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Niederlassungserlaubnis mit Sprachkenntissen A2 (Gelesen: 581 mal)
Krosi
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i4a rocks!


Beiträge: 48

Frankfurt, Hessen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Niederlassungserlaubnis mit Sprachkenntissen A2
05.02.2023 um 19:07:46
 
Frage für einen Kolleg von mir:

Er wurde von der Ausländerbehörde verpflichtet, wegen sein Niederlassungserlaubnis den B1 Kurs und Leben in Deutschland nachzuweisen.  Er hat mit sehr viel Mühe nur den A2 und Leben in Deutschland absolviert. Bekommt er auch mit A2 eine Niederlassungserlaubnis ?   

Danke im voraus
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reinhard
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Beiträge: 15.169

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 05.02.2023 um 19:14:36
 
Nein, A2 reicht noch nicht. Im Gesetz wird die bestanden B1-Prüfung vorausgesetzt, auch später für die Einbürgerung.
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hashishshetty
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i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Indien
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Antwort #2 - 06.02.2023 um 07:51:59
 
Wenn man eine Blaue Karte hat und schon seit 33 Monaten eine Beschäftigung in Deutschland hat, darf man laut § 18c Abs. 2 Satz 1 AufenthG mit A1 und Leben in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
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Aras
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Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.768

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 06.02.2023 um 11:29:37
 
@hashishshetty

Aus dem Kontext, dass er für einen Orientierungskurs verpflichtet wurde, ergibt sich, dass er kein Blaue Karte Besitzer ist.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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