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ausländische Fachkräfte (Gelesen: 1.974 mal)
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle (nicht AuslR)
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21.03.2023 um 18:40:48
 
Hallo zusammen,

ich bin mehr oder weniger zuständig für ausländische Fachkräfte in unseren Betrieb.
Nun haben wir einen Mitarbeiter der nächste Woche einen Termin bei der Ausländerbehörde hat.
(Die sogenannte Recrutig Firma bzw. die Firma die uns Unterstützung zugesagt hat, ist auf Nimmerwiedersehen verschwunden und es bleibt an mir hängen)

Besagte Person befindet sich bei uns einer Ausbildung die noch ca 2,75 Jahre geht. Nun hat die Person einen Termin bei der Behörde und ich weiss nicht genau was sie dort beantragen soll? In der Mail der Behörde stehen 3 Optionen:

- •      Erteilung Aufenthaltserlaubnis
•      Verlängerung Aufenthaltserlaubnis / Erteilung und Übertragung Niederlassungserlaubnis
•      Visumsverlängerung

Ein Visum ist vorhanden.

Ehrlich gesagt ich mich gar nicht mit derlei Dingen aus, bin auch bereit mich da reinzuarbeiten aber weiß nicht wo ich anfagen soll

Der Betroffene selber ist wegen dem Sprachdefeztit auch überfordert.

Freue mich über jegliche Hilfe
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deerhunter
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 21.03.2023 um 20:07:30
 
Was für ein Visum hat er denn zur Einreise benutzt? Woher kommt er?
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle (nicht AuslR)
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Antwort #2 - 21.03.2023 um 20:55:42
 
Hallo

Danke erstmal für die Antwort.

Danke für die Antwort. Ich weiss es gibt unterschiedliche arten von visa aber ehrlich gesagt weiss ich nicht woran ich das an dem pss erkenne (haben den vorliegen)

Der betreffende kommt aus Kamerun
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reinhard
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Antwort #3 - 21.03.2023 um 21:25:19
 
Vermutlich ein Visum ("D" - "mult") für die Ausbildung.

Dann beantragt er normalerweise eine Aufenthaltserlaubnis.
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #4 - 21.03.2023 um 22:05:09
 
Steht auf dem Visum kein § nach AufenthG drauf? Es muss doch drauf stehen, wofür er das Visum hat.

Das Visum ist üblicherweise 90 Tage gültig. Bevor es abläuft muss der Inhaber eine AE beantragen. Und offenbar ist es jetzt Dein Job, ihm dazu zu verhelfen. Ich nehme an, dass er das hier beantragt:

https://dejure.org/gesetze/AufenthG/16a.html
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle (nicht AuslR)
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Antwort #5 - 22.03.2023 um 07:53:04
 
Guten Morgen zusammen,

Nochmal Danke für die Hilfe.

Also ich habe 2 Dokumente im Pass.
Einmal Visum D (ich weiß nicht ob das D eine tiefere Bedeutung hat, oder einfach nur für Deutschland steht)

auf dieser Seite ist ist auch vermerkt das Einreisedatum und dem Ablaufdatum von 1 Jahr)

Und auf einer anderen Seite ist ein "Zusatzblatt" mit dem Vermerk wo sie beschäftigt ist (hier ist der Ausbildungsbetrieb korrekt eingetragen)

Nirgendwo finde ich Angaben in Richtung §
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i4a rocks!


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Antwort #6 - 22.03.2023 um 08:28:09
 
Falls es hilft, hier noch ominöse D ??

https://ibb.co/MkWmkYL
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #7 - 22.03.2023 um 09:41:21
 
Schnipsel schrieb am 22.03.2023 um 07:53:04:
vermerkt das Einreisedatum und dem Ablaufdatum von 1 Jahr

Wenn sie ein Visum hat, welches 1 Jahr gültig ist, hat sie bis zu dessen Ablauf Zeit eine AE zu beantragen. Wenn es jetzt schon einen Termin bei der ABH gibt für den Antrag ist das doch schön. Desto eher hat sie alle Bürokratie hinter sich und kann sich auf die Ausbildung konzentrieren.

Hat sie einen Zettel bekommen, welche Unterlagen Sie nächste Woche mitbringen soll? Dann einfach machen.

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i4a rocks!


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Antwort #8 - 23.03.2023 um 08:06:40
 
Hallo,

Super das hilft schonmal sehr. Dann weiss ich was beantragt werden soll.

In der Mail steht das der Antrag vorab als Post versendet werden soll UND es soll beigefügt werden:

1. gültiger Nationalpass (farbige Kopien jeder Seite mit Stempel und Etikett),
2. Aufenthaltstitel und ggf. Zusatzblatt (farbige Kopie),
3. Kopie vom Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts (z.B. Einkommensnachweis bzw. Nachweis über den Bezug von öffentl. Leistungen)


Punkt 1 und 3 sind mir klar. Aber was ist mit Punkt 2 gemeint?
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erne
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Antwort #9 - 23.03.2023 um 08:56:42
 
Schnipsel schrieb am 23.03.2023 um 08:06:40:
2. Aufenthaltstitel und ggf. Zusatzblatt (farbige Kopie),
...
Aber was ist mit Punkt 2 gemeint? 


Die Person ist ja bereits hier in D, also hat sie entweder noch ein Visum oder bereits eine andere Aufenthaltserlaubnis AE. Beides sind AT, diese will die Behörde sehen.
Ausnahme: die Person ist Positivstaatler anch §41 AufenthV, dann kann sie ohne Visum  einresein ... das ist aber aus dem Reisepass ersichtlich.
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blubb


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Antwort #10 - 23.03.2023 um 23:59:27
 
Schnipsel schrieb am 23.03.2023 um 08:06:40:
Aber was ist mit Punkt 2 gemeint? 


Hallo,

in Deinem konkreten Fall ist damit gemeint:

- D-Visum und
- das "Zusatzblatt" mit dem Vermerk, wo sie beschäftigt ist.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Antwort #11 - 24.03.2023 um 16:30:40
 
Danke euch allen ganz ganz herzlich. Ihr habt eine gute Tag vollbracht.
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