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Familiennachzug zu dt. Staatsbürgerin (syrischer Ehemann in Istanbul) (Gelesen: 759 mal)
Judith M
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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28.02.2023 um 16:25:57
 
Liebe Mitglieder des Forums,

ich habe mich gerade ganz neu angemeldet und bin sehr gespannt auf den Austausch hier. Natürlich erhoffe ich mir auch Erkenntnisse und hilfreiche Infos für mein Anliegen.. Smiley

Ich bin deutsche Staatsbürgerin. Mein Partner ist syrischer Staatsbürger, lebt seit über 10 Jahren in Istanbul/Türkei. Vor Kurzem haben wir in der Türkei geheiratet.

Nun befassen wir uns mit dem Visum zum Ehegattennachzug/Familienzusammenführung. Wir haben bereits einige Dokumente gesammelt, es sind aber schon ein paar Fragen dazu entstanden.. Vielleicht gibt es hier jemanden mit Erfahrungen dazu, wenn wir Glück haben? Smiley

Folgende Fragen schwirren mir gerade im Kopf herum:

Wir haben uns bei idata für einen Termin registriert, um die Unterlagen für den Visumsantrag abzugeben. Hat jmd. Erfahrung, wie lange es bis zu einem Termin dauern kann? Ich habe die unterschiedlichsten Zeiträume gelesen...

Muss das Zertifikat für A1 ausschließlich vom Goethe Institut oder ÖSD sein? Ich habe mal gelesen, dass evtl. auch TELC anerkannt werden könnte. Wir versuchen seit einer Weile, meinen Mann für Kurse usw. anzumelden, die Kurse sind aber unglaublich überlaufen. Derzeit lernt er mit einer privaten Lehrerin. Falls auch die Zertifikate anderer Institute anerkannt werden würden, würde das die Chancen erhöhen, ein passendes Prüfungsinstitut zu finden...

Thema Referenzen: Da steht im Visa-Antrag Arbeitsgeber, Organisation, Institut. Unser aktueller Plan ist, dass mein Mann erst mal nach D. einreist und wir uns dann hier vor Ort um Arbeit usw. kümmern. Das heißt, es gibt derzeit keinen Arbeitgeber, den wir angeben können. Kann das zu unserem Nachteil ausgelegt werden? Und kann ich als Referenz auch eine Privatperson angeben?

Sollten wir Fotos oder meine Flugtickets als Nachweis für unsere Treffen vorbereiten, falls uns nicht geglaubt wird? Ich hab ein paar Mal von Dem Verdacht der Scheinehe gelesen und möchte dem gleich von Anfang an vorbeugen...

Ist Zivilregisterauszug/Familienregister/Einzelzivilregister das selbe Dokument? Mein Mann hat von syrischen Behörden einen Einzelzivilregister bekommen, den wir auch schon von der deutschen Botschaft in Beirut legalisieren haben lassen. Ist das das richtige Dokument für das Visumsverfahren?

Muss/Sollte ich meine örtliche Ausländerbehörde in irgendeiner Art "vorbereiten", schon mal dort einen Termin ausmachen und die Sachlage erklären? Würde das Sinn machen?

Wir brauchen für den Visumsantrag den Nachweis einer Krankenversicherung. Meine Krankenversicherung kann meinen Ehepartner in die Familienversicherung aufnehmen, sobald er hier ist. Die Botschaft verlangt aber bereits vorher den Nachweis eines Krankenversicherungsschutzes. Wie kann man das lösen? Gibt es da Erfahrungswerte bzw. kann evtl. jmd. eine Versicherung empfehlen?

So, das war jetzt schon ganz schön viel... Sorry für die Ausführlichkeit! Ich bin ganz schön verunsichert wegen dem Visumsantrag, wir möchten alles richtig machen...

Ich würde mich sehr freuen, wenn ich von euren Erfahrung und Ideen lesen könnte!

Herzliche Grüße,
Judith
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SimonB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 28.02.2023 um 17:25:44
 
Judith M schrieb am 28.02.2023 um 16:25:57:
Ich habe die unterschiedlichsten Zeiträume gelesen...

Ja, das ist auch so. Sehr unterschiedlich. Wo will dein Mann das FZF-Visum beantragen?

Judith M schrieb am 28.02.2023 um 16:25:57:
Muss das Zertifikat für A1 ausschließlich vom Goethe Institut oder ÖSD sein?

Es muss dem GER (gemeinsamer europäischer Referenzrahmen) entsprechen. Das kann man bei dem jeweiligen Institut selbst erfragen.

Judith M schrieb am 28.02.2023 um 16:25:57:
Thema Referenzen:

Als Ehepartner zwecks Familiennachzug zu dir benötigt er keinen AG und auch keine Privatperson.

Judith M schrieb am 28.02.2023 um 16:25:57:
Sollten wir Fotos oder meine Flugtickets als Nachweis für unsere Treffen vorbereiten,

Ihr seid doch bereits verheiratet. Die Heiratsurkunde und das Einzelzivilregister dürfte genügen.

Judith M schrieb am 28.02.2023 um 16:25:57:
Muss/Sollte ich meine örtliche Ausländerbehörde

Nein, diese ist für dich nicht zuständig, denn du bist keine Ausländerin. Wenn dein Mann sein Visum hat und eingereist ist, wird er danach von der ABH eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Judith M schrieb am 28.02.2023 um 16:25:57:
Die Botschaft verlangt aber bereits vorher den Nachweis eines Krankenversicherungsschutzes.

Ja, das ist so. Dafür gibt es sog. Incoming-Versicherungen.
Erst, wenn in D ist, kann er in deine KV als Familienangehöriger aufgenommen werden.

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Aras
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Berufsrevolutionär


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 28.02.2023 um 17:42:44
 
Der GER ist ein Bewertungsmaßstab. Das Sprachzertifikat bzw. die Zertifikatsprüfung muss von der ALTE zertifiziert sein. Also Goethe Institut, Telc, TestDaF, ÖSD oder ECL. Also nur weil eine private Sprachschule ein A1 Zertifikat gem. GER erteilt hat, bedeutet es nicht, dass diese auch von der Botschaft anerkannt wird.

Heiratsurkunde gem. CIEC Abkommen. Auch bekannt als Formular B, bzw. Bei den Türken Formül B.

Wichtig ist aber auch die gesicherte Identität. Also ob er einen Reisepass oder Passersatz hat, der seine Identität nachweist und visierfähig ist.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #3 - 01.03.2023 um 14:01:59
 
Und: Wenn die Ausländerbehörde von Dir etwas will, wird sie sich melden.

Scheineheverdacht: Normalerweise musst Du überhaupt nichts vorbereiten, wenn alles normal ist.
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Judith M
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 01.03.2023 um 14:45:12
 
Erst einmal ganz herzlichen Dank für Eure schnelle Reaktion auf meinen ausführlichen Text! Endlich habe ich den richtigen Ort gefunden... Ich bin sehr dankbar.

Ich bin gerade dabei, mich mit den Funktionen des Forums vertraut zu machen...bitte verzeiht mir, wenn etwas nicht gleich funktioniert. Ich versuche die "Zitierfunktion" zu nutzen.

SimonB schrieb am 28.02.2023 um 17:25:44:
Wo will dein Mann das FZF-Visum beantragen?

Mein Mann lebt seit vielen Jahren in Istanbul. Deswegen sollten wir wohl auch dort das Visum auf Familiennachzug beantragen.. Ich befürchte, dass es wegen dem Erdbeben und den zahlreichen Schengen-Anträgen in diesem Zusammenhang vielleicht noch länger dauern könnte...
Gibt es denn Erfahrungswerte, wie lange es dauert, bis zumindest ein Termin bei idata stattfinden kann?

Tausend Dank für die vielen Antworten, Hinweise und Klärungen zu den Fragen...das hat sehr viel Klarheit bei mir geschaffen!

Aras schrieb am 28.02.2023 um 17:42:44:
Formül B.


Ganz herzlichen Dank für den Hinweis! Wir versuchen gerade, das Formül B ausstellen zu lassen!

Aras schrieb am 28.02.2023 um 17:42:44:
Also ob er einen Reisepass oder Passersatz hat,


Die Identität ist geklärt, mein Mann hat einen syrischen Reisepass. Dabei fällt mir noch ein wichtiger Punkt ein: Der syrische Pass meines Mannes läuft Anfang August aus. Wann wäre der richtige Zeitpunkt, diesen verlängern zu lassen? Könnte es sein, dass er noch rechtzeitig vor Ablauf einreisen kann? Vielleicht ist das auch eine zeitlich naive Vorstellung...
Oder muss er den Pass am Besten vor Visumsantragstellung verlängern lassen? Bzw. was passiert, wenn der Pass innerhalb der Bearbeitungszeit im Konsulat abläuft?


reinhard schrieb am 01.03.2023 um 14:01:59:
Normalerweise musst Du überhaupt nichts vorbereiten, wenn alles normal ist.


Dankeschön für diesen Hinweis!
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deerhunter
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #5 - 01.03.2023 um 15:19:00
 
Judith M schrieb am 01.03.2023 um 14:45:12:
Mein Mann lebt seit vielen Jahren in Istanbul. Deswegen sollten wir wohl auch dort das Visum auf Familiennachzug beantragen

Das macht Sinn, denn das Visum muss in dem Land gestellt werden wo man seinen Wohnsitz hat

Judith M schrieb am 01.03.2023 um 14:45:12:
Die Identität ist geklärt, mein Mann hat einen syrischen Reisepass

Hat er eine legalisierte GU? Die wird vermutlich notwendig sein!

Judith M schrieb am 01.03.2023 um 14:45:12:
Der syrische Pass meines Mannes läuft Anfang August aus. Wann wäre der richtige Zeitpunkt, diesen verlängern zu lassen? 

Jetzt....denn der Pass muss zum Zeitpunkt der geplanten Ausreise aus Deutschland eine noch mindestens dreimonatige Gültigkeitsdauer aufweisen. Das Visum läuft über 90 Tage und selbst wenn er in 4 Wochen ein Visum bekommen sollte (was unmöglich ist) wäre es schon eng


Judith M schrieb am 01.03.2023 um 14:45:12:
Könnte es sein, dass er noch rechtzeitig vor Ablauf einreisen kann?

Nein, das ist unrealistisch
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