Hallo liebes Forum,
ich habe folgende Frage und hoffe, jemand weiß eine Antwort. Mein Schwager aus Albanien ist nach Deutschland eingereist für eine schulische Ausbildung an einer staatlich anerkannten Fachschule. Er war schon bei der Ausländerbehörde in Berlin, dort wurde ihm gesagt seine Reisekrankenversicherung, mit der er das Visum aus der deutschen Botschaft bekam sei nicht ausreichend, er brauche eine andere Krankenversicherung.
Nach langem Hin und Her telefonieren mit mehreren Kassen und Versicherungen nimmt ihn weder die gesetzlichen Kassen nicht auf (als Fachschüler ohne Entgelt und auch kein Student an Universität keine versicherungspflicht und gängige private Krankenversicherungen sehen sich auch nicht in der Pflicht)
Liegt es daran, dass eventuell längerfristige Reisekrankenversicherungen abgeschlossen sein müssen, um den Aufenthaltstitel in Deutschland zu bekommen? Weil die gesetzlichen würden ihn aufnehmen, wenn er ein
AT von mind. 12 Monaten hat. Ich weiß leider nicht wie lange seine Reisekrankenversicherung ausgestellt war auf wieviele Tage.
Wenn es an zu kurzer Dauer lag, müssten wir einfach nur eine Reisekrankenversicherung mit längerfristiger Gültigkeit beantragen?
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar und hoffe, jemand weiß Bescheid der war schon mal in ähnlcher Situation.
Vielen Dank