Danke für die Infos. Genau, bei der Beantragung des Termins zur Vorsprache für den
AT bei der
ABH, bevor mein Mann wieder ausgereist ist, haben wir Dokumente eingereicht und das Formular mit allen Daten ausgefüllt, seitdem warten wir. Dann ist mein Mann acht Monate später ausgereist und hat in seinem Heimatland bei der
AV nun ein Visum zur
FZF beantragt und wartet seitdem auf Rückmeldung. Da hat er auch eine Nummer bekommen.
Somit kann ich davon ausgehen, dass der Termin, den wir von Deutschland aus bei der
ABH beantragt haben, nichtig ist, bzw. das gar nicht bearbeitet wurde? Aber ist es nicht seltsam, dass wir gar keine Rückmeldung dazu erhalten haben? Ich habe mich schon gefragt, was passieren würde, wenn wir erst dann eine Antwort und Einladung zur Vorsprache bei der
ABH erhalten, wenn mein Mann dann inzwischen wieder mit FZF-Visum eingereist ist - könnten wir den Termin dann wahrnehmen oder müssten wir einen neuen beantragen? Aber dann ginge das (ggf. monatelange) Warten ja von Vorne los...? Sorry für die vielen Fragen, ich bin etwas ratlos. Und danke für eure vielen Antworten und die Infos!
Schönen Abend!