Liebe(r) Norita,
bitte sei mir nicht böse, aber von einer Beratungsstelle Migration erwarte ich etwas mehr Grundkenntnisse/Genauigkeit bei Formulierungen.
Norita schrieb am 16.02.2023 um 16:01:38:einen brasilianischen StA (zur Zeit mit Schengen-Visum in Deutschland zu Besuch)
Das ist gar nicht denkbar, weil brasilianischen StAng keine Schengen-Visa erteilt werden. Sie können zu Kurzaufenthalten visumfrei einreisen.
Im Zweifel kann und sollte man sich die Dokumente des Fragenden zeigen lassen, um mit den eigenen Auskünften (Beratungsstelle eben) nicht danebenzuliegen.
Ich selbst hatte mal einen Fall, wo jemand von "seinem deutschen Pass" sprach und jeder ihn deshalb als deutschen StAng behandelte und entsprechende Auskünfte erteilte - bis ich dann das Dokument sah: Es war ein deutscher Reiseausweis für Staatenlose.
Aber von dieser Kritik abgesehen:
Die
Seite der deutschen Auslandsvertretungen in Brasilien ist ein guter Anlaufpunkt, wenn man Informationen der von Dir nachgefragten Art haben möchte.
Die verlinkt auf den
Visa-Navigator des AA.
Dort findet man für Brasilianer
Zitat:Sie benötigen ein Visum vor Einreise, wenn Sie in Deutschland arbeiten, forschen, sich eine Arbeit suchen oder sich selbständig machen wollen.
Konkretere Informationen kannst Du nur haben, wenn Deine Frage konkreter formuliert ist, also nicht "z.B. zur Ausbildung oder FSJ" oder ähnlich ungenau.