Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Ehegattin von EU Freizügigen. Welches Aufenthaltsrecht ? (Gelesen: 896 mal)
Thomasz
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Slowenisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehegattin von EU Freizügigen. Welches Aufenthaltsrecht ?
14.02.2023 um 20:06:39
 
Hallo liebes Forum,

Da man beim Ausländeramt ja nicht über seine rechte aufgeklärt wird ,stelle ich euch hier die frage mit bitte um Infos.

Ich bin EU Bürger und genieße Freizügigkeit EU.

Meine Frau ist aus Marokko und damals zu mir nach Deutschland nachgezogen. Als Ehegattin von EU Bürger.

Jetzt ist das ganze schon 12 Jahre her und wir haben Deutsche Kinder.

Welcher Aufenthalt steht Ihr jetzt zu ?

Auf ihrer Karte steht nur " Aufenthaltserlaubniss"

Früher stand da immer " Ehegattin EU Bürger "

Welches von den beiden ist quasi Besser ?

Wie gesagt bei den Behörden wird einfach etwas ausgestellt ohn eInfos oder Beratung.

Würde mich über eine Antwort freuen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.722

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattin von EU Freizügigen. Welches Aufenthaltsrecht ?
Antwort #1 - 14.02.2023 um 20:46:25
 
Normalerweise Aufenthaltskarte für 5 Jahre Gültigkeit für rund 29 Euro.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Online




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattin von EU Freizügigen. Welches Aufenthaltsrecht ?
Antwort #2 - 14.02.2023 um 21:58:44
 
Und was günstiger ist, ist egal. Falls es eine konkrete Frage gibt, darf sie sich die günstigste Möglichkeit aus Aufenthaltsrecht und Freizügigkeitsrecht rauspicken.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
ninnschen
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 351

Irgendwo, Niedersachsen, Germany
Irgendwo
Niedersachsen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattin von EU Freizügigen. Welches Aufenthaltsrecht ?
Antwort #3 - 15.02.2023 um 07:50:44
 
Die deutschen Kinder ändern nichts daran, dass sie aufgrund der Ehe mit dir unter das FreizügG/EU fällt und damit auch besser gestellt ist. D.h. Aufenthaltskarte ist besser.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Alana
Junior Top-Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 219
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattin von EU Freizügigen. Welches Aufenthaltsrecht ?
Antwort #4 - 15.02.2023 um 14:21:45
 
Was "besser" ist, hängt ganz generell auch davon ab, was man in der Zukunft so plant (Umzug ins EU-Ausland? Einbürgerung? Scheidung?) und ob irgendwelche aufenthaltsrechtliche Probleme drohen.

Soweit ich es weiß, ergeben sich die Ansprüche aus der EU-Freizügigkeit automatisch aus dem Gesetz. Sie gehen also nicht verloren, nur weil man eine Aufenthaltserlaubnis hat. Mit einer Aufenthalterlaubnis als sorgeberechtigte Mutter deutscher Kinder kann sie mMn nichts falsch machen. Falls die EU-Freizügigkeit im gegebenen Fall günstiger sein sollte, kann sie sich darauf berufen.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema