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Aufenthaltserlaubnis durch deutsches Kind? (Gelesen: 774 mal)
Pocoapoco
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltserlaubnis durch deutsches Kind?
11.01.2023 um 20:43:47
 
Bei mir ist es genau anders herum: Ich möchte gerne, dass er (endlich) wieder einen Aufenthalt bekommt. Ich bin im dritten Monat schwanger und deutsche Staatsbürgerin. Er ist aus Ghana und hat sich die letzten 12 Jahre in Italien aufgehalten. Davon 10 Jahre legal. Seinen Aufenthaltstitel hat er 2020 verloren (Geschichte wäre hier zu lang). Als ich das mit seinem nicht vorhandenen Aufenthalt herausgefunden habe, war das Kind sprichwörtlich schon in den Brunnen gefallen.

Eine Abtreibung kam und kommt für mich nicht infrage. Ich habe das Kind aus Liebe "gezeugt". Er hatte mir zu Beginn der Beziehung sowohl gültigen Reisepass als auch gültigen Ausweis aus Italien gezeigt. Weshalb ich nicht daran zweifelte, dass er legal in Europa ist. Nun ja, es kam anders. Zur Info: Ich habe mit 35+ Jahren (automatisch) eine Risikoschwangerschaft. Seine Abschiebung müsste daher m.E. unwahrscheinlich sein. Er hält sich aktuell illegal in Deutschland ohne Anmeldung auf. Er arbeitet ohne Vertrag.

Ich würde nun gerne wissen, ob eine Vaterschaftsanerkennung VOR der Geburt Sinn macht (man hat einfach das Sorgerecht und den Kindesnachnamen usw. so früh wie möglich geklärt). Oder wird jede beurkundende Stelle (Notar, Standes- oder Jugendamt) die Ausländerbehörde wegen fehlendem Aufenthalt und der Prüfung einer missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung informieren? Wenn ja, wie geht es dann weiter? Muss ich dann vor der Ausländerbehörde eine eidesstattliche Erklärung abgeben? Hat das schon einmal jemand mitgemacht und kann von seinen Erfahrungen berichten?

Oder sollte man doch besser auf die Geburt des Kindes warten, dann regulär einen Vaterschaftstest machen (ja, er ist der biologische Vater!) und dann zur beurkundenden Instanz gehen?
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calhoon
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 11.01.2023 um 23:14:56
 
Pocoapoco schrieb am 11.01.2023 um 20:43:47:
Bei mir ist es genau anders herum:


Äh, nein – dein Fall liegt komplett anders:

Zitat:
Er hält sich aktuell illegal in Deutschland ohne Anmeldung auf. Er arbeitet ohne Vertrag.


Lasst euch bitte von einer unahbängigen Beratungsstelle (also z.B. bei der Flüchtlingshilfe und nicht  beim Jugendamt, das ist meldepflichtig) bei euch vor Ort beraten – Vaterschaftsanerkennung heisst ja nicht, dass er mit dir irgendwo hin geht und sagt 'Ja, ich bin der werdende Vater' und das macht seinen Aufenthalt legal und alles ist in Butter; er wird Papiere vorlegen müssen, die er nicht hat und hat sich ja bereits durch die illegale Einreise und den illegalen Aufenthalt strafbar gemacht ... Also unbedingt beraten lassen, welche Schritte wann zu machen sind.

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SimonB
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Antwort #2 - 12.01.2023 um 10:28:41
 
Pocoapoco schrieb am 11.01.2023 um 20:43:47:
Bei mir ist es genau anders herum:

Bitte mach doch für dein Problem einen eigenen neuen Beitrag auf.

Hier geht es um die Angelegenheit von @lolaxvyx
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #3 - 12.01.2023 um 13:38:52
 
Der Vater des (deutschen) Kindes kann eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Er muss die Vaterschaft anerkennen, die Mutter muss der Anerkennung zustimmen. Er muss aber auch entschlossen sein, sich "wie ein Vater" um sein Kind zu kümmern.

Er sollte mit der Mutter besprechen, ob sie zusammen leben wollen oder er getrennt leben soll, aber das Umgangsrecht wahrnimmt.

Konkret braucht er für den Aufenthaltstitel:
1) ein Kind (Schwangerschaft reicht nicht)
2) ein Visum (beantragt er in Accra)
3) anerkannte Vaterschaft (Jugendamt oder Notar)

Das kann nur klappen, wenn er alles (möglicherweise mit Unterstützung einer Migrations-Beratungsstelle) offen mit der Ausländerbehörde und dem Jugendamt klärt. Er kann auch einen Termin für den Visumantrag von hier aus buchen.

Möglicherweise ist es wichtig, wie er die Aufenthaltserlaubnis in Italien verloren hat. Es gibt Verluste, die dann in Form einer Sperre in einer Datenbank landen, auf die die deutsche Botschaft in Accra Zugriff hat.
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lottchen
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Antwort #4 - 12.01.2023 um 13:58:11
 
Pocoapoco schrieb am 11.01.2023 um 20:43:47:
....Risikoschwangerschaft. Seine Abschiebung müsste daher m.E. unwahrscheinlich sein.

So einfach ist das nicht. Er ist ja nicht schwanger.
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reinhard
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Antwort #5 - 12.01.2023 um 16:28:11
 
lottchen schrieb am 12.01.2023 um 13:58:11:
So einfach ist das nicht. Er ist ja nicht schwanger.


Einfach nicht, aber eine Beratungsstelle vor Ort können mit der Ausländerbehörde über eine Beistandsgemeinschaft sprechen.

Manchmal ist es aber auch sinnvoll, alles inkl. Ausreise so schnell wie möglich zu organisieren, um zur Geburt wieder da zu sein.
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