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FZF - Mutter mit deutschem Kind (Gelesen: 704 mal)
Themen Beschreibung: Ausländische Mutter möchte mit deutschem Kind in Deutschland leben
asula
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20.03.2023 um 22:57:43
 
Liebes Forum,
Vor vielen Jahren habt ihr mir wertvolle Tipps zur Familienzusammenführung meines Lebensgefährten zu unserem gemeinsamen Kind gegeben, heute frage ich für eine Freundin. Ich bin davon überzeugt, dass Ihr ihr die richtigen Schritte aufzeigen werdet.... Sie hat so viele widersprüchliche Infos erhalten und das Sprachproblem macht das ganze nicht einfacher.

Meine Freundin kommt aus einem nicht-europäischen Land (Positiv Staat) und hat ein gemeinsames Kind mit einem Deutschen. Mutter und Kind leben in diesem Land, der Vater in Deutschland. Bei einem Besuch in Deutschland wurde die Vaterschaftsanerkennung gemacht und ein deutscher Pass für das Kind beantragt. Dieser ist noch in Arbeit. Mutter und Kind sind inzwischen wieder im Heimatland.

Die Mutter möchte nun mit dem Kind in Deutschland leben, allerdings nicht beim Vater.

Wie geht die Mutter nun am besten vor?
Wie kann sie bei der Botschaft die Staatsangehörigkeit des Kindes nachweisen? Der Pass wurde in Deutschland beantragt und ist noch in Arbeit. Schnell mal persönlich abholen geht auch nicht...
Welche Adresse gibt sie an? Reicht es, wenn sie den Landkreis angibt, in dem sie den Pass beantragt hat?
Kann sie als Adresse den Wohnort des, Vaters bzw. der Grosseltern oder bei Bekannten angeben, obwohl sie da nicht wohnen wird? Aber welche Adresse sonst?

Brauchen beide eine Krankenversicherung zur Einreise?
Oder könnte das Kind zunächst familienversichert werden über den Vater? Und dann bei der Mutter, wenn sie selbst was hat?

Ich gehe davon aus, dass Mutter und Kind Anspruch auf Bürgergeld haben. Aber ab wann? Einreise? Anmeldung beim Einwohnermeldeamt? Oder erst nach einer Wartezeit?

Was die Mutter sehr verunsichert, ist, dass es Familienzusammenführung zur PersonenSorge für ein deutsches Kind heißt. Sie befürchtet, dass sie quasi das Kind zum Vater vorschicken muss, und sie erst später kommen darf.
Sie darf doch gemeinsam mit dem Kind einreisen, auch wenn das Kind noch keinen Wohnort in Deutschland hat?

Ich hoffe, das waren alle Fragen. Wenn euch noch was wichtiges einfällt, dürft ihr es gerne schreiben.

Da es sich nicht um meine eigene Familie handelt, habe ich versucht, die Familien- und Lebenssituation anonymisiert darzustellen. Falls etwas dadurch unklar ist, fragt gerne nach.

Vielen Dank für Eure Hilfe!

LG Asula

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Antwort #1 - 21.03.2023 um 02:17:44
 
asula schrieb am 20.03.2023 um 22:57:43:
...
Wie kann sie bei der Botschaft die Staatsangehörigkeit des Kindes nachweisen? Der Pass wurde in Deutschland beantragt und ist noch in Arbeit. Schnell mal persönlich abholen geht auch nicht...


Hallo,

sagt ja auch niemand, dass es schnell gehen muss.
Das Kind als dasjenige, zu dem die FZF stattfinden wird, weist die Staatsangehörigkeit mit seinem Reisepass nach. Der kann, sobald ausgegeben, durch den Vater (vermutl?) auf eine sichere Art in das Land der Mutter geschickt werden.

Zitat:
Welche Adresse gibt sie an? Reicht es, wenn sie den Landkreis angibt, in dem sie den Pass beantragt hat?
Kann sie als Adresse den Wohnort des, Vaters bzw. der Grosseltern oder bei Bekannten angeben, obwohl sie da nicht wohnen wird? Aber welche Adresse sonst?


Idealerweise, weil am unkompliziertesten, wenn möglich tatsächlich als künftige Melde- und Zuzugsadresse erst einmal den Wohnsitz des Kindsvaters oder der Großeltern. Lässt sich im Nachgang ja einfach ändern.

Zitat:
Brauchen beide eine Krankenversicherung zur Einreise?
Oder könnte das Kind zunächst familienversichert werden über den Vater? Und dann bei der Mutter, wenn sie selbst was hat?


Das deutsche Kind benötigt zur Einreise keine KV. Ist aber grundsätzlich natürlich in Deutschland versicherungspflichtig.
Die Mutter benötigt eine KV.
Das Kind kann über den Vater familienversiichert werden, später dann auch über die Mutter.

Zitat:
Ich gehe davon aus, dass Mutter und Kind Anspruch auf Bürgergeld haben. Aber ab wann? Einreise? Anmeldung beim Einwohnermeldeamt? Oder erst nach einer Wartezeit?


Meines rudimentären Kenntnisstandes in diesem Bereich nach: Das deutsche Kind hat den Anspruch sofort ab Einreise. Antrag nach Anmeldung im Einwohnermeldeamt, dann rückwirkend.
Die Mutter hat einen Anspruch erst nach 3 Monaten Aufenthalt.

Zitat:
Was die Mutter sehr verunsichert, ist, dass es Familienzusammenführung zur PersonenSorge für ein deutsches Kind heißt. Sie befürchtet, dass sie quasi das Kind zum Vater vorschicken muss, und sie erst später kommen darf.


Nein, sie muss das Kind nicht vorschicken, sondern kann gemeinsam mit diesem einreisen nach Ausstellung ihres Visums.

Zitat:
Sie darf doch gemeinsam mit dem Kind einreisen, auch wenn das Kind noch keinen Wohnort in Deutschland hat?


Korrekt.

Gruß
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asula
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Antwort #2 - 21.03.2023 um 18:48:05
 
Hallo T. P. 2013,

Vielen Dank für deine schnelle Antwort und deine Infos. Ich habe noch ein paar Nachfragen zum Reisepass.

Kann die Mutter ihr FZF Visum erst beantragen, wenn sie persönlich den Reisepass mit auf die Botschaft nehmen kann?

Oder kann sie das Verfahren jetzt schon beginnen mit Vorlage der Vaterschaftsanerkennung durch den deutschen Vater, oder mit einer Fotokopie des Reisepasses des Kindes oder wenn der Vater den Reisepass bei der Ausländerbehörde in Deutschland vorlegt, oder...

Wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es keine Möglichkeit, dass die Mutter zusammen mit dem Kind nach Deutschland reist, und hier zum Daueraufenthalt bleibt, wenn das Kind sich auf der Botschaft mit dem deutschen Pass ausweisen kann.

Hast du eine Idee, wie man den Pass sicher nach Südamerika schicken kann?
Könnte das der Vater von Deutschland aus organisieren, dass der Pass nicht zum Einwohnermeldeamt geschickt wird (wenn er ausgestellt wird), sondern gleich zur Botschaft?
Ich vermute mal nicht...

Vielen Dank

LG asula
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Antwort #3 - 22.03.2023 um 00:38:21
 
asula schrieb am 21.03.2023 um 18:48:05:
...
Kann die Mutter ihr FZF Visum erst beantragen, wenn sie persönlich den Reisepass mit auf die Botschaft nehmen kann?


Hallo,

üblicherweise ist es so, dass die Unterlagen zum Antrag mit dem Antrag zusammen eingereicht oder eben, wie im Falle des Reisepasses des Kindes, vorgezeigt werden und entsprechende Kopien mit dem Antrag ausgehändigt werden.
Kurzum: Der Reisepass sollte vorliegen, wenn der Antrag eingereicht wird.

Zitat:
Oder kann sie das Verfahren jetzt schon beginnen mit Vorlage der Vaterschaftsanerkennung durch den deutschen Vater, oder mit einer Fotokopie des Reisepasses des Kindes oder wenn der Vater den Reisepass bei der Ausländerbehörde in Deutschland vorlegt, oder...


Ich will nicht behaupten, dass dies völlig undenkbar wäre, halte es aber für sehr unwahrscheinlich. Das ließe sich aber nur mit der entsprechenden AV direkt klären.
Bedenke, dass das Kind ja auch seinen Reisepass sowieso physisch in den Händen haben muss, spätestens bei der Reise nach DEU.
Einen Termin für die Beantragung kann man ja aber schon vorher buchen, wenn man in etwa abschättzen kann, wann der RP vorliegt.

Zitat:
Wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es keine Möglichkeit, dass die Mutter zusammen mit dem Kind nach Deutschland reist, und hier zum Daueraufenthalt bleibt, wenn das Kind sich auf der Botschaft mit dem deutschen Pass ausweisen kann.


?
Du meinst ohne Visum?
Einreise zum Kurzaufenthalt als Positivstaater und dann während des Kurzaufenthalts eine AE beantragen?
Nein, das ist gesetzlich nicht vorgesehen, es sei denn, die Staatsangehörigkeit der Mutter wäre z.B. eine privilegierte gem. §41 AufenthV.

Zitat:
Hast du eine Idee, wie man den Pass sicher nach Südamerika schicken kann?


Am sichersten wäre gewesen, man hätte diesen in der deutschen AV in dem Land beantragt, dann wäre er mit diplomatischem Kurier im Luftbeutel gekommen.
So muss man sich privat kümmern.

Ich persönlich habe solche Art von Unterlagen mit DHL im Paket(!) verschickt. Das ist auch das, was jemandem z.B. für den Versand von VE etc. auch gerne empfohlen wird.
Manche Leute behaupten, FedEx oder UPS wären sicherer. Das kann ich nicht beurteilen. Aber teurer sind die auf jeden Fall.

Zitat:
Könnte das der Vater von Deutschland aus organisieren, dass der Pass nicht zum Einwohnermeldeamt geschickt wird (wenn er ausgestellt wird), sondern gleich zur Botschaft?
Ich vermute mal nicht...


Du vermutest richtig, soweit ich das aus meiner Kenntnis der Abläufe bei Bundesdruckerei und Ordnungs- / Bürgermeisterämtern behaupten kann.
Durch die Beantragung in DEU ist das eine reine Privatangelegenheit von Euch.

Gruß
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Antwort #4 - 22.03.2023 um 08:10:15
 
Hallo T.P.,

Vielen Dank für deine Antworten. Du hast mir sehr weitergeholfen. Ich werde die Infos so weitergeben, und hoffe, dass das mit dem Reisepass-Verschicken irgendwie klappt. Ich gebe ihr aber den Tipp, dass sie sich vorher mit der AV in Verbindung setzen soll, vielleicht klappt es ja auch irgendwie anders.

Auch ich hätte an Ihrer Stelle den Reisepass über die AV im Heimatland beantragt. Leider hat sie mich nicht vorher gefragt. Sie hat die Info bekommen, dass der Pass in Deutschland beantragt werden soll, da das viel schneller und einfacher geht.

Auch ich habe die Erfahrung gemacht, dass wir viele falsche Informationen zur FZF bekommen haben, auch von Behörden. Das Forum hier hat mir damals vor vielen Jahren sehr geholfen und mir den richtigen Weg aufgezeigt.

Leider weiß ich nicht, wie ich hier zitieren kann, ich versuche mal zu antworten :

Zitat:

Zitat:
Wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es keine Möglichkeit, dass die Mutter zusammen mit dem Kind nach Deutschland reist, und hier zum Daueraufenthalt bleibt, wenn das Kind sich auf der Botschaft mit dem deutschen Pass ausweisen kann.
(Das war meine Frage) im vorigen Post)

?
Du meinst ohne Visum?
Einreise zum Kurzaufenthalt als Positivstaater und dann während des Kurzaufenthalts eine AE beantragen?
Nein, das ist gesetzlich nicht vorgesehen, es sei denn, die Staatsangehörigkeit der Mutter wäre z.B. eine privilegierte gem. §41 AufenthV.
Nein, ich habe nicht gemeint, dass die Mutter ohne Visum hier einreisen soll, wenn sie einen Daueraufenthalt plant.
(Das war die Nachfrage von T. P.)

MEINE Antwort jetzt:
Ich meinte nicht, dass die Mutter ohne Visum einreisen soll, wenn sie einen Daueraufenthalt plant. §41 AufenthV trifft leider nicht zu.
Ich meinte damit, dass der deutsche Reisepass des Kindes im Original im Heimatland (dort wo die FZF beantragt wird) vorliegen muss, wenn die Mutter das Visum zur FZF beantragt.
Vom Heimatland ausreisen kann/muss das Kind sowieso mit seinem ausländischen Reisepass. Deshalb dachte ich, dass es beim Flug auch ohne deutschen RP gehen würde.

LG und vielen Dank!
Das Forum ist wirklich toll und ich habe es schon oft weiterempfohlen

asula
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Antwort #5 - 23.03.2023 um 04:23:30
 
asula schrieb am 22.03.2023 um 08:10:15:
Vom Heimatland ausreisen kann/muss das Kind sowieso mit seinem ausländischen Reisepass. Deshalb dachte ich, dass es beim Flug auch ohne deutschen RP gehen würde.


Nun, wie gesagt, der RP muss bei der AV ja vorliegen, womit sich diese Fragestellung erledigt hat.

(Aber mal rein hypothetisch betrachtet: Falls das Kind beide Staatsangehörigkeiten (die südamerikanische u. deutsche) besitzt, der südamerik. Staat Positivstaat ist und das Kind den entsprechenden südamerik. Reisepass (RP) besitzt, gäbe es Szenarien, bei denen die Einreise nach Deutschland auch ohne deutschen RP bewerkstelligt werden kann. Wenn auch nicht ganz rechtskonform.)

Deshalb: Vergiss es, sie soll sich den deutschen RP schicken lassen und ganz normal dem ordnungsgemäßen Ablauf folgen.

Gruß
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