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Fragen zu bereits ausgestelltem Visum (Gelesen: 1.244 mal)
SpecialK
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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05.04.2023 um 18:48:18
 
Hallo zusammen,

ich hatte letztes Jahr in diesem Forum gepostet mit ein paar Fragen bzgl. des Visumsantrags meiner Freundin (nachzulesen hier: https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1655139675).

Jetzt poste ich nochmal mit Fragen, allerdings sind wir über den Schritt des Visumsantrags bereits hinaus. Wir haben ein Besuchsvisum für zwei Wochen für Mai beantragt, und bekommen haben wir ein Visum für 90 Tage, Gültigkeitszeitraum 1 Jahr  Schockiert/Erstaunt...

Die erste Frage ist jetzt wie genau das Visum zu interpretieren ist. Ich hätte erstmal gedacht, dass es einen Aufenthalt von neunzig Tagen innerhalb der Gültigkeitsdauer von einem Jahr erlaubt. Oder handelt es sich bei dem Visum um ein "Multivisum", bei denen immer 90 Tage innerhalb von 180 Tagen erlaubt sind? Online heisst es dass ein Multivisum an dem Vermerk MULT/Multiple Entry zu erkennen ist, den das Visum auch hat. Aber MULT stand auch auf unserem letzten Visum für 14 Tage, Gültigkeitszeitraum 1 Monat. Von daher die Frage ob es irgendwo anders vermerkt sein muss, dass diese 90 Tage sich quasi regenerieren?

Und zweite Frage: ist ein Besuchsvisum mit einem anderen Visum (konkret Visum für Studium oder Arbeit) kumulierbar? Was ich meine ist folgendes. Meine Freundin möchte gerne dauerhaft in Deutschland leben und sucht Arbeit bzw. einen für sie passenden Aufbaustudiengang, da ein deutscher Abschluss ihr den Eintritt in den Arbeitsmarkt erleichtern würde. Mal angenommen sie kommt jetzt für zwei Monate nach Deutschland zu Besuch und reist dann in ihr Heimatland zurück, wo sie ein dauerhaftes Visum beantragt und erhält. Kann sie dann so nach Deutschland reisen, dass sie mit dem Besuchsvisum einreist, einen Monat in Deutschland verbringt bis ihr dauerhaftes Visum Gültigkeit erlangt, und dann mit diesem Visum hierbleiben? Oder spricht da etwas gegen, sei es dass sie offiziell mit dem langfristigen Visum einreisen muss, oder dass bei Ausstellung dieses Visums andere bereits erteilte Visa aufgehoben werden, oder irgendetwas dergleichen?

Wenn jemand uns hier helfen könnte wäre das super!
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erne
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Antwort #1 - 05.04.2023 um 19:51:37
 
SpecialK schrieb am 05.04.2023 um 18:48:18:
Die erste Frage ist jetzt wie genau das Visum zu interpretieren ist.

keine Ahnung, da keiner hier weiss, was tatsächlich auf dem Visum steht.
Am besten Foto machen, persönliche Daten schwärzen und hier einstellen.

Schengenvisum Typ C für Besuche und nationale Visa typ D können unabhängig voneinander beantragt und gegeben werden.
Benutzung=Einreise mit Besuchsvisum setzt eine Ausreise voraus. Ein Mischmasch Einrese mit dem Einen, bleiben mit dem Anderen dürfte m.E. nicht gehen
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reinhard
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Antwort #2 - 05.04.2023 um 20:05:39
 
Es kann ein "unechtes Jahresvisum" sein, dann darf sie (grob gesagt) in jedem Halbjahr 90 Tage hier sein.

Am besten ist immer, sich das bei Ausstellung erklären zu lassen. Das ist aber nur ein Tipp für alle, die dies später lesen, für Deine Freundin ist es zu spät.
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SpecialK
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #3 - 05.04.2023 um 20:37:29
 
erne schrieb am 05.04.2023 um 19:51:37:
keine Ahnung, da keiner hier weiss, was tatsächlich auf dem Visum steht.
Darum hab ich die konkrete Frage gestellt was für ein Vermerk notwendig ist, damit "Dauer des Aufenthalts = 90 Tage" zu verstehen ist als 90 Tage pro Halbjahr.

reinhard schrieb am 05.04.2023 um 20:05:39:
Es kann ein "unechtes Jahresvisum" sein, dann darf sie (grob gesagt) in jedem Halbjahr 90 Tage hier sein.
Ja genau, wir sind nicht ganz sicher ob es das ist. Ich nahm an dass es da eine klare Regelung gibt, also wenn bei Dauer des Aufenthalts nur "90" steht, heißt es entweder definitiv einmalig oder definitiv wiederkehrend, weil sonst jeweils noch was anderes dabeistünde.

Ich kann natürlich später ein anonymisiertes Foto des Visums posten.

Zitat:
Am besten ist immer, sich das bei Ausstellung erklären zu lassen. Das ist aber nur ein Tipp für alle, die dies später lesen, für Deine Freundin ist es zu spät.
Sie war in dem Moment total happy als sie die 90 Tage da stehen sah. Dass die Gültigkeit ein Jahr beträgt fiel ihr erst später auf, aber für's nächste Mal sage ich's ihr.

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lottchen
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Antwort #4 - 05.04.2023 um 21:00:44
 
SpecialK schrieb am 05.04.2023 um 20:37:29:
ch kann natürlich später ein anonymisiertes Foto des Visums posten.

Wäre sinnvoll, damit nicht sinnlos spekuliert werden muss.
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Petersburger
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Antwort #5 - 05.04.2023 um 21:34:57
 
Wir brauchen hier kein Foto des Visums.

Wenn die erste maschinenlesbaren Zeile des Visums mit "VCD" beginnt und die Gültigkeitsdauer des Visums größer als sechs Monate ist, dann gestattet das Visum Aufenthalte von bis zu 90 Tagen je beliebigem 180-Tage-Zeitraum.

--> https://germania.diplo.de/90tage

Die andere Frage: Wer mit einem Schengen-Visum an einer Schengen-Außengrenze aufschlägt und erkennen lässt, dass er nicht zu einem Kurzaufenthalt einreist, der sollte zurückgewiesen werden.
Einreise zum Daueraufenthalt setzt das Vorliegen der entsprechenden Erlaubnis, gültig zum Einreisezeitpunkt voraus.

Ich verstehe auch nicht, was das für ein Spiel sein soll: Was spricht dagegen, das nationale Visum ab dem Zeitpunkt der geplanten tatsächlichen Einreise zu beantragen?
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SpecialK
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Antwort #6 - 05.04.2023 um 22:03:19
 
Petersburger schrieb am 05.04.2023 um 21:34:57:
Wenn die erste maschinenlesbaren Zeile des Visums mit "VCD" beginnt und die Gültigkeitsdauer des Visums größer als sechs Monate ist, dann gestattet das Visum Aufenthalte von bis zu 90 Tagen je beliebigem 180-Tage-Zeitraum.
Ok, ja die erste Zeile beginnt mit VCD. Danke für die schnelle Info!

Zitat:
Ich verstehe auch nicht, was das für ein Spiel sein soll: Was spricht dagegen, das nationale Visum ab dem Zeitpunkt der geplanten tatsächlichen Einreise zu beantragen?
Studienvisa werden anscheinend so datiert dass eine Einreise erst relativ kurz vor Semesterbeginn möglich ist. Wenn sie die Möglichkeit hat etwas früher einzureisen, würde sie zwecks Wohnungssuche und Regelung allerlei administrativer Angelegenheiten die Möglichkeit gerne wahrnehmen. Wenn das nicht geht wäre es nicht schlimm, aber wenn die Möglichkeit besteht würde sie sie wahrnehmen.
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Petersburger
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Antwort #7 - 06.04.2023 um 10:24:21
 
SpecialK schrieb am 05.04.2023 um 22:03:19:
Studienvisa werden anscheinend so datiert dass eine Einreise erst relativ kurz vor Semesterbeginn möglich ist.

Die werden so datiert, wie es beantragt wird und die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind.

Es gibt guten Grund für eine Einreise Wochen oder gar Monate vor Studienbeginn bei gesichertem Lebensunterhalt und vorliegender Krankenversicherung für den Zeitraum - da sollte eine Visumerteilung ab geplanter Einreise möglich sein.
Man muss allerdings danach fragen und die Gründe vortragen.

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Antwort #8 - 07.04.2023 um 14:30:14
 
Okay, dann informieren wir uns erstmal über die genauen Antragsmodalitäten für das Studienvisum (bzw. Arbeitsvisum, wenn sie direkt eine Stelle findet). Wir haben uns bloß an den Erfahrungen Anderer orientiert, die in einer ähnlichen Situation gerne schon etwas früher eingereist wären aber – aus welchem Grund auch immer – es nicht durften.

Danke für die Auskünfte!
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