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Jobwechsel bei Aufenthaltstitel § 38 a (Gelesen: 748 mal)
skeem78
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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31.03.2023 um 14:30:51
 
Guten Tag,

ein Freund hat eine Niederlassungserlaubnis aus Italien und kam nach D (Bayern) um zu arbeiten. Er hat in einem Jahr den Arbeitgeber zwei mal gewechselt. Er hat einen Aufenthaltstitel § 38 a mit Nebenbestimmung: "Aufenthaltserlaubnis erlischt mit Beendigung dieser Beschäftigung nach 14 Tagen"..

Er möchte jetzt gerne nach Hessen umziehen, weil er dort einen besseren Job gefunden hat. Darf er einfach so umziehen?

Eine andere Frage: Er ist jetzt seit einem Jahr in D. Wenn er jetzt die Arbeit und das Bundesland wechseln dürfte, könnte er die Gesamtaufenthaltsdauer in D summieren/kumulieren? Oder er muss jedes mal bei Null anfangen? Die Frage bezieht sich auf die Dauer des Aufenthalts von 3 Jahren, die man haben muss um eine Niederlassungserlaubnis beantragen zu dürfen.

Vielen Dank

MfG

Y.K.
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lottchen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 31.03.2023 um 16:50:52
 
Eigentlich hilft ein Blick ins Gesetz am Meisten:
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__38a.html
Punkt (1) und (4)

Für die NE spielt es keine Rolle, wo er sich in D aufhält. Es geht um die Dauer des Aufenthaltes in Deutschland, in welchem Bundesland ist egal.
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skeem78
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 03.04.2023 um 13:30:29
 
Vielen Dank
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