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Aufenthalt Exmatrikulation Erkrankung (Gelesen: 986 mal)
Sozialpaed
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle (nicht AuslR)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthalt Exmatrikulation Erkrankung
09.03.2023 um 17:25:34
 
Hallo zusammen,
Ich bin Sozialpädagoge in einer Psychiatrie. Wir behandeln aktuell einen chinesischen Studenten im Masterstudium (BA wurde in China erworben), bei welchem bereits in China eine psych. Erkrankung diagnostiziert wurde.
Nun stellt sich folgendes Problem: Das Masterstudium hat eine Regel Studienzeit von 4 Semestern. Nach 10 Semestern wird man laut Uni zwangsexmatrikuliert. Nun befindet sich dieser Student im 10. Semester, das 11. würde am 1.4. beginnen.
Er hat nun im letzten Jahr einen Antrag auf Verlängerung bei der Uni gestellt (es fehlen 3 Prüfungsleistungen plus Masterthesis; zwei wurden bereits einmal nicht bestanden). Dieser Antrag wurde abgelehnt. Gleichzeitig war der Aufenthaltstitel (16b Abs 3) befristet bis vor einigen Monaten und hätte im letzten Herbst verlängert werden sollen. Da der Student hierfür eine Bescheinigung der Universität benötigt, wann das Studium voraussichtlich abgeschlossen sein wird, er diese aber nicht bekommen hat, da eine Verlängerung abgelehnt wurde, hat er bisher keinen Termin bei der Ausländerbehörde vereinbart und hat nun also keinen gültigen Aufenthaltstitel mehr.
Jetzt stellt sich mir gerade auch in Anbetracht der psychischen Situation die Frage, ob es irgendeine Möglichkeit gibt, hier die Kuh vom Eis zu bekommen. Sprich: Lässt sich der nicht mehr gültige Titel irgendwie in einen Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit (mit dem vorhandenen Bachelor aus China [es handelt sich um ein Fach, in welchem hier durchaus Fachkräfte gesucht werden]) umwandeln? Gibt es die Möglichkeit, falls sich eine andere Hochschule fände, den Master doch noch zu beenden den Aufenthaltstitel zu verlängern (ist seit einem halben Jahr abgelaufen)? Oder hat man die Möglichkeit, über die psychische Behinderung irgendeinen Aufschub zu bekommen, wenn man einen Schwerbehindertenausweis beantragen würde (bis zur Erteilung können wir leider nicht warten, das dauert ja Monate und ich werde nur für den Zeitraum der stationären Behandlung zuständig sein)?
Hat jemand Ideen, wie man hier irgendwie hilfreich sein könnte, um schlimmeres zu vermeiden.
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lottchen
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Antwort #1 - 09.03.2023 um 18:03:35
 
Sozialpaed schrieb am 09.03.2023 um 17:25:34:
Lässt sich der nicht mehr gültige Titel irgendwie in einen Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit umwandeln?

Ein abgelaufener Titel ist ein abgelaufener Titel. Wenn er keinen Antrag gestellt hat befindet er sich nicht mal in der Fiktion. Er ist illegal in D.

Inwieweit es noch irgendeine Aufenthaltschance ohne vorherige Ausreise aufgrund seiner Erkrankung gibt vermag ich nicht zu sagen.
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Aras
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Antwort #2 - 09.03.2023 um 21:10:16
 
Normalerweise stellt sich die Frage ob man bspw. das laufende Semester nicht als Urlaubssemester ummeldet. Vielleicht kann man Semester bei denen keine Prüfungsleistung erbracht wurde rückwirkend als Urlaubssemester deklarieren. Aber dazu muss man mit dem jeweiligen Prufungsamt sprechen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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deerhunter
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Antwort #3 - 10.03.2023 um 09:16:11
 
Aras schrieb am 09.03.2023 um 21:10:16:
Normalerweise stellt sich die Frage ob man bspw. das laufende Semester nicht als Urlaubssemester ummeldet. Vielleicht kann man Semester bei denen keine Prüfungsleistung erbracht wurde rückwirkend als Urlaubssemester deklarieren. Aber dazu muss man mit dem jeweiligen Prufungsamt sprechen.


Das heilt aber nicht den seit 6 Monate ungültigen AT!
Hier sollte der Ausländer ein Ticket buchen, danach zur ABH gehen und sich freiwillig "stellen", dann eine Grenzübertrittsbescheinigung geben lassen und ausreisen.
Eine Strafe wird er auch noch bekommen! Ich würde das schnell angehen....wird er erwischt ohne AT, wird es schlimmer für ihn
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Aras
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Antwort #4 - 10.03.2023 um 12:20:29
 
Es gibt keine Aussagen in diesem Thread bezüglich der Frage seit wann der Betroffene in psychiatrischer Behandlung ist. Wenn er vor dem Ablauf der AE schon akut krank war, kann man auch Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen.

Insofern würde ich nicht einem psychisch Kranken raten, Tickets zu kaufen und unbehandelt in sein Land zu gehen. Dann muss ggf. § 25 IV oder § 25 V AufenthG angestrebt werden.

Wichtig wäre auch zu klären, ob die Exmatrikulation nach 10 Semestern einen Verlust des Prüfungsanspruches bedeutet. Ist das so, dann müsste man einen ähnlichen Master finden wo man die Prüfungsleistung anrechnen kann.
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Antwort #5 - 10.03.2023 um 12:37:42
 
Aras schrieb am 10.03.2023 um 12:20:29:
Es gibt keine Aussagen in diesem Thread bezüglich der Frage seit wann der Betroffene in psychiatrischer Behandlung ist. Wenn er vor dem Ablauf der AE schon akut krank war, kann man auch Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen. 


Dann hätte er nie ein Visum / AE bekommen dürfen, denn Krankheit war schon vorher bekannt

Sozialpaed schrieb am 09.03.2023 um 17:25:34:
Wir behandeln aktuell einen chinesischen Studenten im Masterstudium (BA wurde in China erworben), bei welchem bereits in China eine psych. Erkrankung diagnostiziert wurde.



Aras schrieb am 10.03.2023 um 12:20:29:
Insofern würde ich nicht einem psychisch Kranken raten, Tickets zu kaufen und unbehandelt in sein Land zu gehen. 

Warum soll er hier, auf Kosten des Steuerzahlers, behandelt werden? Das geht doch zu Hause ebenso

Fakt ist das er scheinbar schon seit Jahren krank ist und trotzdem einreiste, studierte und seine AE verlängerte. Erst als er die Prüfung nicht schaffte und exmatrikuliert wurde, ist er lieber nicht mehr zur ABH und lebt sei dem illegal hier.
Also GÜB ist die Empfehlung von mir
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Aras
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Antwort #6 - 10.03.2023 um 13:39:52
 
Bspw. Depressionen kommen und gehen. Du kannst mehrere Jahre "geheilt" sein und dann wieder daran akut erkranken. Zu sagen: Die Krankheit war vorher bekannt, als ob es eine arglistige Täuschung war, ist mir etwas zu zynisch.

Wir sind hier bei info4alien. Der Ausländer hat bereits den mächtigen Staat als "Gegner". Der Staat macht sich schon Gedanken darüber ob der Chinese dem Steuerzahler oder der Krankenkasse auf der Tasche sitzt. Aber nur auf den monäteren Aspekt zu reduzieren ist nicht mit der Menschenwürde vereinbar. Wir können ja trotzdem Argumente und Vorschläge geben, damit der Betroffene zumindest eine Chance ggü. einem Staat hat, den er nicht so wie sein Heimatstaat kennt.

Ich denke, ich habe schon paar sinnvolle Hinweise gegeben.

Es wäre gut, wenn Sozialpaed sich nochmal meldet und seine Gedanken hierzu gibt.
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Fred Dust
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Antwort #7 - 10.03.2023 um 18:56:07
 
Ich weiss nicht, ob es ein Ansatz ist, aber wegen Corona gab es Verlängerungen der Regelstudienzeiten:

https://www.studis-online.de/Studieren/individuelle-regelstudienzeit.php
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Sozialpaed
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Antwort #8 - 10.03.2023 um 20:22:50
 
Vielen lieben Dank für eure wertvollen Hinweise.
Wir werden jetzt von ärztlicher Seite bescheinigen, dass die Erkrankung dazu führte, dass sich die Person nicht mehr um ihre Belange kümmern könnte und aktuell nicht reisefähig ist, da in diesem Fall Suizidalität nicht ausgeschlossen werden kann.
Vielleicht lässt sich darüber erst einmal ein Aufenthalt nach §25 erwirken.
Ansonsten werde ich versuchen, an die Uni heranzutreten und schauen, ob sich zumindest erst einmal eine Verlängerung über das Vorliegen einer Behinderung im Sinne des SGB IX erzielen lässt.
Mit Stabilisierung wäre dann die berufliche Orientierung prioritär, vielleicht könnte über den vorhandenen Bachelor in einem bei uns von Seiten der Politik um Fachkräfte gerungenen Bereich eine Stelle gefunden werden.
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