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Heiratsvisum beantragen, obwohl in Vergangenheit eine Familienzusammenführung stattgefunden hat? (Gelesen: 1.368 mal)
VerboteneLiebe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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09.01.2023 um 16:21:20
 
Hallo zusammen,

erstmal vielen Dank an alle Mitwirkenden hier, die dieses Forum ermöglichen!

Meine Situation ist folgende: Meine Freundin kommt aus Südamerika, ich komme aus Deutschland. Ich habe sie hier in Deutschland kennengelernt als ihre Ehe mit einem Deutschen bereits am Bröckeln war (hat tatsächlich nichts mit mir zu tun gehabt). Da sie selbst nur wegen der Familienzusammenführung in Deutschland war und dies weniger als 3 Jahre her ist, bekommt sie nun Probleme mit ihrem Visum, da sie inzwischen von ihrem Mann getrennt lebt.

Welche Möglichkeiten (abseits natürlich von Blue Card, Studentenvisum etc.) haben wir, dass wir trotzdem auf lange Sicht zusammen in Deutschland leben können, wenn sie demnächst mutmaßlich ausgewiesen wird? Sie hat zwar einen Arbeitsplatz, bei dem sie Steuern zahlt und krankenversichert ist, aber für die Blue Card würde das nicht reichen.

Könnte sie aus ihrem Heimatland ein Heiratsvisum beantragen, um wieder nach Deutschland zu kommen oder ist das ausweglos, da sie ja bereits mit einem Deutschen verheiratet war und sogar schonmal mittels Familienzusammenführung eingereist ist? Es sähe dann ja ein bisschen danach aus, dass das so ihre Masche wäre, um irgendwie nach Deutschland zu kommen.

Bestünde die Möglichkeit, dass sie ein Sprachvisum aus ihrem Heimatland beantragt und dann aus der Situation in Deutschland zu leben ein Heiratsvisum beantragt und deswegen bessere Chancen hat?

Oder ergibt es Sinn, jetzt wo sie noch in Deutschland lebt, einen Intensivkurs für Deutsch (wäre eh geplant) zu belegen und mit der Begründung ein Remondationsverfahren einzuleiten, um die Ausreise zu verzögern und dann direkt aus Deutschland das Heiratsvisum zu beantragen, wenn die Scheidung durch ist?


Ich hoffe die Gesamt-Situation ist halbwegs klar, gibt es sonst noch Möglichkeiten? Wenn sie für einen absehbaren Zeitraum zurück ins Heimatland müsste, wäre das kein Problem, wir sind an einer langfristigen Lösung interessiert.

Danke fürs Lesen schonmal Smiley
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Antwort #1 - 09.01.2023 um 18:24:21
 
VerboteneLiebe schrieb am 09.01.2023 um 16:21:20:
Könnte sie aus ihrem Heimatland ein Heiratsvisum beantragen, um wieder nach Deutschland zu kommen oder ist das ausweglos, da sie ja bereits mit einem Deutschen verheiratet war und sogar schonmal mittels Familienzusammenführung eingereist ist?

Wenn Sie Ordnungsgemäß geschieden ist, kann sie auch wieder mit einem Heiratsvisum einreisen!

VerboteneLiebe schrieb am 09.01.2023 um 16:21:20:
Bestünde die Möglichkeit, dass sie ein Sprachvisum aus ihrem Heimatland beantragt und dann aus der Situation in Deutschland zu leben ein Heiratsvisum beantragt und deswegen bessere Chancen hat?

Eher nicht...speziell wenn sie schon Jahre in Deutschland verbracht hat und diese Zeit nicht zum Sprachlernen genutzt hat

VerboteneLiebe schrieb am 09.01.2023 um 16:21:20:
Oder ergibt es Sinn, jetzt wo sie noch in Deutschland lebt, einen Intensivkurs für Deutsch (wäre eh geplant) zu belegen und mit der Begründung ein Remondationsverfahren einzuleiten, um die Ausreise zu verzögern und dann direkt aus Deutschland das Heiratsvisum zu beantragen, wenn die Scheidung durch ist?

Nein, bringt nichts...

Der Weg ist ausreisen, abwarten bis Scheidung rechtskräftig und dann für erneute Hochzeit...wenn alles andere passt einreisen
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Antwort #2 - 09.01.2023 um 18:28:51
 
Hallo,

ich Antworte mal in der kurz Version.

Sie wird nicht ausgewiesen,sondern zur Ausreise aufgefordert.Das ist ein grosser Unterschied.

Da sie unter 3 Jahren die Ehe nicht gemeinsam gelebt hat,bekommt sie keinen eigenständigen Aufenthalt.

Edit: Da war einer schneller und ausführlicher

Gruss
Uwe

Wenn sie geschieden ist könnt ihr heiraten .
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VerboteneLiebe
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Antwort #3 - 09.01.2023 um 18:28:57
 
Zitat:
Wenn Sie Ordnungsgemäß geschieden ist, kann sie auch wieder mit einem Heiratsvisum einreisen!


Das hört sich ja schonmal gut an Smiley


Zitat:
Eher nicht...speziell wenn sie schon Jahre in Deutschland verbracht hat und diese Zeit nicht zum Sprachlernen genutzt hat


Tatsächlich ist sie erst ein Jahr in Deutschland, aber es ist natürlich nachvollziehbar, dass das die Chancen nicht großartig verbessert.



Danke für deine Einschätzung Smiley




@Uwe: Danke auch dir, hatte deine Antwort vorher nicht gesehen. Aber super, das deckt sich ja mit deinem Vorredner!

Und ja, ausgewiesen würde bedeuten sie wird dann 3 Jahre gesperrt, richtig. Natürlich würde sie dann ausreisen, wenn sie dazu aufgefordert wird.
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Antwort #4 - 09.01.2023 um 19:38:02
 
VerboteneLiebe schrieb am 09.01.2023 um 16:21:20:
bekommt sie nun Probleme mit ihrem Visum

Sie bekommt Probleme mit ihrer AE. Ein Visum hat sie schon lange nicht mehr.
Wie lange ist ihre AE noch gültig?

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VerboteneLiebe
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Antwort #5 - 09.01.2023 um 20:41:06
 
lottchen schrieb am 09.01.2023 um 19:38:02:
Sie bekommt Probleme mit ihrer AE. Ein Visum hat sie schon lange nicht mehr. 

Ja, du hast natürlich recht. Ich sollte vorsichtiger mit Begriffen um mich werfen. Ich weiß, gerade jetzt sind die Unterschiede entscheidend.

lottchen schrieb am 09.01.2023 um 19:38:02:
Wie lange ist ihre AE noch gültig?


Die AE ist ab jetzt noch zirka 2 Jahre gültig. Gibt es eine Chance, dass eben diese 2 Jahre noch gewährt werden, wenn sie auch nachweisen kann, dass sie sich durch ihre Arbeit etc. selbst finanzieren kann und / oder ein Sperrkonto mit ausreichend Geld hat?

Wäre natürlich ungemein praktisch, wenn wir dann innerhalb dieser 2 Jahre noch heiraten könnten oder ihre Deutschkenntnisse bis dahin gut genug sind, dass sie einen Job bekommt, der sie für die BlueCard befähigen würde (Abschlüsse hat sie, aber ohne Deutsch ist es schwer einen hochqualifizierten Job zu bekommen).
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Antwort #6 - 09.01.2023 um 20:42:41
 
lottchen schrieb am 09.01.2023 um 19:38:02:
Wie lange ist ihre AE noch gültig?


Was spielt das in Deinen Augen für eine Rolle ?
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Antwort #7 - 09.01.2023 um 21:13:12
 
VerboteneLiebe schrieb am 09.01.2023 um 20:41:06:
Die AE ist ab jetzt noch zirka 2 Jahre gültig. Gibt es eine Chance, dass eben diese 2 Jahre noch gewährt werden...

Sie hat momentan diese AE, die noch 2 Jahre gültig ist. Wenn die ABH vor hat, diese zu verkürzen (und wegen der Trennung könnte sie das) wird sie Deine Freundin anschreiben und dann kann sie sich dazu äußern. Viele Argumente hat sie da momentan nicht, aber momentan weiß ja auch niemand, ob und wann diese Verkürzung stattfindet. Mein Ex-Mann und ich haben uns nach einem halben Jahr getrennt, er ist soweit ich weiß erst 2 Jahre später ausgereist (ob seine AE verkürzt wurde weiß ich nicht). Er hatte auch eine 3-jährige AE. Eine solche KANN verkürzt werden, MUSS aber nicht. Das wird sie abwarten müssen.   

In 2 Jahren kann man sich (zeitlich) problemlos scheiden lassen und neu heiraten.
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Antwort #8 - 10.01.2023 um 11:06:52
 
VerboteneLiebe schrieb am 09.01.2023 um 16:21:20:
Da sie selbst nur wegen der Familienzusammenführung in Deutschland war

Jemand könnte evtl. solch eine Masche erkennen.
Die 1. Ehe müsste zunächst geschieden werden, bevor ihr über ein neues "Heiratsvisum" nachdenkt.
Welche Abschlüsse hat sie und warum hat sie die nicht innerhalb des 1. Jahres anerkennen lassen?
Arbeitet sie jetzt mit A1-Niveau in sv-pflichtiger Beschäftigung?

VerboteneLiebe schrieb am 09.01.2023 um 16:21:20:
Bestünde die Möglichkeit, dass sie ein Sprachvisum aus ihrem Heimatland beantragt und dann aus der Situation in Deutschland zu leben ein Heiratsvisum beantragt und deswegen bessere Chancen hat?

Ein Sprachvisum würde wahrscheinlich nicht erteilt, weil sie vor 1 Jahr erst zwecks FZF eingereist, kurz darauf getrennt/geschieden wieder ausgereist ist und nun zum Zweck eines Sprachkurses einreisen will?
Sie ist jetzt trotz fehlender Deutschkenntnisse sv-pflichtig beschäftigt?

VerboteneLiebe schrieb am 09.01.2023 um 16:21:20:
dann direkt aus Deutschland das Heiratsvisum zu beantragen,

Nein, ein Visum zur Einreise erteilt höchstens die dt. Botschaft im Herkunftsland. Dort ist sie bereits aus dem kürzlichen FZF-Visum- Verfahren bekannt.

VerboteneLiebe schrieb am 09.01.2023 um 20:41:06:
Die AE ist ab jetzt noch zirka 2 Jahre gültig.

Hat sie die AE für 3 Jahre gleich zu Beginn erhalten?
Ist sie nach der Trennung aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen?

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VerboteneLiebe
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Antwort #9 - 10.01.2023 um 12:54:30
 
Zitat:
Welche Abschlüsse hat sie und warum hat sie die nicht innerhalb des 1. Jahres anerkennen lassen?
Arbeitet sie jetzt mit A1-Niveau in sv-pflichtiger Beschäftigung?

Bachelor in Business und Master in Business and Higher Education, hat in der Heimat als Uni-Dozentin gearbeitet.

Der Bachelor ist in Anabin anerkannt. Wegen des Masters hatte sie Telefongespräche, da hieß es sie soll ein Beratungstermin machen, weil es zu kompliziert sei. Dieser Termin wurde (wegen Covid?) immer wieder um Monate verschoben und das Thema ist dann im Sande verlaifen. Wäre es in irgendeiner Form für die AE hilfreich das für den Master anzustoßen? Unser Eindruck war, dass dort locker 1 Jahr vergeht bis es ein Ergebnis gibt.


Und ja: Sie hat mit A1 eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Zitat:
Hat sie die AE für 3 Jahre gleich zu Beginn erhalten?
Ist sie nach der Trennung aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen?


Genau, 3 Jahre hat sie erhalten, davon sind noch 2 Jahre übrig.
Nach der Trennung ist der Ehemann ausgezogen.



Edit:
@Lottchen: Nunja, das ist keine Option. Bei Veränderungen der Lebenssituation muss man dies der ABH gemeldet werden. Dies ist auch erfolgt, daher wird auf jeden Fall etwas kommen. Wir wollen ja auch, dass sie nachhaltig bleiben kann und nicht nur die 3 Jahre.
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Antwort #10 - 10.01.2023 um 13:21:33
 
VerboteneLiebe schrieb am 10.01.2023 um 12:54:30:
Dies ist auch erfolgt, daher wird auf jeden Fall etwas kommen. 

Na dann, abwarten, was die ABH meint und die Zeit nutzen.
zB.
-Zwischenzeitlich deutsch lernen, für einen Sprach-oder Integrationskurs anmelden (B1/B2).
- Die Master-Anerkennung könnte man aus dem Sand ausbuddeln, neu aktivieren, dauert ganz unabhängig von familiären Situationen und Kompliziertheiten oft stets extrem lange. Das Verfahren liefe dann aber praktisch ohne eigenen Aufwand parallel nebenher.
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Antwort #11 - 10.01.2023 um 14:08:27
 
Was ist keine Option? Dass Du sie heiratest? Im Moment ist sie völlig legal in D. Und das bleibt sie auch solange die Laufzeit ihre AE nicht verkürzt wird. Innerhalb dieser "Restlaufzeit" ihrer AE kann sie versuchen die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sie über die insgesamt 3 Jahre hinaus (bzw. wenn eine Verkürzung stattfindet dann eben über diesen Zeitraum) hier bleiben kann. Also entweder einen anderen Grund für den Aufenthalt finden (Sprachkurs, Studium, deutsches Kind, u.U. Ausbildung, Blue Card....) oder Scheidung und neue Heirat mit einem Deutschen (oder wenigstens EU-Bürger, bei einem Ausländer kommt es auf dessen Aufenthaltsstatus an). Gibt es so einen Grund kann sie hier bleiben ohne vorher auszureisen. Läuft in der Zwischenzeit ihre AE ab muss sie vorher ausreisen und ein neues Visum beantragen.

1 Jahr Trennungsjahr und dann sofortige neue Heirat ist innerhalb von sagen wir 15 Monaten zu schaffen. Sie muss abwarten, ob die ABH das ermöglicht indem sie nichts unternimmt. Und ob der Ehemann dazwischengrätscht, der kann auch die Scheidung verzögern, wenn er will.      
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Antwort #12 - 10.01.2023 um 15:08:28
 
lottchen schrieb am 10.01.2023 um 14:08:27:
1 Jahr Trennungsjahr und dann sofortige neue Heirat ist innerhalb von sagen wir 15 Monaten zu schaffen


Aber nicht bei den heutigen Gerichtswartezeiten....12 Monate Trennungsjahr + 12 Monate warten auf Gerichtstermin sind zum. in meiner Gegend normal!

PS: Deutsches Kind als Grund würde ich vermeiden...wäre dann nämlich Kind des Ehemannes und würde es eher schwerer als leichter machen
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Antwort #13 - 10.01.2023 um 16:10:43
 
Eine Ehe kann nach Ablauf des Trennungsjahres innerhalb von 3 Monaten geschieden werden, wenn kein Versorgungsausgleich durchgeführt werden muss, z.B. bei einer kurzen Ehe unter 3 Jahren.
Da man für eine Scheidung ohnhin einen Anwalt einschalten muss und der "sein" Gericht am Besten kennt weiß der auch, wann er die Scheidung einreichen muss. Viele Anwälte reichen sie schon 3 Monate vor Ablauf des Trennungsjahres ein, damit eben dann zeitnah alles über die Bühe gehen kann sobald die Voraussetzungen erfüllt sind. Bei mir waren es gut 3 Monate ohne nachfragen oder versuchen zu beschleunigen. Ist allerdings auch ein paar Jahre her. Aber wie gesagt, dafür gibt es Anwälte.
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Antwort #14 - 10.01.2023 um 19:39:07
 
lottchen schrieb am 10.01.2023 um 14:08:27:
Was ist keine Option? Dass Du sie heiratest?


Sorry, das meinte ich nicht. Ich meinte, dass es keine Option für uns ist die restlichen 2 Jahre einfach abzuwarten, weil ja die ABH bereits weiß, dass sie mit ihrem Mann in Trennung lebt und es deswegen wohl recht sicher eine Verkürzung der AE geben wird.

Man ist ja auch verpflichtend die ändernden Lebensumstände zu melden und es wäre im Nachhinein ja auch nachvollziehbar gewesen, dass sie schon länger getrennt sind. Wie auch immer, das Thema ist durch, da die ABH ja bereits Bescheid weiß.


Ich denke wir kommen ohnehin nicht umher rechtlichen Rat einzuholen. Am wichtigsten war für mich, dass ich weiß, dass es uns auch im schlimmstmöglichen Fall möglich ist zu heiraten und dass wir nicht all zu lange getrennt sind  Traurig
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