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Familienstand und Steuerklasse ändern nach Auslandseheschließung (Gelesen: 2.186 mal)
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Antwort #15 - 10.01.2023 um 20:05:54
 
reinhard schrieb am 08.01.2023 um 15:37:18:
gilbt die neue Steuerklasse dann rückwirkend zum 1. Januar. Je nach Termin des Zuzugs bekommt man also Rückzahlungen. 

rückwirkende "Steuerklasse"?
Über die Steuerklasse leitet der Arbeitgeber "vorab" die Einkommensteuer monatlich an das FA.
"Rückwirkende Steuerklasse" ist da falsche Erklärung.
Mit der Einkommenssteuererklärung wird dann für das Jahr alles berechnet und das FA erstattet dann die Im ersten Teil des Jahres zu dem Zeitpunkt richitge Steuerklasse zuviel gezahlte Steuer.
Abgerechnet wird zum Ende des Jahres, aber eben nicht über "rückwirkende Steuerklasse" sondern über die Einkommenssteuererklärung.
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