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Wann wieder einreisen? (Gelesen: 1.444 mal)
Andreas89
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03.01.2023 um 08:43:02
 
Hallo zusammen,

bei uns gibt es folgende Ausgangsituation:
- meine Freundin hält sich zur Zeit mit einem Arbeitsvisum in Deutschland auf. Dieses gilt bis 10.01.2023
- ihre 2-jährige Tochter hat ein 2-monatiges Touristenvisum. Dieses läuft am 23.01.2023 aus
- beide werden am 07.01.2023 abreisen

Ab wann darf meine kirgisische Freundin mit ihrer Tochter wieder mit einem Touristenvisum nach Deutschland einreisen?

Vielen Dank und Voraus und Gruß
Andreas
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Aras
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Antwort #1 - 03.01.2023 um 09:10:03
 
Touristenvisum, also Schengenvisa der Kategorie C, sind auf 90 Tage je 180 Tage Zeitraum beschränkt.

Siehe hierzu https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1280220533

Die Tochter könnte also theoretisch mit einem 90 Tage gültigen Visum am 8.1 wieder einreisen, aber da sie am 7.1 bereits ca. 40 Tage verbraucht hätte, könnte sie praktisch nur ca. 50 Tage sich in Deutschland aufhalten.

Bei deiner Freundin ist aber unklar was ein Arbeitsvisum sein soll. Jedoch kann man sagen, dass Aufenthaltszeiten in der Schengenzone, die nicht aufgrund eines Schengenvisums der Kategorie C sondern aufgrund nationaler Visa der Kategorie D bzw. Aufenthaltserlaubnissen basieren, nicht in die Berechung der 90 Tage je 180 Tage einfließen.
Also wenn deine Freundin eine Aufenthaltserlaubnis für Arbeit bis zum 7.1. hat und am 7.1. ausreist und mit einem 90 Tage gültigen Touristenvisum am 8.1. einreist, dann dürfte sie die gesamten 90 Tage sich in der Schengenzone aufhalten.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Andreas89
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Antwort #2 - 03.01.2023 um 09:19:12
 
Vielen Dank für die Antwort.

Das heißt, das Ausreisedatum der Tochter ist hier relevant. Um volle 90 Tage in Deutschland bleiben zu können, darf sie ab 08.04.2023 wieder einreisen. Ist dies korrekt?
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Antwort #3 - 03.01.2023 um 10:40:13
 
--> https://germania.diplo.de/90tage  - unten, "Beispiele"

Andreas89 schrieb am 03.01.2023 um 09:19:12:
Ist dies korrekt? 

Auf den ersten Blick (also ohne nachgerechnet zu haben): ja, 08.01.-07.04. sollten genau 90 Tage sein.
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Antwort #4 - 03.01.2023 um 14:20:39
 
Andreas89 schrieb am 03.01.2023 um 09:19:12:
Um volle 90 Tage in Deutschland bleiben zu können, darf sie ab 08.04.2023 wieder einreisen. Ist dies korrekt? 

sofern sie auch ein Visum für 90 Tage erhält
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Antwort #5 - 05.01.2023 um 10:06:40
 
Guten Morgen,

die genauen Daten (Aufenthaltszeiten der Tochter) wären hier sinnvoll. Andreas89 schrieb, dass die Tochter ein kurzfristiges Visum für 60 Tage Aufenthalt bekommen hat. Eine Einreise wäre mit einem erneuten Visum für 30 Tage theoretisch auch ab 08-01-23 möglich.
Für eine genaue Auskunft benötigt man die Daten des Tages der ersten Einreise und die genaue Aufenthaltsdauer. Ab dem 08-04-23 wäre die Einreise für 90 Tage wieder möglich. Davor nur für die restlichen 30 nicht verbrauchten Tage (90/180).

Gruß
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Antwort #6 - 05.01.2023 um 11:08:50
 
Nun ja, für die gestellte Frage nach möglichen 90 Tagen brauche ich die Voraufenthaltszeiten nicht:

Wer am 3.1. schreibt, die Tochter sei da und reise am 07.01. aus, bei dem lässt sich nichts anderes antworten als "90 Tage außerhalb Schengens" sind nötig.

Das ist auf der von mir oben verlinkten Webseite als einziges mögliches Vereinfachungsbeispiel genannt.
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Antwort #7 - 06.01.2023 um 08:00:18
 
Petersburger schrieb am 05.01.2023 um 11:08:50:
Nun ja, für die gestellte Frage nach möglichen 90 Tagen brauche ich die Voraufenthaltszeiten nicht:


Für die 90 Tage stimmt das natürlich! Ich habe mich auf die erste Frage im Beitrag bezogen: "Wann darf meine Freundin mit ihrer Tochter wieder einreisen?"
Sorry...

Gruß
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