Liebe Foristi,
ich bin vor Jahren bereits hier im Forum gewesen, um nach den Möglichkeiten für die Einbürgerung meines Pflegekindes zu fragen. Ich hatte damals die Antwort erhalten, dass ich warten muss, bis mein Pflegekind 16 ist ist und eine
NE erhalten kann und dann den EB-Antrag stellen kann.
Soweit so gut. Nun wollte ich fragen, ob sich an der Rechtslage durch das neue Chancen Aufenthaltsrecht etwas geändert hat und mein Pflegekind schneller einen anderen Aufenthaltstitel und damit auch schneller eine Einbürgerung bekommen kann.
Hier die Daten:
Kind wurde in D geboren. Staatsangehörigkeit RU. Das Kind ist jetzt elf Jahre und lebt seit elf Jahren in D mit einem Aufenthaltstitel nach § 25 Absatz 5. Ich bin Vormund und somit antragsberechtigt für alle Dinge im Zusammenhang mit Aufenthalt und Einbürgerung.
Eine Besonderheit ist noch, dass das Kind keinen Heimatpass hat, sondern einen deutschen Reisepass für Ausländer (Passersatz).
Bislang war mein Stand aufgrund der Infos hier im Forum, wie gesagt, dass er mit 16 die
NE beantragen kann und danach die Einbürgerung, wobei es da dann noch Probleme mit dem fehlenden Heimatpass oder der Entlassung aus der RU Staatsangehörigkeit geben könnte.
Hat sich daran inzwischen etwas geändert? Gibt es eine Chance auf eine frühere Einbürgerung?
Viele Grüße Goliath