Lado
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Wegen der Regelstudienzeit kann ich leider nicht genau sagen. Ich glaube, sie hat nicht schriftlich und das mit "Schaffen" hat nicht die Uni mitgeteilt, sondern, so wie ich verstanden habe, die Ausländerbehörde. Keine Ahnung wie die das rechnen, eventuell hat sie nicht genug Scheine. Ich frage mal nach, damit ich auch besseres Bild von der Gesamtsituation habe.
Die Aussage ist mündlich. Macht mehr Sinn so was schriftlich einzufordern vermutlich.
Bisher war meine Erfahrung, dass die nicht so streng mit der Regelstudienzeit umgehen, aber mir wurden neulich noch ein Paar Fälle bekannt, in denen die Ausländerbehörde hart durchgreift. Aus diesem Grund ist natürlich eine Aufenthalt nach §18a, viel entspannter, als nach §16, was ich gut verstehe, ich war mal auch ein ausländischer Student und anschließend beschäftigt nach §18a...
Bei §18a habe ich ein interessanter Punkt gefunden. Dort sind 3 Voraussetzungen aufgezählt. Nummer 3 lautet:
"Voraussetzung hierfür ist, dass Sie in Deutschland als Fachkraft seit drei Jahren ununterbrochen eine Beschäftigung ausgeübt haben, die eine qualifizierte Berufsausbildung (mit einer Mindestausbildungsdauer von zwei Jahren) voraussetzt."
Sicherlich ist das nicht eindeutig und ich kann mir vorstellen, dass wenn es prinzipiell werden sollte, die Ausländerbehörde das in Frage stellen wird, ob was sie seit Jahren macht, zutreffend ist (Keine Ahnung wie viel Qualifikation sie bislang eingeeignet hat und ob jemand ohne Ausbildung direkt an ihrer Stelle arbeiten könnte)
Ein bekannter Anwalt hat wohl in einem inoffiziellen Gespräch fallen gelassen, dass Ausländerbehörde in der Regel kein Stress macht, wenn es um eine "Stelle in der Pflege" handele, da es hierzulande nach diese Kräften mangeln würde, keine Ahnung ob was dran ist, sicherlich eine Spekulation.
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