Hallo ihr Lieben,
ich habe vor ca. 3 Monaten eine Einbürgerung beantragt und alle Dokumente ebenfalls abgegeben.
Leider hatte ich mit jemandem in meiner Umgebung vor ca. einem Monat einen Streit gehabt. Ich habe eine Anzeige bekommen wegen Körperverletzung und ich habe eine Anzeige wegen Beleidung gemacht. Tatsächlich gab es keine Körperliche Auseinandersetzung und laut Anzeige gegen mich "Keine Verletzung".
Ich war bei meinem Anwalt, und er hat gesagt, dass es eine typische Anzeige gegen Anzeige ist und wird eingestellt.
Ich habe später die Einbürgerungsbehörde per E-Mail informiert.
Die Behörde hat sich bis jetzt nicht geäußert. Der Ort ist echt klein und laut der Sachbearbeiter sollte die Einbürgerung in 3 Monaten aufgeklärt sein.
Meine Fragen sind:
1- Kann diese Anzeige einen negativen Einfluss auf die Einbürgerung haben? wenn ja, welche?
2-Kann die Einbürgerungsantrag bis die Entscheidung der Staatsanwaltschaft liegen bleiben?
3- War die Mitteilung aus meiner Seite an Behörde falsch?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten