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Wohnsitzauflage aufheben lassen (Gelesen: 2.558 mal)
Aras
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27.02.2023 um 14:07:09
 
Folgender Fall:

Ausländer mit Wohnsitzauflage für Duisburg meldete sich vor einem Jahr in Münster an und beantragte die Verlängerung seiner AE (25 III) und erhielt eine FB aber wartete nicht auf die Aushändigung der AE. Danach zog er nach Düsseldorf um. Nach hin und her verweist die ABH Düsseldorf dass der Ausländer in Duisburg eine Wohnsitzauflage habe und darum sich an diese wenden müsse.

Er hat eine Arbeit mit einem Einkommen von über 810€ netto, sodass die Auflage auf Antrag aufgehoben werden kann.

Folgende Fragen:
Ist es notwendig dass sich der Ausländer wieder in Duisburg anmeldet, um die Aufhebung beantragen zu können, oder kann er es auch so beantragen?
Ist die BezReg. Arnsberg alternativer Ansprechpartner, da diese scheinbar auch Wohnsitzauflagen verarbeitet? Wenn ja, müsste er sich dann trotzdem wieder in Duisburg anmelden?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Antwort #1 - 27.02.2023 um 14:17:25
 
Im letzten Fall bei mir (unerlaubter Umzug von Kiel nach Soest) hat die Betroffene den Antrag auf Aufhebung der Wohnsitzauflage per Mail an die "alte" Ausländerbehörde geschickt, die hat die Wohnsitzauflage per Mail mit neuer Ausländerbehörde im CC aufgehoben.

Formell: Aufhebung beantragen, danach umziehen.
Aber wenn man den Fehler einmal gemacht hat, muss man hoffen, dass die beteilgten Behörden die Bürokratie unbürokratisch erledigen.
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Aras
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Antwort #2 - 27.02.2023 um 15:39:56
 
Ich frag mich was jetzt sinnvoller wäre: email an Bezirksregierung Arnsberg oder ABH Duisburg.
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Aras
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Antwort #3 - 06.03.2023 um 15:21:51
 
Wir haben jetzt eine Antwort von der Bezirksregierung Arnsberg bekommen. Also offensichtlich dürfen Antrage per E-Mail gestellt werden. Aber da die Wohnsitzauflage nicht durch die Bezirksregierung Arnsberg erteilt wurde, wurde festgestellt, dass die Freizügigkeit in Gesamt-NRW besteht und der Antrag wegen Gegenstandlosigkeit nicht bearbeitet (also für meinen Freund ein positives Resultat).

Jedoch wurde darauf hingewiesen, dass die Kommune eine solche Auflage erteilt haben könnte. Mein Freund ist 2020 nach Deutschland gekommen. Laut Gesetzeslage kann nur die Bezirksregierung Arnsberg Wohnsitzauflagen erteilten. Kann die Kommune eine solche Auflage erteilen? Oder ist egal, weil diese per Gesetz erteilt wird?
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Antwort #4 - 06.03.2023 um 15:32:53
 
Nebenbei bemerkt:
Ein Verweis auf das Zusatzblatt fehlt auf der Aufenthaltserlaubnis. Trotzdem hat er ein Zusatzblatt. Darin steht nur kurz: "Wohnsitznahme X", wobei X die Kommune ist. Da steht nicht ausdrücklich: "Pflicht zur Wohnsitznahme in X".

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reinhard
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Antwort #5 - 07.03.2023 um 14:57:38
 
Die Pflicht ist aber gemeint.

Der Rest sind die "üblichen" Flüchtigkeitsfehler in der Behörde.
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Antwort #6 - 07.03.2023 um 15:12:31
 
reinhard schrieb am 07.03.2023 um 14:57:38:
Der Rest sind die "üblichen" Flüchtigkeitsfehler in der Behörde.


Was meinst du mit die "üblichen Flüchtigkeitsfehler"? War jetzt etwas zu salopp Durchgedreht
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Antwort #7 - 07.03.2023 um 20:25:05
 
Gute Nachrichten. ABH schreibt, er kann seine FB morgen abholen.

Danke ABH Düsseldorf Smiley

Ende Gut, alles gut Smiley
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