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Schengenvisum Aufenthaltsberechnung (Gelesen: 961 mal)
Chris2701
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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07.02.2023 um 08:32:02
 
Hallo liebe Mitglieder,

ich hätte eine Frage bezüglich der Aufenthaltsberechnung für ein Schengenvisum. Ein Bekannter von mir hat ein Schengenvisum ausgestellt durch ein deutsches Konsulat. Gültigkeit für 1 Jahr. Das Visum läuft am 30.05.2023 ab. Er war bereits letztes Jahr im Schengenraum vom 19.08.2022 bis 02.09.2022 nun plant er gegen Mitte Februar (15.02.2023) wieder in den Schengenraum einzureisen und dann für 90 Tage zu bleiben.

Ich blicke leider nicht diese 90/180 Tage Regelung. VIelleicht kann ja jemand hier mal kurz aushelfen Smiley

Vielen lieben Dank

Chris
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Antwort #1 - 07.02.2023 um 09:50:40
 
Chris2701 schrieb am 07.02.2023 um 08:32:02:
Ich blicke leider nicht diese 90/180 Tage Regelung.

es ist eine "Rückwärtsrechnung": an jedem Tag im Schengenraum darf er in den letzen 180 Tagen nicht mehr als 90 Tage im Schengeraum gewesen sein.
Genau das soll er nachrechnen.
Es gibt (excel)Tabellen im Netz und hier, die dabei helfen, ich habe aber keinen Link dazu momentan
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 07.02.2023 um 10:14:29
 
Wir haben seit ca. 13 Jahren einen angepinnten Thread genau zu diesem Thema.

https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1280220533
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Beppo
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Antwort #3 - 07.02.2023 um 13:01:36
 
Hallo,

mit den von Dir angeführten Daten sollte ein Aufenthalt von 90 Tagen wieder möglich sein.

Ausgehend von:
Gültigkeit des Visums vom 31-05-22 bis 30-05-23 für 90 Tage Aufenthalt und -mult- Einreisen.
Aufenthalt 19-08-22 bis 02-09-22

Bezugszeitraum 12-08-22 bis 07-02-23 (heutiges Datum: Ausgangspunkt)
Einreise für 90 Tage wieder möglich!

Gruß
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« Zuletzt geändert: 07.02.2023 um 13:13:25 von Beppo »  
 
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 14.02.2023 um 08:55:02
 
Es gibt hier einen Kalenderrechner im Netz, wo du die Daten eingibst und berechnen lassen kannst wie viele Kalendertage es sind:

https://www.topster.de/kalender/tagerechner.php
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Beppo
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Antwort #5 - 14.02.2023 um 09:41:09
 
Für Aufenthaltszeiten/Bezugszeiträume besser den Rechner auf der Seite der EU-Kommission nutzen:

Short-stay Visa Calculator
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