Es gibt keine in Stein gemeißelten Regeln bzgl. der Identitätsfeststellung. Ich kann dir schon mal so viel sagen, dass die Vaterschaftsfeststellung nicht zwingend notwendig ist.
Ich geht auch ohne. Der von mir skizzierte Weg ist halt eine einfache Methode um die Identität geklärt zu haben. Aber selbst dieser Weg ist nicht in Stein gemeißelt, das kann die für euch zuständige
EBH auch wieder anders sehen und nicht akzeptieren. Oder sie geht hin und akzeptiert das obwohl nur ein Elternteil in der GU eingetragen ist. Könnte man sicherlich auch argumentieren. Ist ja nicht das erste Kind ohne Vater und viele Staaten haben diese Konstellation auch in ihren Staatsangehörigkeitsgesetzen verankert, z.B. die stark patriarchalischen Länder aus dem mittleren Osten. In Syrien z.B. wird die Staatsangehörigkeit hauptsächlich durch Abstammung vom Vater durch Geburt erworben. Wenn aber die Mutter syrisch ist und der Vater unbekannt, erwirbt das Kind die syrische Staatsangehörigkeit auch durch Abstammung von der Mutter.
Man könnte deshalb sagen, dass die Identität so schon geklärt ist. Man kann aber auch sagen, dass bei unbekanntem Vater nur 50 % der Abstammung sicher ist und deshalb hierdurch nicht die Identität sicher genug geklärt werden kann. Ich vertrete wie gesagt die 2. Ansicht.
Welche die
EBH vertritt kann dir nur die
EBH selber sagen.
Worauf wir uns hier aber alle einigen können ist, dass die Identität in der Regel durch die Vorlage eines Reisepasses, hilfsweise durch Vorlage eines Passersatzes (nicht zu verwechseln mit dem Reiseausweis für Ausländer) oder ID-Karte, geklärt ist.
Ich denke du solltest dich diesbezüglich mal mit der
EBH in Verbindung setzen. Mehr als ins Blaue zu raten welche Ansicht eure
EBH vertreten könnte, können wir hier nämlich nicht.