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Verpflichtungserklärung Unterschiede Landratsämter (Gelesen: 890 mal)
flyhigh
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i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verpflichtungserklärung Unterschiede Landratsämter
03.03.2023 um 14:36:08
 
Hi,

meine Situation:

als ich in München gelebt habe, konnte ich immer ohne Probleme mit 3 Gehaltsbescheinigungen eine Verpflichtungserklärungen für meine Schwiegermutter für 90 Tage Besuchsvisum machen.

Inzwischen bin ich in einen anderen Landkreis umgezogen.
Laut der Tabelle der Stadt München reicht mein Einkommmen nach wie vor, um eine Verpflichtungserklärung abzugeben. Die Stadt München möchte auch nur die Gehaltsbescheinigungen sehen. Ich muss mich aber jetzt an die ABH in meinen Landkreis wenden.

In meinen Landkreis scheint hier eine andere Praxis zu herrschen.
Ich muss hier alle Fixkosten auflisten und die ABH sagt, geht nicht, weil nicht genügend Geld da sein ( Verdiene ca. 4K netto/Monat, habe selbst eine Frau und 2 Kinder, hatte ich in MUC aber auch schon).

Das kann doch nicht deren Ernst sein?
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dim4ik
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i4a rocks!


Beiträge: 889

Mitten in nirgendwo, Baden-Württemberg, Germany
Mitten in nirgendwo
Baden-Württemberg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #1 - 05.03.2023 um 09:55:19
 
flyhigh schrieb am 03.03.2023 um 14:36:08:
Das kann doch nicht deren Ernst sein?

Doch. Ob die Forderung rechtmäßig ist, kann ggf. die Fachaufsichtsbehörde (Bezirksregierung) bzw. das Verwaltungsgericht sagen.
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Aras
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Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.722

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 05.03.2023 um 11:05:04
 
Es kommt ja eigentlich auf die Differenz zwischen pfändbarem Einkommen und dem Nettoeinkommen (ggf. + Kindergeld) an. Auf tatsächliche Fixkosten kommt es nicht an.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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lottchen
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i4a rocks!


Beiträge: 2.110
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 05.03.2023 um 15:52:08
 
Als ich vor 10-15 Jahren mehrere VE´s abgegeben habe wurde mir in meiner Stadtverwaltung als Grobformel gesagt: Warmmiete Wohnung + Stromabschlag + HartzIV-Satz für mich/meinen Besucher/alle Personen, denen ich unterhaltspflichtig bin. Ob das so rechtens ist - keine Ahnung. So wurde es damals aber bei uns gehandhabt.

Wäre in diesem Fall grob gesagt 5xBürgergeld+Warmmiete+Strom-2xKindergeld....Man könnte fragen ob man eine bestimmte Summe X hinterlegen könnte / eine Verpfändung machen könnte. Ob das auch akzeptiert wird.
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