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Familiennachzug (Gelesen: 2.846 mal)
Themen Beschreibung: Familiennachzug von 2 Ehefrauen und minderjährige/volljährige Kinder
Sarashawky2288
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i4a rocks!


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17.02.2023 um 06:25:34
 
Hallo liebe Team,
ich habe heute eine speziellen Fall,
einen afghanischen Herr hat GFK-Schutz bekommen, nun möchte er seine ganze Familie ( 2 Ehefrauen + minderjährige und volljährigen Kindern) , eine Ehefrau hat keine Kinder, sie ist sehr Pflegebedürftig. sitzt im Rohrstuhl ,Demenz und Diabetikerin typ 1   Etc. Krankheiten.
er war als General in der afghanische Regierung.
wie möchte jetzt die Fristwahrende anzeige beantragen: er weißt selber das  Familiennachzug mit 2 Frauen und Volljährige Kinder fast unmöglich.
sollen wir jetzt für die ganze Familie in Fristwahrende anzeige eintragen oder nur eine Ehefrau und minderjährige Kinder da die Chancen besser sind?  wenn den Antrag für die ganze Familie, erwarten wir eine Ablehnung für die ganze Familie , oder nur für die Personen , die keinen Anspruch haben.
eich wünsche euch allen einen schönen Tag
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reinhard
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Antwort #1 - 17.02.2023 um 16:40:34
 
Er kann nur eine Frau eintragen, die zweite nicht.

Es gibt in Deutschland keine "Zweitfrau", deshalb auch keinen "Nachzug" einer Zweitfrau.
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deerhunter
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Antwort #2 - 17.02.2023 um 17:36:39
 
Die erwachsenen Kinder dürften auch kein Visum bekommen
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Aras
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Antwort #3 - 17.02.2023 um 17:45:17
 
Was ist mit AufenthG 36 II? Und warum kann die Zweitfrau nicht als Ehefrau kommen und die Zweitfrau als Mutter der minderjährigen Kinder ein Aufenthaltsrecht bekommen? Wäre es ggf. Sinnvoll sich von der gesunden Frau zu scheiden?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Antwort #4 - 17.02.2023 um 17:46:45
 
Weil das gesetzlich so geregelt ist.

Und: Ja, es gibt auch Fälle von Nachzug einer Frau, Scheidung nach vier Jahren, Nachzug einer "neuen" Frau.
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Aras
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Antwort #5 - 17.02.2023 um 18:20:51
 
Also ich verstehe nicht, wie du, Reinhard, das so kaltschnäuzig abfrühstückst.

Wenn die Zweitfrau auch Asyl von ihren Kindern ableiten kann, dann warum soll es nicht möglich sein, dass er beide Frauen hierher bringt?

https://aktiv.fluechtlingsrat-bw.de/files/Dateien/Dokumente/INFOS%2520-%2520Mate...

Was mit Scheidung nach vier Jahren gemeint ist, und so weiter macht für mich keinen Sinn.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Antwort #6 - 18.02.2023 um 12:26:59
 
Zweitfrauen können grundsätzlich kein Visum bekommen.

Die Mutter von selbständig anerkannten Kindern könnte ein Visum bekommen, aber als Mutter. Hier geht es aber um eine kinderlose Zweitfrau. Die Auskünfte müssen schon richtig sein.

Zur Scheidung: Wir haben hier einen Iraker, der mit vier Frauen zusammen lebt. Die Ausländerbehörde hat mir erklärt, dass es eine lange Folge von FZF für die "einzige" Ehefrau, nach ein paar Jahren eine Scheidung und dann eine neue FZF gab.
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lottchen
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Antwort #7 - 18.02.2023 um 15:49:08
 
Vielleicht sollte hier nochmal präzisiert werden: Die 1.Ehefrau ist die im Rollstuhl ohne Kinder und die 2. ist die jüngere mit Kindern? So ganz geht das nicht hervor aus der Schilderung.

Kann sich der Mann aussuchen, welche Ehefrau er als diejenige angibt, welche er nachholen möchte oder muss er immer die 1.Ehefrau angeben?
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reinhard
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Antwort #8 - 18.02.2023 um 16:52:44
 
Da es in Deutschland keine "erste" und "zweite" Ehefrau gibt, kann er das auch nicht angeben.

Er könnte die fristwahrenden Anzeigen für alle einzeln bei der Ausländerbehörde abgeben, also für die beiden Frauen, die minderjährigen und die volljährigen Kinder.

Sinnvoller wäre es, wenn er sich erst beraten ließe und dann entscheidet, was er machen will. Also fristwahrende Anzeige für die Ehefrau, die kommen soll. Und fristwahrende Anzeige für die Minderjährigen Kinder dieser Frau.

Wer dann nicht unter Familiennachzug fällt, muss andere Begründungen für ein D-Visum finden. Erwachsene Kinder könnten in Deutschland oder einem Nachbarland studieren.
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