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Eine Anzeige während der Einbürgerungsprozess (Gelesen: 802 mal)
Elisa_30
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Eine Anzeige während der Einbürgerungsprozess
25.01.2023 um 14:34:06
 
Hallo ihr Lieben,

ich habe vor ca. 3 Monaten eine Einbürgerung beantragt und alle Dokumente ebenfalls abgegeben.
Leider hatte ich mit jemandem in meiner Umgebung vor ca. einem Monat einen Streit gehabt. Ich habe eine Anzeige bekommen wegen Körperverletzung und ich habe eine Anzeige wegen Beleidung gemacht. Tatsächlich gab es keine Körperliche Auseinandersetzung und laut Anzeige gegen mich "Keine Verletzung".
Ich war bei meinem Anwalt, und er hat gesagt, dass es eine typische Anzeige gegen Anzeige ist und wird eingestellt.

Ich habe später die Einbürgerungsbehörde per E-Mail informiert.
Die Behörde hat sich bis jetzt nicht geäußert. Der Ort ist echt klein und laut der Sachbearbeiter sollte die Einbürgerung in 3 Monaten aufgeklärt sein.
Meine Fragen sind:
1- Kann diese Anzeige einen negativen Einfluss auf die Einbürgerung haben? wenn ja, welche?
2-Kann die Einbürgerungsantrag bis die Entscheidung der Staatsanwaltschaft liegen bleiben?
3- War die Mitteilung aus meiner Seite an Behörde falsch?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten  Smiley
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SimonB
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Antwort #1 - 25.01.2023 um 15:31:57
 
Elisa_30 schrieb am 25.01.2023 um 14:34:06:
Der Ort ist echt klein und laut der Sachbearbeiter sollte die Einbürgerung in 3 Monaten aufgeklärt sein.

Das hat man dir vorher gesagt, oder?

Meine Antworten:
1- Die Anzeige nicht, aber was daraus wird, weiß jetzt niemand.
2- Ja, das wird so sein. Die EBH wartet so wie du auf eine Entscheidung.
3- Nein.

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Aras
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Antwort #2 - 25.01.2023 um 16:40:12
 
Das Problem mit der Anzeige ist, dass man ja für eine Einbürgerung am besten Straffreiheit hat. Also eben keine Verurteilungen hat. Mit der Strafanzeige weiß die Einbürgerungsbehörde nicht, ob du ggf. verurteilt wirst. Es gilt idR 12a StaG. Also Verurteilungen bis zu 90 Tage sind kein Problem. Problem ist aber dass die Einbürgerungsbehörde nicht die Frage beantworten kann ob und wie hart man bestraft wird.

Die Einbürgerungsbehörde wird also wohl bei der Staatsanwaltschaft fragen, wie das Verfahren läuft. Bis zur Einstellung oder Verurteilung würde die Einbürgerungsstelle wohl nicht die Einbürgerung positiv bescheiden.

Dein Anwalt sagt, es würde eingestellt werden. Problem ist hier aber, dass die Staatsanwaltschaft trödeln könnte. Also dass die die Akte vor sich hinschieben werden, weil es ja nicht so dringend ist wie Mord und Totschlag. 

Ich würde dir empfehlen dem Anwalt zu sagen, dass er auf die Staatsanwaltschaft einwirkt, damit die die Anzeigen schnell einstellen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Elisa_30
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #3 - 25.01.2023 um 16:49:19
 
Aras schrieb am 25.01.2023 um 16:40:12:
Ich würde dir empfehlen dem Anwalt zu sagen, dass er auf die Staatsanwaltschaft einwirkt, damit die die Anzeigen schnell einstellen.


Vielen Dank. Sehr hilfreiches Antwort Smiley
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Newman
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i4a rocks!


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Antwort #4 - 26.01.2023 um 08:39:13
 
Wollte hier nur noch auf § 12a Abs. 3 StAG hinweisen:
Wird gegen einen Ausländer, der die Einbürgerung beantragt hat, wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt, ist die Entscheidung über die Einbürgerung bis zum Abschluss des Verfahrens, im Falle der Verurteilung bis zum Eintritt der Rechtskraft des Urteils auszusetzen.

Die Einbürgerungsbehörde kann daher vor dem Ende des Ermittlungsverfahrens gar nicht entscheiden.
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