Hallo zusammen! (und ein frohes neues Jahr!)
Ich bin relativ neu hier, habe mir aber in den letzten Tagen viele Beiträge zu ähnlichen Situationen wie der meinigen durchgelesen.
Da ich langsam anfange, zu verzweifeln, dachte ich, dass ich vielleicht auch mal einen Beitrag teilen könnte in der Hoffnung auf eure Erfahrungen und Ratschläge!
Ich bin seit Oktober 2022 standesamtlich mit meinem senegalesischen Mann verheiratet, der momentan noch im Senegal lebt.
Ich selber bin noch Studentin, daher ist das Ganze zusätzlich zu der psychischen Last auch finanziell unglaublich belastend...
Wir sind momentan dabei, die Beurkundung unserer Eheschließung zu beantragen.
Wir würden gerne im April 2023 den Antrag auf Ehegattennachzug stellen.
Das große Problem ist: Mein Mann hat das A1-Zertifikat (noch) nicht.
Im Januar 2022 hat er seinen ersten Deutschkurs am Goethe-Institut gemacht, die Prüfung im April 2022 hat er nicht bestanden.
Da es finanziell nicht machbar war, einen weiteren Kurs am Goethe-Institut zu belegen, hat er einen Privat-Lehrer von der Universität in Dakar genommen und zwei weitere Prüfungen am Goethe-Institut im Juli und November 2022 gemacht. Diese hat er wieder nicht bestanden. (Den Sprechteil der Prüfung hat er beim zweiten Mal zwar bestanden, er hat aber große Probleme mit dem Schreibteil.)
Zum jetzigen Zeitpunkt (Januar 2023) hat er also drei Prüfungen am Goethe-Institut absolviert und keine davon bestanden. Bei der letzten hatte er 40 / 100 Punkten. 60 Punkte würde er ja brauchen, um zu bestehen.
Nun habe ich mich bei allen möglichen Einrichtungen informiert und es gibt wohl eine Härteregel, die besagt, dass wenn der nachziehende Ehepartner sich ein Jahr lang bemüht hat, er den Sprachnachweis in Deutschland nachholen könnte.
Das habe ich auch auf dieser Webseite nochmal gefunden:
https://www.bverwg.de/040912U10C12.12.0
Da steht unter anderem:
"Die in § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG getroffene Regelung zum Spracherfordernis ist auf den Ehegattennachzug zu Deutschen gemäß § 28 Abs. 1 Satz 5 AufenthG nur entsprechend anzuwenden. Die verfassungskonforme Auslegung des § 28 Abs. 1 Satz 5 AufenthG gebietet es, von diesem Erfordernis vor der Einreise abzusehen, wenn Bemühungen um den Spracherwerb im Einzelfall nicht möglich, nicht zumutbar oder innerhalb eines Jahres nicht erfolgreich sind. Dies enthebt nicht von Bemühungen zum Spracherwerb nach der Einreise." Unser Plan ist nun folgender:
Mein Mann macht noch einen weiteren Kurs am Goethe-Institut und noch eine vierte Prüfung.
Leider kann ich nicht damit rechnen, dass er beim vierten Mal die Prüfung besteht.
Nach Abschluss dieses nächsten Kurses am Goethe-Institut würde er sich aber ein Jahr lang bemüht haben, das Deutsch-Niveau
A1 zu erreichen.
Also würden wir nach diesem Kurs dann den Ehegattennachzug mit Bitte um Akzeptanz der Härteregel beantragen.
Ob der Antrag angenommen wird, hängt ja leider von der Willkür der Sachbearbeiterinnen ab, da man kein Recht auf die Anwendung dieser Härteregel hat.
Ich weiß nicht, was wir noch für andere Möglichkeiten haben.
Ich weiß auch nicht, ob ich ihn dazu kriege, es noch ein fünftes Mal zu probieren. Er hat regelmäßig bei den Prüfungen mit extremen Stressreaktionen zu kämpfen: Er übergibt sich und beim letzten Mal meinte er sogar, dass er aufgrund dieses Stresses dachte, sterben zu müssen.
Er hat leider auch nur eine Grundschulbildung genossen, hat aber eine fünfjährige Ausbildung zum Maurer absolviert.
Ich habe zwischenzeitlich daran gedacht, in ein französischsprachiges europäisches Land zu ziehen nach meinem Studium und ihn auf diesem Wege zu holen. In den Senegal zu ziehen kommt für mich aus gesundheitlichen Gründen leider nicht in Frage.
Da mein Mann als Maurer in einer Branche arbeitet, in der momentan hier Arbeitermangel herrscht, habe ich auch überlegt, ob dies eventuell unseren Fall begünstigen könnte?
Vielleicht gibt es auch noch andere Möglichkeiten, an die wir bisher noch nicht gedacht haben?
Da uns beide die Situation und diese Ungewissheit extrem zusetzt, würden wir uns über eure Meinungen, Einschätzungen und Erfahrungen wirklich sehr freuen!