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Migration und auswärtige Angelegenheiten (Gelesen: 994 mal)
Themen Beschreibung: Ausländer in Deutschland mit neuer Staatsbürgerschaft eines EU-Landes
Pelusa95
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: Venezuela
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19.03.2023 um 13:57:55
 
Ich bin ein Ausländer (Südamerikaner) in Deutschland und habe vor kurzem die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes erworben. Meine Frage lautet: Wenn ich als Ausländer nach Deutschland eingereist bin und eine Arbeitserlaubnis habe, jetzt aber Europäer bin, wie kann ich meinen Status ändern? Sollte ich das Land verlassen und als Europäer einreisen oder hier vor Ort die Änderung der Nationalität vornehmen?
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 19.03.2023 um 14:08:44
 
Was soll hier eine Umfrage? Demokratische Meinungsbildung zur Vorlage bei der ABH?

Aber davon unabhängig:
Wenn Du Dich erlaubt in Deutschland aufgehalten hast, als Du die andere EU-StAng erworbenhast, dann ist eine Ausreise nicht erforderlich.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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Pelusa95
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: Venezuela
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Antwort #2 - 19.03.2023 um 14:21:41
 
die Umfrage ist, weil ich neu in der Gruppe bin und nicht wusste, wie ich die Frage stellen sollte, wurde mir gesagt, dass ich die Umfrage machen sollte.

Das Problem ist, dass ich, als ich hier ankam, offiziell nur eine Staatsangehörigkeit hatte. Aber bevor ich hierher kam, habe ich alle meine Dokumente bei der spanischen Botschaft in meinem Land vorgelegt, weil meine Staatsangehörigkeit auf Blutsverwandtschaft beruht. Das Verfahren dauerte lange, so dass ich für einen kulturellen Austausch nach Deutschland reiste, aber schließlich entschied ich mich zu bleiben, denn natürlich bin ich hier völlig legal. Jetzt habe ich den positiven Bescheid bekommen und deshalb habe ich die neue Staatsbürgerschaft.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 19.03.2023 um 14:28:21
 
Dann reicht es, dem Einwohnermeldeamt und der Ausländerbehörde die neue (zusätzliche) Staatsangehörigkeit mitzuteilen. Wenn die dann was ändern wollen, melden sie sich.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #4 - 19.03.2023 um 18:50:00
 
Vermutlich werden sie den gegenstandslos gewordenen Aufenthaltstitel einziehen, weil Du als EU-Bürger gar nicht mehr unter das AufenthG fällst - sofern die Voraussetzungen für die EU-Freizügigkeit vorliegen.
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