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Eheschließung mit Kenianerin (Gelesen: 2.906 mal)
Aleky
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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27.03.2023 um 17:11:38
 
Hallo zusammen.

Ich bin ganz neu hier. Frage mich gerade warum in Kenia heiraten. Meine Verlobte und ich wollen es in Deutschland durchziehen. Sie hat ein Visum beantragt um mich zu besuchen und das Standesamt hier sagte mir, es geht während ihres Urlaub hier zu heiraten.

Bleiben nun natürlich noch die Fragen zu klären, wie das mit hier bleiben, hier leben und arbeiten usw. ausschaut.

Bin ich im falschen Thread gelandet? Wenn ja, bitte ich um Hilfe. Bin vielleicht schon zu alt für sowas wie Foren  unentschlossen
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Aras
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Antwort #1 - 27.03.2023 um 18:26:47
 
Normalerweise pro Fall ein Thread.

Das Problem ist eher, dass du ggf. garnicht so schnell die Urkunden überpüfenlassen kannst. Also 6 Monate um die Echtheit und Aktualität der Urkunden überprüfen zu lassen, um dann beim OLG die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis zu bekommen, dass auch 2-6 Wochen dauert.

Insofern wäre eine Heirat womöglich zeitlich garnicht möglich.

Es wäre ggf. sinnvoller dass sie einen A1 Kurs mit Zertifikatsprüfung aufsucht und ihr schau ob ihr in Dänemark heiraten könnt. Dann könnt ihr die Urkundenüberprüfung hier in Deutschland anstoßen, indem du die Nachregistrierung der dänischen Eheurkunde ins deutsche Heiratsregister beantragst. Das dauert dann wiederum bis zu 6 Monate. Aber am Ende kann sie mit einer deutschen Heiratsurkunde und dem A1 Zertifikat das Visum beantragen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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lottchen
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Antwort #2 - 27.03.2023 um 19:25:03
 
Innerhalb von 3 Monaten während eines Besuchsaufenthaltes in D heiraten zu wollen erscheint mir nicht machbar. Es sei denn, die UP wurde schon vorher durchgeführt.

Sie hat A1?

Aleky schrieb am 27.03.2023 um 17:11:38:
Bleiben nun natürlich noch die Fragen zu klären, wie das mit hier bleiben, hier leben und arbeiten usw. ausschaut.

So wie bei allen anderen auch, die während eines Besuches in D heiraten und nicht aus einem Positivstaat kommen: Sie reist wieder nach Kenia und beantragt dort ein Visum zur FZF.
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Aleky
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Antwort #3 - 27.03.2023 um 20:20:26
 
Gibt es Alternativen? Kann sie das in Kenia bereits erledigen bevor sie  kommt? Seh schon, so easy wie die Dame vom Standesamt meinte wird das wohl doch nicht.
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lottchen
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Antwort #4 - 27.03.2023 um 20:26:06
 
Aleky schrieb am 27.03.2023 um 20:20:26:
Gibt es Alternativen?

Wofür? Nochmal ausreisen zu müssen? Ja, die gibt es. Sie beantragt in Kenia ein Hochzeitsvisum. Wenn sie damit herkommt und hier heiratet dann kann sie hier ihre AE gleich beantragen. Das wird nur eine Weile dauern bis sie das Visum bekommt. Und nicht vergessen, eine Voraussetzung für ein solches Visum ist die Vorlage bzw. der Nachweis von A1-Kenntnissen.

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Antwort #5 - 27.03.2023 um 20:59:44
 
Aleky schrieb am 27.03.2023 um 20:20:26:
Kann sie das in Kenia bereits erledigen bevor sie  kommt?


DasHochzeitsvisum kann erst erteilt werden ,wenn alle Voraussetzungen zur Eheschliessung in D gegeben sind.

Das wäre unter Anderem, die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis und die UP.

Das Standesamt gibt dann das ok für eine Heirat in D.Dieses wird dann Bescheinigt.

Auskunft über die benötigten Unterlagen bekommst Du bei dem für dich zuständige Standesamt.

Für mich persönlich war eine Hochzeit in D die beste Option.

Gruss
Uwe

Evtl.wäre es sinnvoll wenn dir ein eingener Tread spendiert wird, denn so könnte es zu Verwirrungen führen.
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Aleky
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Antwort #6 - 29.03.2023 um 21:32:18
 
Was ich nicht so ganz verstehe...
Jeder Asylsuchende oder Flüchtling darf ohne A1-Zertifikat hier bleiben aber mein Schatz muss das erst einmal bringen?
Sie arbeitet im Moment als Pflegefachkraft in der Psychatrie, 12 Stunden täglich, 7Tage die Woche, 365 Tage im Jahr. Und das würde sie hier auch wieder machen, wenn wir nicht entsprechende Gesetze hätten.
DAS interessiert niemand, oder was?
Muss man sowas noch verstehen???
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Aleky
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Antwort #7 - 29.03.2023 um 21:34:22
 
Sorry, was ist bei Dir D?
Deutschland ist D, Dänemark ist DK...

Also doch in Deutschland?


uwe1122 schrieb am 27.03.2023 um 20:59:44:
DasHochzeitsvisum kann erst erteilt werden ,wenn alle Voraussetzungen zur Eheschliessung in D gegeben sind.

Das wäre unter Anderem, die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis und die UP.

Das Standesamt gibt dann das ok für eine Heirat in D.Dieses wird dann Bescheinigt.

Auskunft über die benötigten Unterlagen bekommst Du bei dem für dich zuständige Standesamt.

Für mich persönlich war eine Hochzeit in D die beste Option.

Gruss
Uwe

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Antwort #8 - 29.03.2023 um 21:35:05
 
Übrigens...

Danke fürs Verschieben Smiley
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Antwort #9 - 29.03.2023 um 23:36:02
 
Aleky schrieb am 29.03.2023 um 21:32:18:
Was ich nicht so ganz verstehe...
Jeder Asylsuchende oder Flüchtling darf ohne A1-Zertifikat hier bleiben aber mein Schatz muss das erst einmal bringen?
Sie arbeitet im Moment als Pflegefachkraft in der Psychatrie, 12 Stunden täglich, 7Tage die Woche, 365 Tage im Jahr. Und das würde sie hier auch wieder machen, wenn wir nicht entsprechende Gesetze hätten.
DAS interessiert niemand, oder was?
Muss man sowas noch verstehen???


Na, dann lass doch Deine Frau auch einen Asylantrag vorbringen, nachdem sie ein paar tausend EUR an Schleuser gezahlt hat, schön als Frau durch Afrika, durch Nordafrika und weiter über das Mittelmeer im Schlauchboot nach Europa reisen.
Wenn es denn Deiner Meinung nach der bequemere Weg ist.

Mal im Ernst, was sollen solche schrägen Vergleiche, wie Du sie hier anstellst?

Der Punkt ist, wir haben nunmal die entsprechenden Gesetze und eoD.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Antwort #10 - 29.03.2023 um 23:41:51
 
Aleky schrieb am 29.03.2023 um 21:34:22:
Sorry, was ist bei Dir D?
Deutschland ist D, Dänemark ist DK...

Also doch in Deutschland?




Uwe hat von D = Deutschland geschrieben.
Aras hat Dänemark ins Spiel gebracht.

Beide Varianten bzgl. der Heirat sind grundsätzlich möglich und bieten Vorteile und Nachteile.
Am Ende benötigt sie aber sowieso Sprachkenntnisse auf dem Niveau A1 und mit einer hohen Wahrscheinlichkeit eine UP.
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Antwort #11 - 30.03.2023 um 06:40:52
 
Oh Mann, pack die Nazikeule wieder ein...

Es ging weder um das eine, noch um das andere. Also immer schön cool bleiben, Brauner.

T.P.2013 schrieb am 29.03.2023 um 23:36:02:
Na, dann lass doch Deine Frau auch einen Asylantrag vorbringen, nachdem sie ein paar tausend EUR an Schleuser gezahlt hat, schön als Frau durch Afrika, durch Nordafrika und weiter über das Mittelmeer im Schlauchboot nach Europa reisen.
Wenn es denn Deiner Meinung nach der bequemere Weg ist.

Mal im Ernst, was sollen solche schrägen Vergleiche, wie Du sie hier anstellst?

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Antwort #12 - 30.03.2023 um 06:43:25
 
Na siehste, geht doch auch normal zu reden.

Danke für die Info. Was ist eine UP?

Ich habe gestern mit ihr lange darüber geredet, A1 ist kein Problem, hat sie.

Danke Euch vielmals, ihr helft gerade sehr das alles zu verstehen.

T.P.2013 schrieb am 29.03.2023 um 23:41:51:
Uwe hat von D = Deutschland geschrieben.
Aras hat Dänemark ins Spiel gebracht.

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Am Ende benötigt sie aber sowieso Sprachkenntnisse auf dem Niveau A1 und mit einer hohen Wahrscheinlichkeit eine UP.

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Antwort #13 - 30.03.2023 um 14:53:59
 
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Antwort #14 - 30.03.2023 um 17:15:22
 
Aleky schrieb am 30.03.2023 um 06:40:52:
Oh Mann, pack die Nazikeule wieder ein...

Es ging weder um das eine, noch um das andere. Also immer schön cool bleiben, Brauner.



Ich bin cool.
Und es ist nicht die Nazikeule, sondern die Wutbürger- und Stammtischkeule, Brauner.
Vielleicht reflektierst Du einfach mal selbst Deinen entsprechenden Beitrag.

Was die UP angeht - die findet im Regelfall vor der Erteilung des Visums statt, ist für Kenia eigentlich Standard, aber nicht zwingend, also zu 100% erforderlich. Bei meiner Frau und dem Nachzug meines Sohnes z.B. wurde darauf bei der Visumerteilung verzichtet.
Bei einer Nachregistrierung der Ehe in unserem Heiratsregister kann sie aber dann durch die inländische Behörde, hier Standesamt, gefordert werden.
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