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Visaantrag wurde abgelehnt , Remonstration wird nicht bearbeitet (Gelesen: 1.254 mal)
RueHu
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Visaantrag wurde abgelehnt , Remonstration wird nicht bearbeitet
23.03.2023 um 11:57:39
 
Meine Stieftochter hat einen Visaantrag zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit in Dt. am GK Shenyang / China Ende Mai 2022 gestellt. Bereits drei Tage später ( 30.05.2022) wurde ihr V.-Antrag abgelehnt. Damit erteilte Auflagen ( Businessplan etc.) wurden zeitnah zurückgenommen. Daraufhin wurde mit Vollmacht eine dt. RAin mit der Remonstration beauftragt. Diese wurde am 27.06.22 übermittelt. Kurz darauf kam die Antwort des GK Shenyang , daß aufgrund einer Notbesetzung der Botschaft mit einer Bearbeitungszeit von mindestens 6 Monaten zu rechnen ist und es keinen Rechtsanspruch auf Bearbeitung einer Remonstration gibt. Ist das so richtig ??? Die RAin sagt , daß ist tatsächlich so. D.h. die Entscheidung einer Einzelperson , Sachbearbeiterin des GK , ist unanfechtbar ??? Nein , man könnte auch Klage erheben . Aber wer hält das zeitlich und finanziell durch ? Was könnte man noch tun ? Bis jetzt ist vom GK noch kein weiterer rechtsmittelfähiger Bescheid gekommen .
Nachsatz : Meine Stieftochter hat in 2018 eine dt. GmbH , die seit 2002 besteht, notariell in Form einer mit der IHK abgestimmten Nachfolgeregelung übernommen. D.h. , sie möchte aktuell in ihrer eigenen Firma arbeiten . Dazu wurde ihr Visaantrag abgelehnt. Augenrollen
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reinhard
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Antwort #1 - 23.03.2023 um 12:29:02
 
Ja, wenn der Visumantrag abgelehnt wird, kann sie dagegen klagen.

Zuständig ist das Verwaltungsgericht in Berlin, weil sich die Klage gegen das Auswärtige Amt in Berlin richtet.

Wie viele diese Klage durchhalten, kannst Du der Statistik des Verwaltungsgerichtes entnehmen.
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Antwort #2 - 23.03.2023 um 13:49:42
 
Wenn sie im Mai 2022 den Visumbescheid bekommen hat, ist die Frist für die Klage abgelaufen und mangels neuem Remonstrationsbescheides, der erneut eine ein-monatige Frist auslösen würde, wäre die Klage beim VG wegen Ablauf der Klagefrist unzulässig.

Also entweder neuen Antrag stellen oder Remonstration abwarten.

Ein Großteil der Klagen gegen das Auswärtige Amt wird gegen Zusicherung der Visaerteilung zurückgenommen, sodass die Statistik bezüglich der Visafälle wenig aussagekräftig ist.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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RueHu
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Antwort #3 - 26.03.2023 um 20:32:37
 
Vielen Dank zuerst einmal für die hilfreiche Erläuterung .
Allerdings bleibt bei mir noch eine Frage offen . Ist es tatsächlich so , daß es keinen Rechtsanspruch auf die Bearbeitung einer rechtsanwaltlich erstellten Remonstration gibt ?
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Antwort #4 - 26.03.2023 um 22:34:14
 
Es gibt überhaupt keine Rechtsgrundlage für die Remonstration. Remonstration ist nur ein Angebot, weil es kein Widerspruchsverfahren gibt. Das liegt dem Umstand geschuldet, dass das Auswärtige Amt eine Oberbehörde ist, ohne weitere höhere Behörde, welche Widersprüche bearbeiten könnte. Alle Auslandsvertretungen sind Ämter der Behörde Auswärtiges Amt.

Insofern gibt es keine Rechtsgrundlage.

Man kann auch nicht argumentieren, dass es ein neuer Antrag oder sonstwas wäre. Es gibt nur einen Antrag (der ursprüngliche Antrag) und die Remonstration ist wie der Name schon sagt ist nur eine "Gegendarstellung". Also rechtlich gesehen nichts. Das am Ende auch ein neuer Bescheid vorliegt, ändert daran nix, weil ja nur eine Neubescheidung des Ursprungsantrags vorliegt.

Es ist insofern ggf. zeitlich günstiger einen neuen Antrag zu stellen.

Du kannst natürlich auch bspw. ne Petition an den Bundestag schreiben. Oder eine Beschwerde ans Beschwerdemanagement des Auswärtigen Amtes.
Aber das sind keine rechtlichen Mittel, die man einklagen könnte.

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Antwort #5 - 27.03.2023 um 19:50:15
 
Vielen Dank für die klare Aussage und Hilfestellung !!
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