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Heirat einer Kenianerin in Nairobi (Gelesen: 6.794 mal)
Njuguna
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12.02.2023 um 18:48:09
 
Hallo zusammen,

ich möchte gerne meine Verlobte in Nairobi heiraten, die danach zu mir nach Deutschland mitkommen sollte, und suche nach einem sinnvollen Weg dorthin.

Von dem Standesamt hier in Bad Cannstatt (engagiertere Beamtin als in Stuttgart-Mitte) habe ich folgende Informationen des Ablaufes erhalten:
Ehefrau aus Kenia benötigt
1. Geburtsurkunde + Übersetzung + Überprüfung
2. Meldebescheinigung mit Übersetzung (wenn Hauptwohnsitz im Ausland)
3. Beglaubigte Kopie des Reisepasses
4. Heiratsurkunde + Übersetzung + Überprüfung
5. Sterbeurkunde + Übersetzung + Überprüfung
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006254/784784bb0ef2b18b7e5f17693dab8b8a/me...

Das Alles soll an mich im Original nach Deutschland versandt werden und ich soll es am zuständigen Standesamt zur Verfügung stellen. Erst dann würde das Alles wieder an die Botschaft versandt werden, um zusammen mit den kenianischen Behörden geprüft zu werden. Kosten dafür findet Ihr in dem Link da oben. Ich verstehe nicht, warum mir übersetzte und überprüfte Dokumente nach Deutschland versendetet werden sollen, wenn sie dann den Weg zurück nehmen sollen, um erneut überprüft werden sollen.

Deutscher Verlobter:
6. erst nach diesem ganzen Prozedere (erfolgreich abgeschlossen vorausgesetzt) kann ich eine Ehefähigkeitsbescheinigung beantragen.

Die kenianische Standesamt-Mitarbeiterin meiner Verlobten sagt jetzt etwas ganz Anderes. Ich konnte mit ihr noch nicht direkt kommunizieren. Aber das hier hatte sie meiner Verlobten geantwortet

    Av never heard all this.what I know is that your supposed to send him your impendement.


Und diese zusätzliche erklärende Bemerkung:

    The lady says she has never heard of all this requirements, am only supposed to process my impediment certificate and send it to you, then you will be issued with yours in less time.
    Our marriage in Kenya and the certificate issued is also recognised by your country and all over the world
.



Jetzt stelle ich die Frage in den Raum: Gibt es hier verschiedene Wege in Kenia zu heiraten, die auch hier in Deutschland anerkannt werden? Und wenn ja, was soll dann dieses umständliche Verfahren der Deutschen Behörden hier? Wir haben Probleme bei den Fachkräften, beim Nachwuchs etc. Und unsere Behörden verhindern respektive erschweren die Familienbildung. Wie schräg ist das denn?

Ich freue mich über Eure hilfreichen Antworten

Njuguna
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Antwort #1 - 12.02.2023 um 19:21:28
 
Njuguna schrieb am 12.02.2023 um 18:48:09:
... ich möchte gerne meine Verlobte in Nairobi heiraten...

Die Voraussetzungen für die Eheschließung in Kenia teilt Dir der kenianische Standesbeamte mit. Nicht das deutsche Standesamt. Dort willst Du ja nicht heiraten.

Njuguna schrieb am 12.02.2023 um 18:48:09:
... die danach zu mir nach Deutschland mitkommen sollte ...

Unmittelbar an die Eheschließung wird das nicht funktionieren. Sie muss danach ein Visum zur FZF beantragen und dafür müssen dann eine Menge Papiere bei der Botschaft eingereicht werden. Vermutlich gibt es eine Urkundenprüfung, die dauert auch ihre Zeit. Und wird Dich einiges kosten.

Hat Deine Verlobte bereits A1?
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Antwort #2 - 12.02.2023 um 19:38:07
 
Njuguna schrieb am 12.02.2023 um 18:48:09:
Jetzt stelle ich die Frage in den Raum: Gibt es hier verschiedene Wege in Kenia zu heiraten, die auch hier in Deutschland anerkannt werden?


Wenn Du in Kenia heiraten willst, gilt kenianisches Recht. Heiratest du in Deutschland, gilt deutsches Recht. Zur Anerkennung der kenianischen Ehe in Deutschland gilt ebenfalls deutsches Recht.

Zitat:
Und wenn ja, was soll dann dieses umständliche Verfahren der Deutschen Behörden hier? Wir haben Probleme bei den Fachkräften, beim Nachwuchs etc.


Ist deine Verlobte eine Fachkraft?

Zitat:
Und unsere Behörden verhindern respektive erschweren die Familienbildung. Wie schräg ist das denn?


Nichts daran ist schräg. Es gelten halt nicht weltweit die gleichen Gesetze.

Mit der Suchfunktion – oben rechts – findest du übrigens mehrere Threads zum Thema Heiraten und Kenia.

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Njuguna
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Antwort #3 - 13.02.2023 um 07:51:48
 
lottchen schrieb am 12.02.2023 um 19:21:28:
Hat Deine Verlobte bereits A1

Ja
Zitat:
Ist deine Verlobte eine Fachkraft?

Ja, allerdings sie ist wie ich selbständig. Und ihre fachlichen Fähigkeiten sind in Deutschland zumindest bei den Frauen sehr gefragt - bei einigen Männern ebenfalls.

Soweit besten Dank für die Informationen.
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Antwort #4 - 13.02.2023 um 10:32:08
 
Auch wenn für Auskünfte, welche Unterlagen du für eine Eheschließung in Kenia benötigst, kenianische Behörden zuständig sind, hilft es doch, sich auch auf der Seite der deutschen Botschaft zu informieren https://nairobi.diplo.de/ke-de/service/05-Familienangelegenheiten(Ehe)

Laut Botschaft ist der Nachweis der Tatsache, dass es von deutscher Seite keine Ehehindernisse gibt, über ein Ehefähigkeitszeugnis zu führen. Dafür hat dich dein Standesamt beraten. Da es in Deutschland große Zweifel am kenianischen Urkundswesen gibt, will dein Standesamt eine Urkundenüberprüfung durchführen, bevor du das Ehefähigkeitszeugnis bekommst. Informationen dazu findest du übrigens auch auf der Seite der Botschaft https://nairobi.diplo.de/ke-de/service/urkundenueberpruefung/1510466
Die Urkundenüberprüfung kann nicht von Privatpersonen veranlasst werden.

Natürlich kannst du auch versuchen, ohne Ehefähigkeitszeugnis in Kenia zu heiraten, ABER dann wird vor der Visumserteilung höchstwahrscheinlich ebenfalls eine Urkundenüberprüfung stattfinden müssen. Und es kann sein, dass die Eheschließung nicht anerkannt wird, weil die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben.

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Antwort #5 - 13.02.2023 um 11:12:42
 
Ich verstehe nicht wozu eine Sterbeurkunde benötigt wird. Ist sie verwitwet?

Ich würde dein Ehefähigkeitszeugnis nur im Vorfeld anstoßen, wenn mir der Standesbeamte im Gegenzug sein "Ehrenwort" gibt, dass er die kenianische Eheschließung dann auch bei Vorlage der kenianische Eheurkunde ohne weitere Urkundenüberprüfung nachregistrieren würde. Dann könnte man auch die deutsche Urkunde ohne weitere Überprüfung bei der deutschen Botschaft für das FZF vorlegen. Man würde also nur einmal für die Urkundenüberpüfung warten und zahlen.

Wenn aber der ganze Aufwasch der Urkundenüberprüfung nochmal nach der Eheschließung nur für die Eheurkunde gemacht werden muss, oder man erwarten kann, dass der Standesbeamte nicht sein Wort hält, dann wartet man zwei Mal bis zu 6 Monate und zahlt zweimal  für die Urkundenprüfung.

Insofern würde ich echt die Standesbeamtin darauf ansprechen. Ist die eine 110-prozentige die sagt, dass jede Urkunde überprüft werden muss, obwohl man in gewisser Weise mit den ganzen Urkunden (sind ja echt nicht wenige) zur Erteilung des Ehefähigkeitszeugnisses in gewisser Weise etwas Glaubwürdigkeit aufgebaut hat, dann würde ich direkt in Kenia heiraten falls es ohne Ehefähigkeitszeugnis geht und auf dein Ehefähigkeitszeugnis verzichten und die kenianischen Urkunden in einem Aufwasch überprüfen lassen. Man würde also nur einmal für die Urkundenüberpüfung warten und zahlen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #6 - 13.02.2023 um 11:16:26
 
Im Prinzip werden für das später einzureichende FZF-Visum die gleichen Anforderungen gestellt wie für ein Visum zum Zwecke der Hochzeit in Deutschland.
Allerdings hat eine Hochzeit in Deutschland Vorteile der Rechtssicherheit - zudem darf die Angetraute dann gleich in Deutschland bleiben.
Vielleicht eine Überlegung wert.
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Antwort #7 - 13.02.2023 um 15:01:59
 
Aras schrieb am 13.02.2023 um 11:12:42:
Ich würde dein Ehefähigkeitszeugnis nur im Vorfeld anstoßen, wenn mir der Standesbeamte im Gegenzug sein "Ehrenwort" gibt, dass er die kenianische Eheschließung dann auch bei Vorlage der kenianische Eheurkunde ohne weitere Urkundenüberprüfung nachregistrieren würde.


Ein wirklich guter Standesbeamter wird eine solche Zusage niemals geben, denn erst bei Vorlage der Unterlagen können Aussagen darüber getroffen werden.

Außerdem dürfte eine evtl. gewünschte Urkundenüberprüfung der Heiratsurkunde bereits durch die ABH veranlasst werden, bevor durch die Botschaft ein Visum für FZF ausgestellt werden kann

Zitat:
Insofern würde ich echt die Standesbeamtin darauf ansprechen. Ist die eine 110-prozentige die sagt, dass jede Urkunde überprüft werden muss, obwohl man in gewisser Weise mit den ganzen Urkunden (sind ja echt nicht wenige) zur Erteilung des Ehefähigkeitszeugnisses in gewisser Weise etwas Glaubwürdigkeit aufgebaut hat, dann würde ich direkt in Kenia heiraten falls es ohne Ehefähigkeitszeugnis geht und auf dein Ehefähigkeitszeugnis verzichten und die kenianischen Urkunden in einem Aufwasch überprüfen lassen. Man würde also nur einmal für die Urkundenüberpüfung warten und zahlen.


Und man fliegt also ohne Ehefähigkeitszeugnis nach Kenia und lässt sich dort dann sagen, dass leider so keine Hochzeit möglich ist und man umsonst gekommen ist? Oder zahlt unter dem Tisch dafür, dass irgendwie etwas "gebastelt" wird. Vielleicht gilt man dann in Kenia als verheiratet, während deutsche Behörden die Rechtmäßigkeit der Eheschließung anzweifeln? Dann hat man richtig große Probleme. Davon rat ich ab.


Prinzipiell würde ich nach Prüfung der Urkunden vor der Eheschließung ebenfalls bevorzugt in Deutschland heiraten.
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Antwort #8 - 13.02.2023 um 16:09:17
 
Also beim einholen des EFZ für den deutschen und heiraten in Kenia muss man zweimal die UP durchführen. Also im Zweifel 2 mal bis zu 6 Monate warten.

Ich sehe keinen Vorteil das EFZ zu betreiben, wenn es in Kenia nicht gefordert wird.

Und ganz ehrlich: heiraten tut man dort wo man mag und nicht dort wo man das vorgeblich sichere Urkundenwesen hat.
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Antwort #9 - 14.02.2023 um 13:00:03
 
Aras schrieb am 13.02.2023 um 16:09:17:
Ich sehe keinen Vorteil das EFZ zu betreiben, wenn es in Kenia nicht gefordert wird.


Sofern die deutsche Botschaft die Rechtslage in Kenia richtig beurteilt, wird als Nachweis "freien Ehestandes" ein EFZ gefordert:

Zitat:
Zu den Voraussetzungen für eine Eheschließung in Kenia und die dafür benötigten Unterlagen können nur die kenianischen Standesämter verbindlich Auskunft erteilen.

Grundsätzlich werden jedoch verlangt:

Kopien der Reisepässe und Aufenthaltserlaubnis

Ehefähigkeitszeugnis (dieses wird nicht durch eine deutsche Meldebescheinigung mit Angaben zum Familienstand ersetzt) (Fettdruck durch mich)

Geburtsurkunde (am besten internationale oder mehrsprachige Geburtsurkunde, um Übersetzung ins Englische zu vermeiden)

ggfs. Nachweis zur Auflösung vorangehender Ehen (Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, Sterbeurkunde)

Die deutschen Unterlagen müssen übersetzt und beglaubigt sein.
Quelle: https://nairobi.diplo.de/ke-de/service/05-Familienangelegenheiten(Ehe)?openAccor...

Zitat:
Und ganz ehrlich: heiraten tut man dort wo man mag und nicht dort wo man das vorgeblich sichere Urkundenwesen hat.

Da widerspreche ich nicht! Tatsache ist jedoch, dass die Eheschließung in einem Land mit unsicherem Urkundenwesen regelmäßig Probleme nach sich zieht.

Aber ich denke mal, der TE hat jetzt erstmal ausreichend Informationen, um weiter seine Eheschließung planen zu können.  Smiley
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Antwort #10 - 05.03.2023 um 01:04:35
 
Die kenianischen Behörden verlangen bei einer Heirat in Kenia offensichtlich keine Ehefähigkeitsbescheinigung des deutschen Ehepartners, sondern nur eine eidesstattliche Versicherung der Ledigkeit:
https://kenyaembassyberlin.de/fileadmin/user_upload/app_forms/Non-Kenyans_with_K
enyans_Marriage_Ceremony_Requirements.pdf

Sollte das kenianische Standesamt das so bestätigen, sehe ich keine Gefahr, dass die Ehe, geschlossen nach kenianischem Ortsrecht ohne deutsches Ehefähigkeitszeugnis, nicht anerkannt würde oder grundsätzlich nicht nachregistrierbar wäre.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Antwort #11 - 05.03.2023 um 01:08:30
 
Hoppla, Edit-Button nicht mehr vorhanden? Hier dann der Link zum PDF der kenianischen Vertretung klickbar: Klick mich
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Antwort #12 - 12.03.2023 um 13:52:01
 
Aras schrieb am 13.02.2023 um 16:09:17:
Also beim einholen des EFZ für den deutschen und heiraten in Kenia muss man zweimal die UP durchführen. Also im Zweifel 2 mal bis zu 6 Monate warten.

Ich würde auch gerne meine kenianische Verlobte in Nairobi Heiraten und diese langen Wartezeit(en) gerne vermeiden!!

Aras schrieb am 13.02.2023 um 16:09:17:
Ich sehe keinen Vorteil das EFZ zu betreiben, wenn es in Kenia nicht gefordert wird.

Wir waren in Nairobi beim Registrar of Marriage und dort zeigte mir eine Dame Dokemente von anderen Paaren, die wie EFZ aussahen. Dazu meinte sie, dass dafür wiederum zunächst das EFZ meiner Verlobten notwendig wäre.

Wer hat nun recht, und was müssen wir tun???

Laut meinem Standesamt wären für das gemeinsame EFZ folgende Dokumente meiner Verlobten nötig:
  • Gültiger Reisepass in Kopie und die folgenden Dokumente übersetzt auf Deutsch von einem hiesigen "Gerichtsübersetzter":
  • Geburtsurkunde mit Angabe der Eltern vom Standesamt der Geburt
  • Familienstandsbescheinigung nicht älter als 6 Monate
  • Schriftliche Meldebescheinigung nicht älter als 6 Monate, wenn möglich mit Angabe des Familienstandes und der Staatsangehörigkeit
Unsere Bearbeitungszeit beträgt derzeit ca. 2-Wochen, Sie erhalten das Ehefähigkeitszeugnis mit Ihren Originalunterlagen per Post zurück.


Bedeutet das, dass KEINE langwierige Urkundenüberprüfung https://translate.google.com/website?sl=de&tl=fr&hl=de&client=webapp&u=https://w... (von irgendwem) angestossen wird oder werden muß?
Allerdings ist eine erneute Übersetzung dieses EFZ und auch meiner Geburtsurkunde ins Englische notwendig.

Vielen Dank!
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Antwort #13 - 12.03.2023 um 16:10:35
 
Das lokale Standesamt gibt die Richtung vor. Also wenn die EFZ verlangen, dann ist es so. Manchmal akzeptieren ausländische Standesämter auch eine deutsche Erweiterte Melderegisterauskunft weil darauf der Familienstand vermerkt ist. Die erweiterte Melderegisterauskunft ist zwar kein Personenstandsdokument, aber das wissen die ausländischen Standesbeamten nicht immer.

Beim deutschen EFZ steht drinne, dass kein Ehehindernis zwischen dem Deutschen aufgrund deutschem Recht und kein Ehehindernis mit dem ausländischen Verlobten nach deutschem Recht und ggf. ausländischen Recht besteht.

Für die kenianischen Urkunden wird das deutsche Standesamt doe Urkunden definitv überprüfen.

Also vielleicht versucht ihr mit den Urkunden und der erweiterten Melderegisterauskunft die Eheschließung in Kenia zu beantragen. Wenn es klappt, dann hat es geklappt. Wenn nicht, musst du wohl oder übel dsn langen Weg gehen.
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Antwort #14 - 12.03.2023 um 19:40:32
 
TomKMF schrieb am 12.03.2023 um 13:52:01:
Allerdings ist eine erneute Übersetzung ... auch meiner Geburtsurkunde ins Englische notwendig. 

Du benötigst eine internationale Geburtsurkunde, wenn Du im Ausland heiraten willst. Die ist bereits in englisch.
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Antwort #15 - 13.03.2023 um 07:53:55
 
Danke für Deine Nachricht:

Aras schrieb am 12.03.2023 um 16:10:35:
Für die kenianischen Urkunden wird das deutsche Standesamt doe Urkunden definitv überprüfen.

Aber den aufwändigen Prozess in Kenia mit einem Vertrauensanwalt schaffen die doch niemals in der angegebenen Bearbeitungszeit von zwei Wochen!?


Aras schrieb am 12.03.2023 um 16:10:35:
Also vielleicht versucht ihr mit den Urkunden und der erweiterten Melderegisterauskunft die Eheschließung in Kenia zu beantragen. Wenn es klappt, dann hat es geklappt. Wenn nicht, musst du wohl oder übel dsn langen Weg gehen.

Aber das würde ja im schlechteren Fall ein weiterer Rück und Hinflug bedeuten...

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Antwort #16 - 13.03.2023 um 08:00:10
 
lottchen schrieb am 12.03.2023 um 19:40:32:
Du benötigst eine internationale Geburtsurkunde, wenn Du im Ausland heiraten willst. Die ist bereits in englisch.

Schon, aber soweit ich verstanden habe gilt die "internationale GU" nur in Vertragsstaaten des Wiener CIEC-Übereinkommens vom 08.09.1976: (Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus den Personenstandsbüchern: Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunde): Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Deutschland, Estland, Frankreich, Italien, Kap Verde, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Serbien, Slowenien, Spanien, Türkei.

Also werde ich (auch) den beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister übersetzen lassen.

Thomas
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Antwort #17 - 13.03.2023 um 12:54:26
 
Die mehrsprachigen Urkunden gemäß CIEC Abkommen sind auch in englischer Sprache. Ob du aber deine Urkunde vorher legalisieren musst, ist eine davon unabhängige Frage.

Muss man etwa vor Ort in Kenia sein, damit man die Eheschließung anmelden muss? Tja, In Deutschland kann man mit Vollmacht der Verlobten die Eheschließung anmelden. Also in einen sauren Apfel musst du schon beißen. Auf Gut Glück würde ich auch nicht nach Kenia fliegen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #18 - 28.03.2023 um 10:21:53
 
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #19 - 27.09.2023 um 21:23:42
 
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Antwort #20 - 20.03.2024 um 08:33:36
 
Guten Morgen zusammen

war einer der Herren erfolgreich und kann final informieren, wie der Ablauf war , bzw. welche Unterlagen zu einer Eheschließung in Kenia mit anschließend genehmigtem Visum geführt haben?

Ich wäre sehr dankbar
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