Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Niedererlassungerlaubniss (Gelesen: 1.598 mal)
Sara100
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Niedererlassungerlaubniss
22.03.2023 um 18:08:42
 
Hallo,

ich habe 30 Jahre lang in Deutschland gelebt, bekam im Jahr 2020 meine Niedererlassungerlaubniss gültig bis 2030. Bin aber März 2021 zurück in die Türkei gegangen. Habe mich Oktober 2022 aus Deutschland abgemeldet. Meine Frage wäre: ist die Niedererlassung erlöschen? Da ich mich aus Deutschland abgemeldet habe? Brauche ich ein Visum, wenn ich in April nach Deutschland einreise?

bedanke mich im Voraus für Antworten.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.361

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niedererlassungerlaubniss
Antwort #1 - 22.03.2023 um 18:42:55
 
Vermutlich ist die NE erloschen – die unbefristet war, also nicht "gültig bis 2030", sondern für immer oder bis zum Umzug ins Ausland.

Mit dem Umzug ist sie vermutlich erloschen, wenn Du nicht einen Tatbestand aus den Bestimmungen erfüllt, bei denen die NE nicht erlischt. Dazu müsstest Du aber mehr über Dich schreiben.

Da die NE vermutlich erloschen ist, brauchst Du für einen Besuch in Deutschland ein Visum, falls Du nicht im öffentlichen Dienst arbeitest.

https://dejure.org/gesetze/AufenthG/51.html
Guck Dir mal Absatz 2 an.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niedererlassungerlaubniss
Antwort #2 - 23.03.2023 um 08:43:37
 
Sara100 schrieb am 22.03.2023 um 18:08:42:
ich habe 30 Jahre lang in Deutschland gelebt, bekam im Jahr 2020 meine Niedererlassungerlaubniss gültig bis 2030. Bin aber März 2021 zurück in die Türkei gegangen. Habe mich Oktober 2022 aus Deutschland abgemeldet. Meine Frage wäre: ist die Niedererlassung erlöschen? 

Nach meiner Auffassung ist die Niederlassungserlaubnis auch diesen Grund erloschen:
§ 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts;
(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:
6. wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht
    vorübergehenden Grunde ausreist,
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.255
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niedererlassungerlaubniss
Antwort #3 - 23.03.2023 um 09:53:22
 
Hier steht drinnen, wann eine NE NICHT erlischt. Die TE müsste einfach mal schauen, ob Punkt (2) auf sie zutrifft:
https://dejure.org/gesetze/AufenthG/51.html
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema