Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Das ist ja auch die völlig falsche Bescheinigung..
Man kann sich auch selber Probleme machen.
6 Monate am Stück sind klar. Die Frage ist halt ob unterbrochene Zeiträume zum Erlöschen führen.
Nun muss man wissen, dass die Erlöschensgrund der Ausreise aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde quasi der Standardfall ist. Also zieht man aus Deutschland weg, dann ist der Aufenthaltstitel erloschen.
Der Erlöschensgrund des mehr als 6 monatigen Auslandsaufenthaltes ist eine Konkretisierung bzw. die gesetzliche Vermutung, dass der Ausländer aus einem der Natur nicht vorübergehenden Grund ausgereist ist.
Darum gibt es ja auch die Möglichkeit bei der Ausländerbehörde die Bescheinigung zu erhalten, welche besagt, dass man eben zwar für x-monate im Ausland ist aber eben nicht für immer sondern eben einen kontekten Grund hat und man aber weiterhin in Deutschland leben will, bspw. zwei Semester im Ausland studieren um dann sein Studium in Deutschland fortzusetzen.
Wenn du jetzt 4 Monate, dann 1 Monat hier dann wieder 2 Monate im Ausland, dann wieder nur 1 Monat hier und wieder 2 Monate im Ausland, dann geht es nicht um die 6 Monatsfrist sondern darum, dass man unterstellen kann, dass man im Ausland lebt und garnicht mehr in Deutschland. Dann muss man eben nachweisen, dass man seinen Lebensschwerpunkt in Deutschland hat.
D.h. wenn die Ausländerbehörde/die Bundespolizei deinen Pass mit den Aus- und Einreisen checkt, dann sehen die dass du insgesamt mehr als 6 Monate in den letzten 12 Monaten im Ausland warst und dich fragen wieso du kaum mehr in Deutschland warst.
Es kann ja sein, dass du wegen Selbstständigkeit bzw. als Arbeitnehmer ständig entsendet wirst. Dann kannst du das ja auch nachweisen und gut.
Ansonsten, wenn du es ganz genau wissen willst kannst du ja beim lokalen Verwaltungsgericht eine Feststellungsklage einreichen und beantragen, dass festgestellt wird, dass dein Aufenthaltstitel nicht erloschen ist obwohl du eben ganz oft verreist warst.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
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