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Verpflichtungserklärung für 2 Personen (Gelesen: 924 mal)
Latina1508
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Domenikanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verpflichtungserklärung für 2 Personen
12.03.2023 um 23:49:44
 
Guten Abend zusammen
habe einen Zweifel und deswegen mal eine Frage,
Ich wollte meine Eltern nach Deutschland einladen und habe dafür ein Termin bei der ABH Rhein-Sieg-Kreis
Dort steht, dass 1. Gast der Mindesteinkommen in Höhe von 1.620€ und bei 2. Gäste 1.910€
Wollte jetzt meine Eltern einladen, die zwar seit über 40 Jahren zusammenleben, aber nicht verheiratet sind, deswegen muss ich ja 2x eine Verpflichtungserklärung abgeben
Muss nun mein Einkommen 3.240€ sein (also 2 mal die 1.620€) oder reicht ein Mindesteinkommen von 1.910€

Danke im voraus

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Beppo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 13.03.2023 um 13:23:06
 
Hallo,

habe mir mal die Info-Seite der ABH Rhein-Sieg-Kreis angeschaut.
Als Einzelperson musst Du für zwei Gäste einen Nachweis von 1.910 Euro erbringen.
Wichtiger ist die Frage ob Du noch anderen Personen unterhaltspflichtig bist? Dann erhöht sich der nachzuweisende Betrag je nach Anzahl der Unterhaltspflichtigen.

Gruß Beppo
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Latina1508
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Domenikanisch
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Antwort #2 - 13.03.2023 um 13:39:02
 
Beppo schrieb am 13.03.2023 um 13:23:06:
Hallo,

habe mir mal die Info-Seite der ABH Rhein-Sieg-Kreis angeschaut.
Als Einzelperson musst Du für zwei Gäste einen Nachweis von 1.910 Euro erbringen.
Wichtiger ist die Frage ob Du noch anderen Personen unterhaltspflichtig bist? Dann erhöht sich der nachzuweisende Betrag je nach Anzahl der Unterhaltspflichtigen.

Gruß Beppo


Hallo und danke für die Antwort
nein, ich bin niemanden Unterhaltspflichtig und habe auch die Deutsche Staatsbürgerschaft seit 2 Jahren
Die Frage hat sich gestellt, weil ich 2 Verpflichtungserklärungen machen muss, deswegen hatte ich meine Zweifeln ob 1.620€ pro Person und pro Verpflichtungserklärung oder 1.910€

Weil wenn man den Verpflichtungserklärung Formular des Rhein-Sieg-Kreis ausfüllt, dann steht weitere Personen (aber nur Ehegatten oder Kinder
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Aras
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Düsseldorf
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 13.03.2023 um 15:32:29
 
Eigentlich kann eine Verpflichtungserklärung für zwei Personen gleichzeitig abgeben. Also nur einmal die Gebühr zahlen und nicht zweimal.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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SimonB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 13.03.2023 um 17:19:50
 
Zur VE sagt die ABH Rhein-Sieg:
zur Einladung von:          1 Gast:          2 Gäste:
als Einzelperson              1.620,00 €       1.910,00 €


Du als Einzelperson und nicht unterhaltspflichtig  kannst dann 1 VE für 2 Gäste=deine Eltern geben.

Latina1508 schrieb am 12.03.2023 um 23:49:44:
oder reicht ein Mindesteinkommen von 1.910€

Ja, das reicht für 2 Gäste.

Die Verwaltungsgebühr für diese 1 VE beträgt 29,-
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Latina1508
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Domenikanisch
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Antwort #5 - 13.03.2023 um 17:27:43
 
Ok, danke an alle
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