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EU Rentner kann nach 10 Jahren keine Grundsicherung beantragen? (Gelesen: 9.196 mal)
deerhunter
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i4a rocks!


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Antwort #15 - 29.01.2023 um 18:26:13
 
SimonB schrieb am 29.01.2023 um 17:20:35:
Der Satz, der Grieche habe hier keinerlei Aufenthaltsrecht, weil er durch sein Asienzeit alle Rechte verloren habe, war mir einfach zu dünn.

Was ist daran dünn??? So steht es im Gesetz

SimonB schrieb am 29.01.2023 um 17:20:35:
Dass kein Anspruch bestünde, weil er eingereist sei, um Sozialhilfe zu beziehen, ist mE auch nur die halbe Wahrheit.

Warum? Das ist die volle Wahrheit...der einzige der scheinbar etwas anderes dazu fantasierst, bist scheinbar du
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PaulPaul
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Antwort #16 - 07.02.2023 um 06:03:58
 
Darf ich einmal den Bescheid hier reinkriegen:

Zitat:
Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch - (SGB XII) für Sie
Sehr geehrter Herr XYZ, auf den Antrag vom XX.11.2022 ergeht nachfolgender Bescheid:

1. Der Antrag auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel SGB XII wird abgelehnt.
2. Diese Entscheidung ergeht kostenfrei.

I. Sachverhalt:
Sie haben am XX.11.2022 Leistungen nach dem Vierten Kapitel SGB XII bei der Stadt Heilbronn beantragt. Sie sind nach eigenen Angaben am xx.10.2022 von Thailand, wo Sie sich in den vergangenen 10 Jahren aufhielten, nach Heilbronn gezogen. Sie wohnten zunächst bei Ihrem Neffen NAME in Heilbronn. Zum 01.12.2022 mieteten Sie eine Wohnung in der ADRESSE Heilbronn, an. Sie sind griechischer Staatsbürger. Sie erhalten eine Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung von 369,85 EUR/Monat.

I. Begründung:
§ 23 Absatz 3 Satz 1 SGB XII regelt, dass Ausländer keine Leistungen nach & 23 Absatz 1 SGB XII oder nach dem Vierten Kapitel SGB XIl erhalten, wenn sie weder in der Bundesrepublik Deutschland Arbeitnehmer oder Selbstständiger noch auf Grund des & 2 Abs. 3 des Freizügigkeitsgesetzes/EU (FreizügG/EU) freizügigkeitsberechtigt sind, für die ersten drei Monate ihres Aufenthalts, sie kein Aufenthaltsrecht haben oder sich ihr Aufenthaltsrecht allein aus dem Zweck der Arbeitssuche ergibt oder sie eingereist sind, um Sozialhilfe zu erlangen.

Sie haben sich noch keine 5 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten, da Sie erst am xx.10.2022 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Da Sie sich zuletzt 10 Jahre in Thailand aufhielten, ist Ihre frühere Freizügigkeitsberechtigung erloschen. Sie erfüllen die Voraussetzungen für ein Daueraufenthaltsrecht nach & 4a Abs. 1 FreizügG/EU nicht. Abweichend von & 4 a Abs. 1 FreizügG/EU haben Unionsbürger nach & 4 FreizügG/EU i. V. m. § 2 Abs. 1 FreizügG/EU vor Ablauf von fünf Jahren das Daueraufenthaltsrecht, wenn sie über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel verfügen. Durch Ihr Renteneinkommen können Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten. Demnach sind nicht genügend Existenzmittel vorhanden. Aufgrund dessen sind Sie nicht freizügigkeitsberechtigt im Sinne des $ 2 Abs. 2 Nr. 5 i. V. m. $ 4 FreizügG/EU. Die Voraussetzungen der Leistungsausschlüsse nach $ 23 Abs. 3 Nr. 2 SGB XII sind erfüllt.
Sie haben keinen Anspruch auf Leistungen nach & 23 Abs. 1 SGB XII oder nach dem Vierten Kapitel SGB XII. Ihr Antrag wird daher abgelehnt. Sie haben die Möglichkeit, ein Überbrückungsdarlehen sowie ein Darlehen für Reisekosten nach
Griechenland zu beantragen. Bitte legen Sie hierzu Nachweise über die Höhe der notwendigen Reisekosten vor.



Vermutlich ist das erstmal so. Oder? Ich würde mir gerne eure Meinung erstmal dazu anhören, weil ich einen Grund sehe, wie man das drehen könnte. Aber davon möchte ich eure Meinung dazu hören.
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Antwort #17 - 07.02.2023 um 10:20:39
 
Ich würde sagen, dass der Bescheid soweit richtig ist! Etwas anderes haben wir dir auch vorher schon nicht gesagt!
Kein Anspruch auf Leistungen nach  23 Absatz 1 SGB XII oder nach dem Vierten Kapitel SGB XIl

Also Ausreise nach Griechenland
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PaulPaul
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Antwort #18 - 09.02.2023 um 02:13:45
 
OK, danke, ich verstehe. Im Normalfall, wäre hier ende. Die Sache ist klar.

Nun kommt aber mein großes aber. Diese Person hat damals in Angst, Wahn und Panik das Land verlassen. Sexualisierte Gewalt im Kindesalter in der deutschen katholischen Kirche war der Grund. Dies kam immer mehr hoch und die Person war alleine und auf sich allein gestellt. Sie hat sich entschieden zu fliehen. Weit weg.

Dies ist auch der Hintergrund für eine sofortige dauerhafte EU Rente. Eigentlich hätte die Person damals einen Schwerbehindertenausweis mit B, G und H sowie einen Pflegegrad 3 bekommen. Eher sogar noch einen gesetzlichen Betreuer.

Was denkt ihr? Das wäre doch eine gute Begründung, dieses Verfahren mit diesem Hintergrund wieder aufzunehmen. Oder? Ich meine, ein Hilfloser ist geflohen. So sehe ich das erstmal.
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Antwort #19 - 09.02.2023 um 04:41:53
 
PaulPaul schrieb am 09.02.2023 um 02:13:45:
Diese Person hat damals in Angst, Wahn und Panik das Land verlassen. Sexualisierte Gewalt im Kindesalter in der deutschen katholischen Kirche war der Grund. Dies kam immer mehr hoch und die Person war alleine und auf sich allein gestellt. Sie hat sich entschieden zu fliehen. Weit weg.

Das hat er ja gemacht....in Thailand

PaulPaul schrieb am 09.02.2023 um 02:13:45:
Dies ist auch der Hintergrund für eine sofortige dauerhafte EU Rente. Eigentlich hätte die Person damals einen Schwerbehindertenausweis mit B, G und H sowie einen Pflegegrad 3 bekommen. Eher sogar noch einen gesetzlichen Betreuer.

Hätte er bekommen...hat er aber nicht! Dazu würde auch das nichts an den 10 Jahren im Ausland und damit erlöschen aller Ansprüche ändern! Und wenn er solche Panik in Deutschland hatte, warum ist dann zurück? Nicht in seine Heimat Griechenland?
Er kam ja, scheinbar auch ohne Betreuer, sehr gut in Thailand zurecht!

Das führt zu nichts, er muss ausreisen nach griechenland oder sonstwo hin!

PaulPaul schrieb am 09.02.2023 um 02:13:45:
Was denkt ihr? Das wäre doch eine gute Begründung, dieses Verfahren mit diesem Hintergrund wieder aufzunehmen. Oder? Ich meine, ein Hilfloser ist geflohen. So sehe ich das erstmal.


Nein, das ist Unsinn! Hier wird versucht mühsam etwas zu konstruieren, um auf Kosten des Staates in Deutschland zu leben . Eine hilflose Person kommt keine 10 Jahre in Thailand (fremde Kultur, Sprache, Schrift) zurecht, zumal dort harte Regeln für "Migranten" herrschen und man recht viel Einkommen für ein Longstay - Visum
nachweisen muss!

Er soll das vergessen und das Angebot der Reisemittel nach Griechenland annehmen
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Antwort #20 - 09.02.2023 um 08:17:47
 
Oder er bleibt und versucht mit den 300 € zu überleben. Also weiterhin beim Neffen leben und ggf. versuchen jetzt Rente und und Pflegestufe 3 zu bekommen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #21 - 09.02.2023 um 08:24:35
 
Aras schrieb am 09.02.2023 um 08:17:47:
ggf. versuchen jetzt Rente

Rente bekommt er ja schon
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Antwort #22 - 09.02.2023 um 08:28:11
 
Erwerbsminderungsrente kriegt er schon ber keine volle Rente.
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Antwort #23 - 09.02.2023 um 13:44:03
 
Aras schrieb am 09.02.2023 um 08:17:47:
Oder er bleibt und versucht mit den 300 € zu überleben.

Und das ohne Aufenthaltsrecht in Deutschland.

Er erfüllt zweifellos keinen Freizügigkeitstatbestand, hat also ohne AT kein Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet.
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Antwort #24 - 09.02.2023 um 14:21:53
 
Darum hab ich auch das "also beim Neffen leben" nachgeschoben. Ausreichende Existenzmittel sind gegeben wenn keine Sozialleistungen bezogen werden müssen und KV besteht.
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Antwort #25 - 09.02.2023 um 15:30:43
 
Das ist doch in diesem Fall völlig unrealistisch. Es sollen ja gerade Sozialleistungen bezogen werden um hier leben zu können. Und bei einem Schwerbeschädigten - welche Krankenkasse wird den freiwillig versichern und zu welchen Kosten? Wenn der Neffe die Möglichkeit hat, den Onkel sein Leben lang zu versorgen könnte er das. Kann er das, will er das?
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Aras
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Antwort #26 - 09.02.2023 um 16:06:14
 
Wenn er Erwerbsminderungsrente bezieht ist er wahrscheinlich in der KVdR. Ohne KV geht es natürlich nicht.

Ich will nur an der Absolutheit der Aussage, dass er in jedem Falle ausreisen müsse die Alternative durch die Unterstützung durch den Neffen erwähnen. Dass der Neffe seinen Onkel unterstützt erwarte ich ja auch nicht. Zumal er seinen Onkel mind. 5 Jahre unterstützen müsste, bis der Onkel ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht hätte um dann Sozialleistungen beziehen zu können.

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Antwort #27 - 09.02.2023 um 19:55:50
 
Danke für eure Rückmeldungen.

Die Sache stimmt. Ich begleite Menschen die ähnliches Überlebt haben und alle diese Sozialleistungen (G , H, Pflege, Betreuer etc) erhalten. Dieser Mensch nun, hat es damals "nur" geschafft, sofort dauerhaft verrentet zu werden. Dort wurden die Beweise gewürdigt und konnten jetzt mit einer DSGVO aus der DRV-Akte entnommen werden.

Es war mir sehr wichtig eure Meinung dazu zu erfahren. Wir schauen nun, wie viel Kraft er hat, ob er diesen Weg gehen kann / will, Und schauen wie es weitergeht. Ich hab bereits einen guten Anwalt aus Hamburg gefunden der uns dabei begleitet. Auch er hat bestätigt, dass es sehr schwierig wird. Was man auf jeden Fall erreichen würde, ist dass während man das die Jahre duschprozessiert, er erstmal hierbleiben kann. Selbst wenn es 5 oder 10 Jahre wären, so wäre dies in der Situation ein Erfolg. Aber darüber darf er noch einige Nächte schlafen.

Er sieht sich als Deutscher. Die Eltern haben Griechenland mit ihm verlassen. Er ist hier aufgewachsen, zur Schule gegangen, Ausbildung und hat dann hier gearbeitet. Er kennt Griechenland nicht.

Über die Eltern kann ich euch nichts erzählen. Dieses Thema war nicht möglich.


Nochmals, danke für euren Einsatz. Ich weiß das sehr zu schätzen. Mir hat es zusätzlich geholfen, mir eine guten Überblick zu verschaffen.


PS: deerhunter, der Ton macht die Musik, Ich verstehe deine Aussage, aber wie du es schreibst, finde ich überheblich, arrogant, unmenschlich und verständnislos. Ich glaube dein Ego steht dir im Weg. Dir ist es vermutlich wesentlich lieber, für diesen Menschen aufzukommen. Du versuchst hier mühsam zu konstruieren, dass dein Wort entscheidet und du all Wissend bist nach dem man sich zu richten hat. Auch versuchst du den Eindruck zu erwecken, dass ich lüge. Ich komm gerne persönlich zu dir vorbei mit der Akte und filme dich dazu, wie du dazu stehst. Hier im Internet macht jeder den großen Luie, und du siehst gar nicht, wie verletzend es ist. Wenn du Partnerin oder Kinder hast, werden die dir das erkläre können. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Menschen dich mit dieser Art, mit diesem Umgang, lieben.

EDIT: Ich hab mir gerade alle deine Beiträge hier angeschaut. Schäm dich. Ich wünsche dir, dass wen du Hilfe brauchst und die braucht jeder irgendwas, dass man dich genau so behandelt wie du es hier tust. Genau so wie du hier schriebst. Gut das ich nicht auf dich höre. Du hättest einen Menschen einfach pauschal abgeschoben. Dies zeit. einfach, wie unfähig du bist, ein Anliegen detailliert zu betrachten. Du kennst schon vorher das Ergebnis was du haben willst, und verbiegst dann alles in die Richtung. Ich gehe jetzt erstmal duschen, nachdem ich deine Beiträge nochmal gelesen habe.  Laut lachend
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Antwort #28 - 09.02.2023 um 20:08:14
 
PaulPaul schrieb am 09.02.2023 um 19:55:50:
deerhunter, der Ton macht die Musik, Ich verstehe deine Aussage, aber wie du es schreibst, finde ich überheblich, arrogant, unmenschlich und verständnislos.

Ich schreibe Fakten auf, bei konkreten Fragen, und keine Märchen...dafür gibt e andere Foren!

PaulPaul schrieb am 09.02.2023 um 19:55:50:
ch glaube dein Ego steht dir im Weg

und ich glaube, dass du die Wahrheit nicht verträgst sondern deine Wunschtheorien gerne bestätigt hättest

PaulPaul schrieb am 09.02.2023 um 19:55:50:
Dir ist es vermutlich wesentlich lieber, für diesen Menschen aufzukommen

Für wen soll ich aufkommen? Was habe ich mit diesem Menschen zu tun?

PaulPaul schrieb am 09.02.2023 um 19:55:50:
Du versuchst hier mühsam zu konstruieren, dass dein Wort entscheidet und du all Wissend bist nach dem man sich zu richten hat. Auch versuchst du den Eindruck zu erwecken, dass ich lüge.

Ich hae bisher immer ersucht dir das zu erklären, was in den Gesetzen steht, scheinbar gelingt es dir nicht das zu verstehen! Wo habe ich versucht den Eindruck zu erwecken, das du lügst? Ich bin auf alle deine Fragen sachlich eingegangen

PaulPaul schrieb am 09.02.2023 um 19:55:50:
Ich komm gerne persönlich zu dir vorbei mit der Akte und filme dich dazu, wie du dazu stehst

Was soll das? Du fragst in einem Forum, ich bin seit vielen Jahren hier und versuche dir sachlich zu antworten! Ich würde auch persönlich dasselbe sagen, wie ich hier schreibe

PaulPaul schrieb am 09.02.2023 um 19:55:50:
Wenn du Partnerin oder Kinder hast, werden die dir das erkläre können. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Menschen dich mit dieser Art, mit diesem Umgang, lieben. 

Mach dir mal keine Sorgen...die lieben mich doch alle  Laut lachend Laut lachend Laut lachend

Du schreibst jetzt hier persönlichen Mist, weil du deine wilden Theorien & pläne nicht bestätigt bekommst!

Der Grieche hat kein Aufenthaltsrecht und das ist Fakt...alles andere sind deine Wunschträume


PS: Ich bin jetzt raus bei sachlicher Hilfe
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Antwort #29 - 09.02.2023 um 20:25:51
 
65 Jahre...ich bekomme von Deutschland voller Erwerbsminderungsrente 396uero...ich habe [anmelde Bescheinigung] [AOK Versicherung]...

Das hier stand in einem der vorherigen Beiträge. Lese ich das richtig, dass er noch kein Altersrentner ist? Hat er Anspruch auf "normale" Rente wenn er das Alter ereicht hat (kann ja nicht mehr lange dauern, vor allem falls er als schwerbehindert anerkannt wird)? Auf wieviel? Lese ich richtig, dass er von der Krankenkasse bereits aufgenommen wurde? Oder hat er nur einen Antrag gestellt?
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