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Umzug in ein anderes Bundesland (Gelesen: 1.074 mal)
Achim k
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i4a rocks!


Beiträge: 13

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Umzug in ein anderes Bundesland
09.01.2023 um 13:58:22
 
Hallo,

Die Einbürgerung habe ich Ende Februar 2022 beantragt und die Bearbeitungsgebühren schon Ende Oktober 2022 bezahlt.

Die Einbürgerungsbehörde hat einen Bearbeitungsstau und rechnen mit der Einbürgerung erst im Juni.

Leider muss ich aus beruflichen Gründen in ein anderes Bundesland ziehen.

Laut Behörde: Wenn ich mich in einem anderen Bundesland umziehe, leiten sie meine Unterlagen  an die Einbürgerungsbehörde am neuen Wohnort weiter, wo die Einbürgerung noch länger dauert.

dürfen die das, da ich den Antrag vor einem Jahr gestellt habe und die Gebühren schon bezahlt habe?!

Ich weiß nicht, was ich jetzt tun soll. Soll ich am alten Wohnort gemeldet bleiben bzw. einen Zweitwohnsitz haben?! (mit sehr hohen Kosten verbunden)

wäre für eure Unterstützung dankbar.

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reinhard
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Antwort #1 - 09.01.2023 um 14:54:35
 
Zuständig für die Einbürgerung ist immer die Einbürgerungsbehörde, wo Du wohnst (1. Wohnsitz). Insofern ist die Auskunft völlig korrekt.

Ob das mit Tricks funktioniert, weiß man immer erst hinterher. An einem Ort leben, am anderen Ort gemeldet sein klappt nicht immer.

Ja, überall sind die Behörden überfordert: 2015/16 sind mehr als eine Million Menschen eingewandert, und sieben Jahr später stellen viele den Antrag auf Einbürgerung. Konnte kaum eine Behörde ausrechnen (2016 plus 7).
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SimonB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 10.01.2023 um 11:10:28
 
Achim k schrieb am 09.01.2023 um 13:58:22:
Leider muss ich aus beruflichen Gründen in ein anderes Bundesland ziehen.

Könntest du diesen Umzug  zeitlich noch etwas hinauszögern oder ist das bereits fix ?

Eine Wohnungssuche gestaltet sich evtl. auch etwas schwierig.
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Achim k
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 10.01.2023 um 11:32:09
 
Nein leider, der Umzug ist fix.
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dim4ik
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 13.01.2023 um 11:40:53
 
Achim k schrieb am 09.01.2023 um 13:58:22:
dürfen die das, da ich den Antrag vor einem Jahr gestellt habe und die Gebühren schon bezahlt habe?!

Nicht nur dürfen sondern sie müssen es so tun.

Achim k schrieb am 09.01.2023 um 13:58:22:
Ich weiß nicht, was ich jetzt tun soll.

Das musst du selbst entscheiden.

Achim k schrieb am 09.01.2023 um 13:58:22:
Soll ich am alten Wohnort gemeldet bleiben bzw. einen Zweitwohnsitz haben?!

Eine Scheinanmeldung ist in einem Einbürgerungsverfahren sehr wage, dadurch riskiert man in den nächsten zehn Jahren nach der erfolgten Einbürgerung deren Rücknahme.
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