Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Niederlassungserlaubnis nach 5 Jahren (Gelesen: 681 mal)
amina2509
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Aserbaidschan
Zeige den Link zu diesem Beitrag Niederlassungserlaubnis nach 5 Jahren
14.01.2023 um 15:18:23
 
Guten Tag,

ich bin eine ausländische Studentin aus Aserbaidschan und studiere molekulare Medizin in Deutschland seit 11.2018. Nebenbei arbeite Ich seit 2020 als eine wissenschaftliche Assistentin in der Klinik. 09.2024 werde Ich mein Studium abschließen. Ich würde aber gerne in den nächsten Jahren in USA zu arbeiten. Allerdings will ungern mein Aufenthaltstitel in Deutschland verlieren, da Ich bestimmt nach Deutschland zurückkehren werde. Welche Möglichkeiten gibt es für mich eine Niederlassung zu bekommen?
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 14.01.2023 um 18:39:44 von reinhard »  
 
IP gespeichert
 
calhoon
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis nach 5 Jahren
Antwort #1 - 14.01.2023 um 18:06:10
 
amina2509 schrieb am 14.01.2023 um 15:18:23:
Welche Möglichkeiten gibt es für mich eine Niederlassung zu bekommen?


Die Niederlassungserlaubnis bekommst du, wenn du alle Bedingungen erfüllst. Mit denen hast du dich sicher schon beschäftigt, du kannst sie aber auch noch einmal ansehen:

https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/Migrath...

Allerdings gibt es keine 'Niederlassungserlaubnis auf Vorrat', die Niederlassungserlaubnis erlischt nämlich, wenn du aus

einem "nicht nur vorübergehenden Grund ausreist (zum Beispiel um im Ausland eine Schule zu besuchen, zu arbeiten, um im Ausland einen Familienangehörigen zu pflegen, um zu heiraten und sich im Ausland niederzulassen) oder"

ausreist "und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder" einreist (Ausnahme: Sie erfüllen einen vorgeschriebenen Wehrdienst in Ihrem Heimatland und reisen innerhalb von drei Monaten nach dessen Beendigung wieder in das Bundesgebiet ein)."


https://www.vulkaneifel.de/integration/erloeschen-des-aufenthaltstitels-51-aufen....

Dass die Ausländerbehörde dir auf der Grundlage von 'ich möchte in den USA arbeiten aber bestimmt irgendwann wieder nach Deutschland kommen' einen so unbestimmten langen Auslandsaufenthalt gestattet, ohne das die Niederlassungserlaubnis erlischt, ist äußerst unwahrscheinlich.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.123
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis nach 5 Jahren
Antwort #2 - 14.01.2023 um 19:28:14
 
Wenn Du mehrere Jahre in den USA leben und arbeiten willst wirst Du eine NE (so Du sie einmal hast) nicht behalten können. Es sei denn, es ist ein konkretes Projekt wo klar ist, dass z.B. nach 1,5 Jahren dieses beendet ist und Du dann wieder nach D zurückkehren wirst (dann vor der Ausreise eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen). Ich vermute mal dass Du in Deiner Fachrichtung doch die Voraussetzungen für eine Blue Card erfüllen wirst, zumindest mit ein wenig Berufserfahrung (und erst recht nach Berufserfahrung im Ausland). Dann solltest Du doch in ein paar Jahren kein Problem haben wieder nach D einreisen zu dürfen (entweder mit einer AE zur Jobsuche oder mit einer Blue Card). 
Außerdem sind unsere Politiker ja nun gerade dabei das Aufenthaltsrecht so zu ändern, dass sie mehr Einwanderung gerade von Fachkräften ermöglichen, also schlechter wird die Rechtslage für Dich bestimmt nicht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.771

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis nach 5 Jahren
Antwort #3 - 19.01.2023 um 22:25:03
 
Vielleicht Blaue Karte und dann Daueraufenthalt-EU? Der Daueraufenthalt-EU mit vorheriger Blauen Karte führt zu 24 Monate Erlöschensfrist.

Und dann gilt ja auch noch EuGH C-432/20

https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1643629477

Also einfach immer schön Urlaub in Deutschland machen und man verliert nicht den Daueraufenthalt-EU
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema