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Falsche Daten in Visas (Gelesen: 3.215 mal)
Aras
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Antwort #15 - 01.04.2023 um 13:19:56
 
Naja. Kanada hat entweder französisch- oder englischsprachige Urkunden. Somit haben die sowieso lateinisches Alphabet.
Tigrinya nutzt aber kein lateinisches Alphabet. Somit bringt der Blick auf Originalurkunden in Tigrinya nix.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Antwort #16 - 01.04.2023 um 14:05:31
 
Melanny schrieb am 01.04.2023 um 12:46:29:
@reinhard

Unsere Dokumente wurden von einem Gericht öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer vorgenommen (Stempel), den wir ebenfalls über die entsprechenden Seite (dein Link) für unser Bundesland gefunden hatten. So war auch die Vorschrift.


Genau. Aber wenn der Übersetzer sowas gesagt hat, war er eben ermächtigt, aber nicht ausgebildet. Ist aber okay, es ist keine Ausbildung vorgeschrieben. Aber es gibt die Möglichkeit, einen Blick in das Gesetz zu werfen. Und da steht eben genau nicht, dass ein Übersetzer nur vom Original übersetzen darf, im Gegenteil.

Im vorliegenden Fall geht es nur um die lateinische Schreibweise der Namen, insofern ist es komplett egal, ob der Übersetzerin irgendwas im Original oder irgendein Scan vorliegt.
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