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Klärung Aufenthalt? (Gelesen: 1.418 mal)
Jessica Ribeiro
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: brasilianisch
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20.02.2023 um 15:30:41
 
Hallo Leute, ich brauche wirklich hilfe!!

Ich bin seit 1 Jahren in Deutschland und jetzt läuft mein Visum ab und ich muss ein neues beantragen. Ich ging zur Ausländerbehörde und Sie sagten mir, sie könnten nicht sagen, wie lange ich in jeder Stadt geblieben sei. ich lebte in Karlsruhe, 6 Monate in Bruchsal und dann wieder Karlsruhe. Ich habe mich jedes Mal angemeldet und sogar als Nachweis mitgeschickt, dass meinerseits alles vereinbart wurde. Ich habe nicht verstanden, was der Mangel an Informationen war, die die ausländische Behörde sagt.

Der Typ teilte mir mit, dass ich nicht berechtigt sei, ohne Grund in eine andere Stadt zu ziehen. Und jetzt machen sie ein großes Problem, mein neues Visum (blaue Karte) auszustellen, ich konnte nicht einmal die Fiktionsbescheinigung bekommen und Detail: mein Visum läuft nächste Woche ab!!! Hilfe Griesgrämig

Hat jemand ähnliches gesehen und kann mir Tipps geben, was zu tun ist?

Vielen Dank an alle,
Jessica!
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« Zuletzt geändert: 20.02.2023 um 15:41:38 von Jessica Ribeiro »  
 
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deerhunter
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 20.02.2023 um 15:45:03
 
Jessica Ribeiro schrieb am 20.02.2023 um 15:30:41:
Ich bin seit 1 Jahren in Deutschland und jetzt läuft mein Visum ab und ich muss ein neues beantragen. 

Du meist eine AE, kein Visum?

Jessica Ribeiro schrieb am 20.02.2023 um 15:30:41:
. Ich ging zur Ausländerbehörde und sie sagten mir, dass sie meine Unterlagen in der Stadt schwer finden, ich lebte in Karlsruhe, 6 Monate in Bruchsal und dann wieder Karlsruhe. Ich habe mich jedes Mal angemeldet und sogar als Nachweis mitgeschickt, dass meinerseits alles vereinbart wurde. Ich habe nicht verstanden, was der Mangel an Informationen war, die die ausländische Behörde sagt.

Du hst aber der ABH keine adressenänderung mitgeteilt?

Jessica Ribeiro schrieb am 20.02.2023 um 15:30:41:
Der Typ teilte mir mit, dass ich nicht berechtigt sei, ohne Grund in eine andere Stadt zu ziehen

Was steht denn auf deiner AE?

Jessica Ribeiro schrieb am 20.02.2023 um 15:30:41:
Und jetzt machen sie ein großes Problem, mein neues Visum (blaue Karte) auszustellen, ich konnte nicht einmal die Fiktionsbescheinigung bekommen und Detail: mein Visum läuft nächste Woche ab!!! Hilfe

Tja, wenn es keine neue AE gibt wirst du ausreisen müssen und ein neues Visum beantragen im Heimatland! Da hättest du dich eventuell etwas früher kümmern sollen


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Jessica Ribeiro
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Antwort #2 - 20.02.2023 um 15:58:48
 
Ich habe ein D-Visum.
Ich habe die ABH immer über meinen Wechsel informiert, ich habe alle Papiere von der Meldebestatigung, ich habe sie ihr vorgelegt, aber sie antworten nur, dass sie in Bearbeitung sind.
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Jessica Ribeiro
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Antwort #3 - 20.02.2023 um 16:01:54
 
deerhunter schrieb am 20.02.2023 um 15:45:03:
Du meist eine AE, kein Visum?


Ich habe keinen elektronischen Aufenthaltstitel, sondern nur mein D-Visum in meinem Reisepass.
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juhun
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Antwort #4 - 20.02.2023 um 16:10:41
 
Was steht denn auf dem Aufkleber im Pass? Irgendwelche Paragrafen zu finden?
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Jessica Ribeiro
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Antwort #5 - 20.02.2023 um 16:19:19
 
juhun schrieb am 20.02.2023 um 16:10:41:
Was steht denn auf dem Aufkleber im Pass? Irgendwelche Paragrafen zu finden?


Es ist wie dieses:

VISUM D

Working Holiday
GEM. 19C ABS. 1 AUFENTHG
I.V.M 29 ABS. 3 BESCHV

Selbständige tätigkeit nicht erlaubt.
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juhun
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Antwort #6 - 20.02.2023 um 16:28:28
 
Da haben wir die Antwort! So viel ich weiß, kann das "Working Holiday Visum" nicht verlägert werden. Wenn man eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen möchte, muss man entsprchend einen Antrag stellen.
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Jessica Ribeiro
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Antwort #7 - 20.02.2023 um 16:38:02
 
juhun schrieb am 20.02.2023 um 16:28:28:
Da haben wir die Antwort! So viel ich weiß, kann das "Working Holiday Visum" nicht verlägert werden. Wenn man eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen möchte, muss man entsprchend einen Antrag stellen.


Ich habe hier die Anerkennung meines Diploms (Maschinenbau) gemacht und einen qualifizierten Job in meinem Bereich bekommen. Ich habe die blaue Karte beantragt. Ich habe einige Dinge im Internet gesehen, dass es wichtig ist, ein neues Visum zu beantragen, bevor das aktuelle Visum abläuft, also habe ich es getan. Ich habe meine Unterlagen am 31.01.2023 gesendet. (meinem visum ist bis 28-02-2023)
Aber sie sagen, dass es bis zu 4 Monate dauern kann, bis das Visum fertig ist, aber ich brauche wegen meiner Arbeit einen fiktionsbesheinigung.. und deshalb bin ich in dieser Schleife  unentschlossen
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Jessica Ribeiro
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Antwort #8 - 20.02.2023 um 16:42:04
 
Die Geschichte ist ziemlich lang, sorry  Traurig
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juhun
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Antwort #9 - 20.02.2023 um 16:43:05
 
1. Darfst du den neuen Antrag in Deutschland stellen? Manchen Nationalitäten ist es nur in dem Heimatland erlaubt.

Zitat:
Ist es möglich, das Visum/ den Aufenthaltstitel in Deutschland umwandeln zu lassen?
Diese Möglichkeit besteht für Staatsangehörige folgender Staaten: Korea, Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, USA. Alle anderen Staatsangehörigen müssen ausreisen und erneut – mit gültigem, dem Aufenthaltszweck entsprechendem Visum/ Aufenthaltstitel - einreisen.

2. Wenn(!) der Antrag überhaupt angenommen wurde, darfst auch ohne eine Fiktionsbescheinigung erstmal in Deutschland bleiben.
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Jessica Ribeiro
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Antwort #10 - 20.02.2023 um 17:01:53
 
juhun schrieb am 20.02.2023 um 16:43:05:
Darfst du den neuen Antrag in Deutschland stellen? Manchen Nationalitäten ist es nur in dem Heimatland erlaubt.


Ich bin Brasilianer, aber da ich ein D-Visum habe, kann ich den Austausch hier beantragen. wir konnen einfach nicht, wenn wir ohne Visum kamen (nur als Tourist, der uns 90 Tage erlaubt ist).


juhun schrieb am 20.02.2023 um 16:43:05:
2. Wenn(!) der Antrag überhaupt angenommen wurde, darfst auch ohne eine Fiktionsbescheinigung erstmal in Deutschland bleiben.


Das würde helfen, aber ich brauche dieses Schreiben, weil meine Arbeitskarte mit meinem Visum verbunden ist  Griesgrämig
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juhun
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Antwort #11 - 20.02.2023 um 18:33:14
 
Jessica Ribeiro schrieb am 20.02.2023 um 17:01:53:
Ich bin Brasilianer, aber da ich ein D-Visum habe, kann ich den Austausch hier beantragen. wir konnen einfach nicht, wenn wir ohne Visum kamen (nur als Tourist, der uns 90 Tage erlaubt ist).

Das solltest du genau prüfen lassen. Ein Working-Holiday-Visum kann keineswegs mit einer regulären AE gleichgestellt werden. Nach Ablauf eines solchen Visums wird man oft zur Ausreise gezwungen.
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Jessica Ribeiro
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Antwort #12 - 20.02.2023 um 19:24:29
 
juhun schrieb am 20.02.2023 um 18:33:14:
Das solltest du genau prüfen lassen. Ein Working-Holiday-Visum kann keineswegs mit einer regulären AE gleichgestellt werden. Nach Ablauf eines solchen Visums wird man oft zur Ausreise gezwungen.



Darauf werde ich noch mehr achten!
Vielen Dank für Ihre Zeit und Hilfe  Smiley Zwinkernd
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hashishshetty
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Antwort #13 - 21.02.2023 um 14:33:59
 
deerhunter schrieb am 20.02.2023 um 15:45:03:
Du hst aber der ABH keine adressenänderung mitgeteilt?


Soll man das jedes Mal machen, wenn man umzieht, obwohl die Adresse auf seinem Aufenthaltstitel von dem Bürgerbüro der aktuellen Stadt geändert wird?

PS: Ich habe eine Blaue Karte und wohne seit 2,5 Jahren in Deutschland.
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juhun
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Antwort #14 - 21.02.2023 um 14:43:19
 
hashishshetty schrieb am 21.02.2023 um 14:33:59:
Soll man das jedes Mal machen, wenn man umzieht, obwohl die Adresse auf seinem Aufenthaltstitel von dem Bürgerbüro der aktuellen Stadt geändert wird?

Nein, die ABH wird automatisch informiert, wenn man sich ummeldet.
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