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Aufenthaltstitel und Filipina Ehefrau (Gelesen: 4.026 mal)
BlaueQualle
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltstitel und Filipina Ehefrau
20.03.2023 um 13:52:18
 
Hallo,
also ich erzaehle euch mal unsere Situation.

Meine Frau (23) und ich (27) haben waehrend der Pandemie online geheiratet ueber die USA (Utah Online Wedding). Aufgrund der Einreisesperre konnten wir uns nicht sehen und wollten es so machen. Die Ehe wird in Deutschland nicht anerkannt, aber auf den Philippinen schon. Es ist bereits dort registriert.

Ich bin dann Anfang 2022 auf die Philippinen gereist wo dann die Grenzen sowieso wieder aufgemacht haben. Dann habe ich einige Monate dort verbracht und wir hatten wir dann gemeinsam fuer einen Monat zusammen nach Deutschland zu fliegen, damit sie meine Familie kennenlernt. Also flogen wir nach Manila und haben ein Schengenvisum beantragt und auch genehmigt bekommen. Meine Oma unterschrieb eine Verpflichtungserklaerung fuer sie.

Wir sind dann nach Deutschland geflogen und waehrend des Aufenthalts hat sie herausgefunden, dass sie schwanger ist. Sie hatte Bauchschmerzen, Uebelkeit usw. Und dann sind wir in Deutschland zum Arzt und haben es herausgefunden.
Da sie bereits einen 5 Jaehrigen Sohn hat und bei der ersten Schwangerschaft bei der Geburt Komplikationen hatte bei denen sie aufgrund mangelnder medizinischer Versorgung fast gestorben waere, entschied sie sich einfach hier zu bleiben. Sie wohnte also einige Monate illegal bei mir und meinen Eltern.

Das Baby ist mittlerweile in Deutschland geboren, ich habe die Vaterschaft anerkannt und wir haben auch bereits das gemeinsame Sorgerrecht. Mit Hilfe einer Anwaeltin die meine Eltern bezahlt haben konnten wir einen Antrag auf Aufenthaltstitel stellen. Aufgrund des deutschen Kindes. Sie hat nun seit ein paar Tagen eine Duldung bis zum Termin fuer den Antrag auf AT im August.

So, jetzt haben wir 2 Probleme.

Ich bin aufgrund einer Behinderung derzeit nicht berufstaetig und beziehe Buergergeld vom Jobcenter. Das Baby bekommt auch Leistungen und ist auch krankenversichert. Meine Frau bekommt keine Leistungen und ein Drittel der Mietkosten zieht das Jobcenter direkt von meinem Geld ab und schickt es zum Vermieter. Ich muss also ihre Mietkosten bezahlen.

Bei der Auslaenderbehoerde heute sagte uns die Frau, dass meine Frau keinen Anspruch auf Sozialleistungen hat. Normalerweise wuerde sie jetzt vom Sozialamt Geld bekommen bzw. Asylleistungen oder so. Weil sie eine Duldung hat. So sagte es unsere Anwaeltin auch zuerst. Jetzt hat man uns aber gesagt, dass es nicht geht, da meine Oma ja eine Verpflichtungserklaerung abgegeben hat und diese 5 Jahre gueltig ist und auch mit erhalt eines Aufenthaltstitels nicht erlischt. Das heisst, dass meine Oma 5 Jahre lang ihre Krankenversicherung und den kompletten Lebensunterhalt bezahlen muss. Jedoch hat meine Oma nicht viel Geld fuer sowas. Meine Eltern auch nicht.

Gibt es jetzt keine Moeglichkeit, dass sie doch Leistungen bekommt? Uns steht jetzt halt kaum Geld zu verfuegung. Sind nur knapp 300-400 fuer uns alle 3 zusammen. Davon werden noch Strom und andere Rechnungen abgezogen.

Auch heisst es, dass ihr 5 jaehriger leiblicher Sohn der noch bei den Eltern meiner Frau auf den Philippinen lebt nur nach Deutschland kommen darf, wenn jemand eine Buergschaft abgibt und sein Lebensunterhalt gesichert ist. Ist das wirklich so? Es waere doch unmenschlich wenn sie sich fuer einen der beiden Kinder entscheiden muesste. Dass wir alle auf den Philippinen leben geht nicht. Vorallem, da ich derzeit nicht arbeitsfaehig bin. Es muss ja eine Moeglichkeit geben ihren Sohn auch in naechster Zeit nach Deutschland zu holen. Er ist doch erst 5. Der Vater von ihm also der Ex meiner Frau ist abgehauen als sie schwanger wurde und hat sich nicht mehr blicken lassen. Er steht auch nicht auf der Geburtsurkunde drauf.
Die Eltern meiner Frau passen derzeit auf ihn auf, aber sie draengen auch, dass sie ihn jetzt endlich bald nach Deutschland holt, da es ihr Sohn und ihre Verantwortung ist. Sie versteht sich nicht immer so gut mit ihren Eltern. Auch kommt es ab und zu vor, dass sie ihren Sohn schlagen und sie will ihn auch jetzt unbedingt bei sich haben.

Wie loest man das am besten? Vielleicht hat jemand eine Idee oder ein paar Tipps. Auch wegen der Verpflichtungserklaerung die meine Oma fuer das Schengenvisum abgegeben hat und den Sozialleistungen.

Sie bekommt ja einen Aufenthaltstitel wegen Familiennachzug zu meinem deutschen Baby.
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reinhard
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Antwort #1 - 20.03.2023 um 15:33:27
 
Sie kann alle Leistungen beantragen und bekommen. Aber die Oma, die die Bürgschaft unterschrieben hat, muss der Sozialamt alles ersetzen.

Das ist der Preis dafür, dass sie ohne Einwanderungsvisum "zu Besuch" gekommen ist und einfach nicht ausreist. Dafür kommt der Staat nicht auf, dafür ist ja die Bürgschaft – ihr wusstet vorher, dass die Oma für alle Kosten aufkommen muss, sie hat unterschrieben.

Allerdings: Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund des deutschen Kindes bekommt, ist die Oma raus.
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erne
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Antwort #2 - 20.03.2023 um 17:36:27
 
BlaueQualle schrieb am 20.03.2023 um 13:52:18:
ihr 5 jaehriger leiblicher Sohn der noch bei den Eltern meiner Frau auf den Philippinen lebt nur nach Deutschland kommen darf, wenn jemand eine Buergschaft abgibt und sein Lebensunterhalt gesichert ist. Ist das wirklich so?

ja, normalerweise ist das so

BlaueQualle schrieb am 20.03.2023 um 13:52:18:
Es waere doch unmenschlich wenn sie sich fuer einen der beiden Kinder entscheiden muesste.

Ich habe oben "normalerweise" herausgehoben, denn mit einem deutschen Geschwisterkind wird daraus ein atypischer Fall, denn wie du selber sagst, es ist einer Mutter nicht zumutbar, sich zwischen zwei Kindern entscheiden zu müssen.
Sobald sie ihren AT hat, könnte Ihr Sohn ein FZF Visum zur Mutter bekommen, auch wenn der LU nicht gesichert ist. Grund ist das deutsche Kind.

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BlaueQualle
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Antwort #3 - 20.03.2023 um 18:36:09
 
Vielen Dank fuer die Informationen erstmal.

Also mich wundert, dass die Anwaeltin und die Frau von der Auslaenderbehoerde genau das Gegenteil behaupten.

Beide sagten uns, dass die Oma 5 Jahre zahlen muss. Auch wenn sie den Aufenthaltstitel erhaelt.

Und auch, dass der andere Sohn nur nach Deutschland kommen darf, wenn der Lebensunterhalt gesichert ist.

Scheinbar scheint das ja dann trotzdem zu funktionieren. Wie sollte man da am besten vorgehen? Direkt im August nachdem sie ihren Aufenthaltstitel bekommen hat dann den Antrag fuer ihren Sohn stellen?
Muss sie dazu selber zu den Philippinen fliegen um das Visum zu beantragen oder koennen auch ihre Eltern mit dem Sohn nach Manila um das Visum zu beantragen? Mit einer Vollmacht oder so. Weil es waere natuerlich nicht so einfach mal eben zu den Philippinen zu fliegen, das Visum zu beantragen und dann so lange zu warten bis das Visum entweder genehmigt oder abgelehnt wurde. Vorallem, da dass Jobcenter nur 21 Tage Urlaub im Jahr erlaubt und ich natuerlich mitfliegen muesste. Der Plan war eigentlich, dass wir dann irgendwann Anfang 2024 zusammen mit dem Baby auf die Philippinen fliegen damit ihre Eltern das Baby auch mal sehen. Und dann im Anschluss wollten wir ihren Sohn mit nach Deutschland nehmen. Dazu muesste er aber dann schon abflugbereit sein wenn wir auf den Philippinen landen. Das wuerde uns sowieso schon mehrere tausend Euro kostet. Von daher muesste das alles zeitlich passen.

Und wie kann man das beantragen, dass der Sohn trotz nicht gesicherten Lebensunterhalt ein Visum zur Familienzusammenfuehrung bekommt damit es nicht abgelehnt wird?
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deerhunter
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Antwort #4 - 20.03.2023 um 19:11:41
 
BlaueQualle schrieb am 20.03.2023 um 18:36:09:
Beide sagten uns, dass die Oma 5 Jahre zahlen muss. Auch wenn sie den Aufenthaltstitel erhaelt.

Das stimm ja auch...Oma haftet gegenüber dem deutschen Staat!

BlaueQualle schrieb am 20.03.2023 um 18:36:09:
Und auch, dass der andere Sohn nur nach Deutschland kommen darf, wenn der Lebensunterhalt gesichert ist.


Auch das ist richtig...


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roseforest
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Antwort #5 - 20.03.2023 um 19:18:47
 
@deerhunter aber mit dem AT wegen D Sohn
erlischt doch die VE oder nicht ? Siehe die 2 beiträge vorher .

Mit D Kind kann man ja auch ein FzF Visum mit oder zum D Kind beantragen ohne LU Sicherung . Wäre ja irrsinnig dass sie jetzt ausreist dann erlischt die VE ja auf jeden Fall für das Visum .
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Antwort #6 - 20.03.2023 um 19:32:57
 
roseforest schrieb am 20.03.2023 um 19:18:47:
@deerhunter aber mit dem AT wegen D Sohn
erlischt doch die VE oder nicht ? Siehe die 2 beiträge vorher .

Mit D Kind kann man ja auch ein FzF Visum mit oder zum D Kind beantragen ohne LU Sicherung . Wäre ja irrsinnig dass sie jetzt ausreist dann erlischt die VE ja auf jeden Fall für das Visum .


Wenn sie den AT bekommt ja...das bleibt abzuwarten! Ich sehe das nicht als Selbstläufer ohne Ausreise
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Antwort #7 - 20.03.2023 um 19:58:09
 
deerhunter schrieb am 20.03.2023 um 19:32:57:
Wenn sie den AT bekommt ja...das bleibt abzuwarten! Ich sehe das nicht als Selbstläufer ohne Ausreise


Den Aufenthaltstitel bekommt sie definitiv. Das wurde uns auch schon beim Antrag der Duldung bestätigt. Jedoch hat sie den Termin für den AT erst Ende August, weil die Urkundenprüfung ihrer Geburtsurkunde noch läuft und diese erst fertig sein muss. Dann bekommt sie definitiv den Aufenthaltstitel. Die Frau von der Ausländerbehörde meinte auch, dass sie den AT unproblematisch kriegen wird da sie aufgrund des deutschen Kindes ein Recht auf Aufenthalt hat.
Die Duldung ist 6 Monate gültig. Also genug Zeit bis zum Termin im August.
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Antwort #8 - 21.03.2023 um 01:51:17
 
@Blaue Qualle,

bezügl. der Haftung hat reinhard im Beitrag Nr. 2 das Zutreffende geschrieben, zum möglichen Visum für das weitere Kind hat erne in Beitrag Nr. 3 das Zutreffende geschrieben.

Alles, was danach kommt, kannst Du getrost ignorieren.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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BlaueQualle
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Antwort #9 - 21.03.2023 um 08:12:06
 
T.P.2013 schrieb am 21.03.2023 um 01:51:17:
@Blaue Qualle,

bezügl. der Haftung hat reinhard im Beitrag Nr. 2 das Zutreffende geschrieben, zum möglichen Visum für das weitere Kind hat erne in Beitrag Nr. 3 das Zutreffende geschrieben.

Alles, was danach kommt, kannst Du getrost ignorieren.

Gruß


Ok, gut zu wissen. Ich wundere mich nur ob das finanzielle dann automatisch ignoriert wird beim Visumsantrag für den Sohn. Gibt es da was besonderes zu beachten? Oder kann es sogar sein, dass der Antrag zuerst abgelehnt wird aufgrund nicht gesicherten Lebensunterhalt?
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Antwort #10 - 21.03.2023 um 09:12:26
 
BlaueQualle schrieb am 21.03.2023 um 08:12:06:
Oder kann es sogar sein, dass der Antrag zuerst abgelehnt wird aufgrund nicht gesicherten Lebensunterhalt? 

eine unrichtige Entscheidung ist immer möglich ... müsste man dann richtigstellen, ggf. mit Klage
Es ist kein Selbstläufer, da atypischer Fall.

siehe dazu https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMI-MI3-20091026-SF-A001....
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Antwort #11 - 09.04.2023 um 12:28:12
 
Hallo,
ich wollte mich mal erkundigen.

Und zwar kommt meine Frau aus den Philippinen und wir befinden uns derzeit in Deutschland. Meine Frau hat eine Duldung und bekommt im August ihren Aufenthaltstitel aufgrund von unserem deutschen gemeinsamen Baby.

Ich muss dazu erwaehnen, dass unsere Ehe in Deutschland nicht anerkannt ist, da wir waehrend der Pandemie Online geheiratet haben per ZOOM mit dem Standesamt in Utah. Ehe ist also nur auf den Philippinen und in den USA anerkannt. Laut deutschem Recht sind wir beide ledig.

Wir wollen nun, dass ihr zweiter Sohn der mittlerweile 5 Jahre alt ist auch nach Deutschland kommt. Als sie damals schwanger wurde ist der Vater des Kindes abgehauen und sie hat ihn nicht auf der Geburtsurkunde eintragen lassen. Auf der Geburtsurkunde steht also kein Vater drauf. Und sie hat auch seitdem nichts mehr von ihm gehoert.

Jetzt hat unsere Anwaeltin die fuer den Antrag auf Aufenthaltstitel meiner Frau zustaendig ist uns gesagt, dass ich am besten einfach zusaetzlich auch noch die Vaterschaft ihres anderes Kindes anerkennen soll und er dann viel einfacher nach Deutschland kommen koennte.

Also wir gehen zum Standesamt und ich gebe eine Vaterschaftserklaerung fuer ihren anderen Sohn auf den Philippinen ab. Dann fliegen wir mit der Vaterschatfsanerkennung zu den Philippinen und gehen mit ihrem Sohn zur deutschen Botschaft in Manila und beantragen dort einen deutschen Reisepass fuer ihn mit dem er dann als deutscher Staatsbuerger nach Deutschland reisen kann. Wuerde das so gehen? So hat unsere Anwaeltin es uns erklaert. Ich habe auch beim Standesamt angerufen und gefragt und die meinten am Telefon, dass es moeglich ist eine Vaterschaftsanerkennung fuer ein nicht leibliches Kind abzugeben.

Wuerde das dann wirklich so funktionieren? Oder pruefen die ob ich wirklich der Vater sein kann? Zb ob wir uns zu dem Zeitpunkt schon kannten oder ob ich da bereits auf den Philippinen gewesen bin? Mir wurde immer gesagt, dass es egal ist, da nur zaehlt was auf der Vaterschaftsanerkennung steht.

Da ich aufgrund einer Behinderung derzeit nicht berufstaetig bin und wir Leistungen vom Jobcenter beziehen waere halt der Lebensunterhalt des Sohnes nicht gesichert und somit waere es ein langer und komplizierter Prozess den Sohn nach Deutschland zu holen. Und da er von der Familie auf den Philippinen bei denen er derzeit wohnt nicht besonders gut behandelt wird und auch oefters geschlagen wird wollen wir ihn so schnell wie moeglich zu uns holen. Er gehoert ja zu unserer Familie dazu.

Jetzt ist halt die Frage, kann ich das so machen wie oben beschrieben? Vaterschaft beim Standesamt anerkennen, auf die Philippinen fliegen und damit dann bei der deutschen Botschaft auf den Philippinen einen deutschen Reisepass fuer ihn beantragen? Oder fehlt da noch irgendwas? So hat es halt unserer Anwaeltin erklaert.
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Mick
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Antwort #12 - 09.04.2023 um 13:35:16
 
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #13 - 11.04.2023 um 18:15:34
 
BlaueQualle schrieb am 09.04.2023 um 12:28:12:
.
...
Jetzt ist halt die Frage, kann ich das so machen wie oben beschrieben? Vaterschaft beim Standesamt anerkennen, auf die Philippinen fliegen und damit dann bei der deutschen Botschaft auf den Philippinen einen deutschen Reisepass fuer ihn beantragen? Oder fehlt da noch irgendwas? So hat es halt unserer Anwaeltin erklaert.


Hallo,

im Wesentlichen ja, genau so, wie es Deine Anwältin vorschlägt.

Ich persönlich halte diese Vorgehensweise auch nicht für eine missbräuchliche Anerkennung einer Vaterschaft. Denn keiner der im §1597a BGB, wenn auch nur beispielhaft, genannten Anhaltspunkte oder gleichartige Motivation liegt meiner Meinung nach vor.
Im Gegenteil - es gibt ein gemeinsamen Kind und das Stiefkind soll in die Familie nachziehen. Völlig legitim.

Gruß
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #14 - 11.04.2023 um 19:14:32
 
Um das mal in Relation zu setzen:

Der § 1597a ist motiviert von den Kioskvätern. Also beispielhaft: Nigerianerin wird nach Italien geschleußt. Schleußer erklärt, dass die Nigerianerin verzaubert wurde (voodoo) und sie Schulden in Höhe von 50.000€ habe. Wenn sie das nicht bezahlen würde, würde der Schleußer aufgrund des Voodoo-Zaubers die Familienangehörige in Nigeria töten lassen. Nigerianerin wird dann zur Prostitution gezwungen und riskante Praktiken werden vollzogen. Nach paar Monaten ist die Nigerianerin schwanger. Nun geht der Schleußer in Deutschland und sucht einen deutschen Staatsbürger um die Vaterschaft anzuerkennen. Da kein Mann bei Verstand ein fremdes Kind von einer Prostituierten anerkennen würde, werden Alkoholkranke am Kiosk(Kioskväter) angesprochen und 1000€ angeboten. Die Alkoholiker sehen nur 1000€ und die Folgen sind denen egal. Die Prostituierte kriegt dann ein Aufenthaltsrecht und kann weiterhin zur Prostitution gezwungen werden. Das Kind ist dann nur noch Mittel zum Zweck.


Insbesondere darum wurde das Abstammungsrecht angepasst.

Wenn man sich dies vor Augen führt, kann man sagen, dass in deinem  Fall gerade kein missbrauchliches verhalten vorliegt. Das Kind selber ist nicht Mittel zum Zweck. So wie es TP formuliert hat.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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