am 05.05.2023 um 23:04:52:
Wie kann die AS nun den Fingerabdruck abgeben, wenn wir den AT per Post beantragen? 

Indem man auf die Aufforderung wartet diesen abzugeben. Nachdem man den Antrag per Post gestellt hat.
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