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Jobcenter will Nachweis über leibliche Kinder (Gelesen: 1.474 mal)
traute
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10.04.2023 um 07:30:00
 
Hallo,
nochmal eine Frage zu den beiden girls, die mit FZF zu ihrer Mutter nach DE gekommen sind.

Das Jobcenter will Nachweise von der Mutter, dass es ihre Kinder sind. Sämtliche Unterlagen sind ja bereits von der deutschen Botschaft in Addis Abeba überprüft worden. Scheinbar zweifelt das JC die Mutterschaft an, da alle unterschiedliche Namen haben. Zudem handelt es sich um verschiedene Väter, und es gibt nur Taufurkunden, keine Geburtsurkunden in Eritrea.

Überschreitet das JC Kompetenzen, indem es Entscheidungen der Botschaft anzweifelt? Wie kann man dem entgegen wirken?
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Petersburger
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Antwort #1 - 10.04.2023 um 10:47:02
 
Das ist keine Frage für Ausländerrechtler.

Allerdings würde ich das Jobcenter schriftlich dazu auffordern, diese Frage der beteiligten Ausländerbehörde zu stellen.
Nicht, weil man nicht mitwirken will, sondern weil die Ausländerbehörde nun mal die Behörde am Ort ist, die den intensivsten sachlichen Kontakt zu ausländischen Rechtsverhältnissen hat und daher in der Lage ist, verständliche Wissenslücken bei einer anderen Behörde mit diesem Fachwissen zu füllen.

Und nebenbei ist es auch noch die Behörde, die aufgrund der vom JC hinterfragten Verwandtschaftsbeziehungen selbst Entscheidungen getroffen hat, daher also wissen sollte, warum sie das tat.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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traute
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Antwort #2 - 10.04.2023 um 10:58:27
 
Danke
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SimonB
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Antwort #3 - 10.04.2023 um 12:45:23
 
traute schrieb am 10.04.2023 um 07:30:00:
Das Jobcenter will Nachweise von der Mutter, dass es ihre Kinder sind. 

Was will das JC denn sehen? Meist steht doch dabei, was die Antragstellerin vorlegen soll.
Dass alle Unterlagen bereits von der Botschaft geprüft wurden, wird vom JC nicht angezweifelt. Dass Kinder andere Namen und unterschiedliche Väter haben, ist auch weit verbreitet und hat nichts mit Eritrea zu tun.
Dass in den Visa für die Kinder offenbar falsche Namen stehen, hat evtl. auch das JC bemerkt?

Es ist einfach: Legt die Mutter das Verlangte nicht vor, zahlt das JC noch kein Bürgergeld.
Das JC wird nicht mit der ABH kommunizieren.
Die Mitwirkungspflicht besteht seitens der Mutter als Antragstellerin.

Darf ich mal fragen warum du für diese eine Angelegenheit immer wieder NEUE Beiträge aufmachst? hä?


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Aras
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Antwort #4 - 10.04.2023 um 19:43:23
 
Steht auf dem Visa was drauf wie zb. "Familienzusammenführung zur Mutter, Frau X Y"?

Ansonsten ist es die Pflicht des JC das Existenzminimum zu sichern. Da das JC Teil der Gemeindeverwaltung ist, kann es natürlich intern bei der ABH nachfragen wie die Lage ist. Oder man geht selber zur ABH und versucht nen formloses Schreiben zu holen, wo geschrieben steht dass die Kinder wie im Visum benannt jeweils AEs für die Zusammenführung mit der Mutter bekommen.

Wenn die Betroffene alles abliefert was sie hat, es auch verständlich in einem Beiblatt erläutert, dann kann das JC ja nicht nicht-vorhandene Unterlagen fordern.

Die Pflicht zur Sicherung des Existenzminimums bedeutet auch, im Zweifelsfall den Bescheid vorläufig zu erteilen und Geld zu zahlen, was vielleicht später sich als falsch erweisen könnte.

Das allein auf die Mitwrkungspflicht abzuwälzen und sich das Leben leicht zu machen geht nicht. Zumal die Mitwrkungspflicht bzw. deren Umfang auf die betroffene Person zugeschneidert werden muss. Jemand der hilflos ist, dem kann man auch nicht die Leistungen wegen fehlender Mitwirkung verweigern.

Fakt ist, dass hier eine Mutter mit ihren zwei Kindern Leistungen beantragt hat., bzw. die Kinder in die BG aufgenommen werden sollen. Wovor hat das JC Angst? Dass die Kinder nicht zur Mutter gehören? Ändert das etwa den Fakt dass die Kinder Visas haben, die zum langfristigen Aufenthalt berechtigen? Ändert es etwas daran, dass Mittel für die Existenzsicherung der Kinder fehlt?

Also wenn man ein Schreiben von der ABH bekommt, dann ist man vielleicht weiter. Aber im Zweifel soll der Bescheid vorläufig erteilt werden. Wenn nicht und man nächsten Monat keine Leistungen für die Kinder bekommen hat, dann beim SG einstweilige Anordnung auf vorläufige Bescheidung mit den Kindern beantragen.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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traute
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Antwort #5 - 24.04.2023 um 07:16:38
 
SimonB schrieb am 10.04.2023 um 12:45:23:
Darf ich mal fragen warum du für diese eine Angelegenheit immer wieder NEUE Beiträge aufmachst? hä?


Wie kommst du denn darauf? Ich unterstütze einige Familien aus Eritrea mit unterschiedlichen Problemen. Zur Zeit sind mehrere aufgrund von FzF angekommen. Termine bei der Migrationsberatung dauern Wochen, aber aktuell besteht Handlungsbedarf.
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TG
 
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