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Eingebürgerter und Heimatreise (Gelesen: 962 mal)
Kdaleen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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30.03.2023 um 15:35:48
 
Hallo, ich hätte mal eine Frage für einen guten Bekannten, der neulich eingebürgert worden ist und in seine alte Heimat reisen möchte. Der bekannte ist 2015 als Flüchtling in DE anerkannt worden und hatte vor seiner Einbürgerung eine Niederlassungserlaubnis.
Darf er dann in seine alte Heimat reisen? Soll er mit Konsequenzen rechnen, dass die Einbürgerung aufgrund seiner Reise in den Verfolgerstaat zurückgenommen wird?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 30.03.2023 um 16:17:09
 
Deutsche dürfen reisen, wohin sie wollen (und wo man sie reinlässt) und immer nach Deutschland zurückkehren.

Er ist kein anerkannter Flüchtling, das können Deutsche nämlich nicht sein.

Falls er Doppelstaatler ist, ist er im Herkunftsland kein Deutscher und kann die Dienstleistungen von Botschaft und Konsulat nicht in Anspruch nehmen.
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Kdaleen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #2 - 30.03.2023 um 16:35:45
 
Ich bedanke mich für die schnelle Antwort.

Er macht sich Sorgen, weil er in Deutschland angeblich angegeben hat, das er in seinem Herkunftsland politisch verfolgt sei. Er kann jetzt wieder in seine alte Heimat reisen, weil er jetzt von der Verfolgung nicht mehr betroffen ist.
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reinhard
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Antwort #3 - 30.03.2023 um 16:54:07
 
Es ist ja nicht als Flüchtling anerkannt. Außerdem wurde auch der Absatz "automatisches Erlöschen der Anerkennung" bei Reise ins Herkunftsland vor drei Monaten aus dem Gesetz gestrichen (für die noch nicht Eingebürgerten).

Wenn er sich wirklich Sorgen macht, kann er ja nochmal selbst hier fragen.
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Aras
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Antwort #4 - 30.03.2023 um 22:51:09
 
Ich kenne viele eingebürgerte, die nach der Einbürgerung in die alte Heimat eingereist sind. Kein "Neudeutscher" verliert seine Staatsangehörigkeit dadurch.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Kdaleen
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i4a rocks!


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Antwort #5 - 31.03.2023 um 09:14:15
 
vielen lieben Dank!
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