Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Schengen Visum "umwandeln" (Gelesen: 953 mal)
Norita
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Zeige den Link zu diesem Beitrag Schengen Visum "umwandeln"
16.02.2023 um 16:01:38
 
Hallo,
ist es für einen brasilianischen StA (zur Zeit mit Schengen-Visum in Deutschland zu Besuch) möglich, von hier aus eine Aufenthaltserlaubnis z.B. zur Ausbildung oder FSJ zu beantragen? Oder ist die Antragstellung nur von Brasilien, wo der aktuelle Wohnsitz ist,  aus möglich?
Auf der Suche bin ich über §41 Abs. 2 AufenthV gestolpert und frage mich nun, ob auch von hier aus einen Antragstellung möglich wäre.
Freue mich über Infos, vielen Dank schonmal!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.370

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen Visum "umwandeln"
Antwort #1 - 17.02.2023 um 11:29:34
 
Liebe(r) Norita,

bitte sei mir nicht böse, aber von einer Beratungsstelle Migration erwarte ich etwas mehr Grundkenntnisse/Genauigkeit bei Formulierungen.

Norita schrieb am 16.02.2023 um 16:01:38:
einen brasilianischen StA (zur Zeit mit Schengen-Visum in Deutschland zu Besuch)

Das ist gar nicht denkbar, weil brasilianischen StAng keine Schengen-Visa erteilt werden. Sie können zu Kurzaufenthalten visumfrei einreisen.

Im Zweifel kann und sollte man sich die Dokumente des Fragenden zeigen lassen, um mit den eigenen Auskünften (Beratungsstelle eben) nicht danebenzuliegen.

Ich selbst hatte mal einen Fall, wo jemand von "seinem deutschen Pass" sprach und jeder ihn deshalb als deutschen StAng behandelte und entsprechende Auskünfte erteilte - bis ich dann das Dokument sah: Es war ein deutscher Reiseausweis für Staatenlose.

Aber von dieser Kritik abgesehen:
Die Seite der deutschen Auslandsvertretungen in Brasilien ist ein guter Anlaufpunkt, wenn man Informationen der von Dir nachgefragten Art haben möchte.
Die verlinkt auf den Visa-Navigator des AA.
Dort findet man für Brasilianer
Zitat:
Sie benötigen ein Visum vor Einreise, wenn Sie in Deutschland arbeiten, forschen, sich eine Arbeit suchen oder sich selbständig machen wollen.


Konkretere Informationen kannst Du nur haben, wenn Deine Frage konkreter formuliert ist, also nicht "z.B. zur Ausbildung oder FSJ" oder ähnlich ungenau.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Norita
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen Visum "umwandeln"
Antwort #2 - 22.02.2023 um 10:55:21
 
Hallo Petersburger,

alles ok - danke für deine Antwort inkl. Kritik.
Die Anfrage betrifft nicht meinen Beratungsbereich und ich wollte der Person dennoch einen kurzen Hinweis geben. Die grundsätzlichen Infos über deutsche Vertretung und AA kenne ich - meine konkrete Frage/ Überlegung bezieht sich ja auf §41 Abs. 2 AufenthV.
Natürlich hast Du auch Recht, dass eine fachgerechte Beratung - ohne Papiere selbst gesehen zu haben - nicht zielführend ist....
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema