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Fragen zur Eheschließung und Familienzusammenführung (Gelesen: 664 mal)
crono
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i4a rocks!


Beiträge: 7

Nürnberg, Bayern, Germany
Nürnberg
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Fragen zur Eheschließung und Familienzusammenführung
28.01.2023 um 10:33:15
 
Guten Morgen!

Die Fakten:

Meine Verlobte ist am 28.02.2022 aus Kanada nach Deutschland eingereist. Wir haben innerhalb der Frist einen Antrag auf Aufenthalt zum Spracherwerb gestellt und seit Juli 2022 eine Fiktionsbescheinigung. Seit September ein Sperrkonto und warten seither auf Antwort. Ihre Fiktionsbescheinigung ist gültig bis Juli 2023.

Im Mai werden wir heiraten, alle Dokumente wurden geprüft und wir haben den Termin beim Standesamt. Yay! Smiley

Technisch gesehen würde eine Aufenthaltserlaubnis zum Spracherwerb ja ein Jahr nach Einreise (nicht nach Antragstellung) ablaufen. Das wäre Ende Februar. Außer es greift wieder eine Sonder-Regel für Kanada, wozu ich aber nichts gefunden habe.

Die Fragestellungen

1. Das Standesamt akzeptiert die gültige Fiktionsbescheinigung. Sollten wir einfach mal weiter auf ein Schreiben des Amtes für Migration warten oder proaktiv einen Folgeantrag stellen?

2. Im System der Stadt Nürnberg lässt sich kein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zur Eheschließung auswählen, nur Familienzusammenführung. Sollten wir für die Zeit zwischen Ende Februar und der Hochzeit im Mai einen Antrag stellen?

3. Wenn ja, welchen? Es bliebe ja dann nur Familienzusammenführung.

4. Nach der Hochzeit - klar, das sind noch ein paar Monate hin - müssten wir ja sowieso einen neuen Antrag stellen. Ich rechne nicht unbedingt mit einer Antwort bis dahin (weil Fiktion gültig, Konto läuft bis Oktober), also auch hier wieder die Frage: proaktiv Antrag stellen oder auf Antwort warten?

Meine ganz private Meinung als Deutscher ist ja warten bis Antwort kommt und dann mit der Situation umgehen. Im Idealfall sind wir dann verheiratet und stellen gleich den passenden Antrag. Es ist und bleibt aber eben ein behördlicher Vorgang und den möchten wir gerne für alle Beteiligten so unkompliziert wie möglich gestalten.

Immer, wenn meine Verlobte und ich darüber sprechen, stellen sich uns viele Fragen und wir möchten gerne alles richtig machen.

Danke, dass wir euch hier fragen können! <3
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T.P.2013
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blubb


Beiträge: 2.764

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 29.01.2023 um 03:31:58
 
Hallo,

zu 1.: Warten.

zu 2.: Nein.

zu 3.: FZF ginge sowieso nicht, weil noch nicht verheiratet und somit keine Familie vorhanden, die zusammengeführt werden könnte. Daher: Warten.

zu 4.: Warten.

Deine private Meinung ist das Mittel der Wahl.
Deine Zukünftige hat eine gültige FB bis Juli 2023, Ihr heiratet im Mai und werdet dann im Anschluss daran die AE nach §28 AufenthG beantragen.
Es besteht also keinerlei Anlass, in unheiligen Aktionismus zu verfallen.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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crono
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i4a rocks!


Beiträge: 7

Nürnberg, Bayern, Germany
Nürnberg
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 30.01.2023 um 09:12:23
 
Danke! <3
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