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Heirat einer Kenianerin in Nairobi (Gelesen: 6.837 mal)
TomKMF
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Antwort #15 - 13.03.2023 um 07:53:55
 
Danke für Deine Nachricht:

Aras schrieb am 12.03.2023 um 16:10:35:
Für die kenianischen Urkunden wird das deutsche Standesamt doe Urkunden definitv überprüfen.

Aber den aufwändigen Prozess in Kenia mit einem Vertrauensanwalt schaffen die doch niemals in der angegebenen Bearbeitungszeit von zwei Wochen!?


Aras schrieb am 12.03.2023 um 16:10:35:
Also vielleicht versucht ihr mit den Urkunden und der erweiterten Melderegisterauskunft die Eheschließung in Kenia zu beantragen. Wenn es klappt, dann hat es geklappt. Wenn nicht, musst du wohl oder übel dsn langen Weg gehen.

Aber das würde ja im schlechteren Fall ein weiterer Rück und Hinflug bedeuten...

Thomas
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TomKMF
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Antwort #16 - 13.03.2023 um 08:00:10
 
lottchen schrieb am 12.03.2023 um 19:40:32:
Du benötigst eine internationale Geburtsurkunde, wenn Du im Ausland heiraten willst. Die ist bereits in englisch.

Schon, aber soweit ich verstanden habe gilt die "internationale GU" nur in Vertragsstaaten des Wiener CIEC-Übereinkommens vom 08.09.1976: (Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus den Personenstandsbüchern: Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunde): Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Deutschland, Estland, Frankreich, Italien, Kap Verde, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Serbien, Slowenien, Spanien, Türkei.

Also werde ich (auch) den beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister übersetzen lassen.

Thomas
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Aras
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Antwort #17 - 13.03.2023 um 12:54:26
 
Die mehrsprachigen Urkunden gemäß CIEC Abkommen sind auch in englischer Sprache. Ob du aber deine Urkunde vorher legalisieren musst, ist eine davon unabhängige Frage.

Muss man etwa vor Ort in Kenia sein, damit man die Eheschließung anmelden muss? Tja, In Deutschland kann man mit Vollmacht der Verlobten die Eheschließung anmelden. Also in einen sauren Apfel musst du schon beißen. Auf Gut Glück würde ich auch nicht nach Kenia fliegen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Mick
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Antwort #18 - 28.03.2023 um 10:21:53
 
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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reinhard
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Antwort #19 - 27.09.2023 um 21:23:42
 
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Antwort #20 - 20.03.2024 um 08:33:36
 
Guten Morgen zusammen

war einer der Herren erfolgreich und kann final informieren, wie der Ablauf war , bzw. welche Unterlagen zu einer Eheschließung in Kenia mit anschließend genehmigtem Visum geführt haben?

Ich wäre sehr dankbar
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